Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen einen 42-jährigen Pakistani wegen des Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und gegen eine 26-jährige Afghanin wegen des Verdachts der Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.

Dem 42-jährigen Beschuldigten liegt u.a. zur Last, am 23.02.2021 in der Wohnung seiner Freundin, der 26-jährigen Mitbeschuldigten, in Sebnitz 1.600 Gramm Marihuana und 240 Gramm Crystal aufbewahrt zu haben, um durch einen späteren Verkauf der Betäubungsmittel Gewinn zu erzielen.

Der 26-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen, dem 42-jährigen ihre Wohnung in Kenntnis aller Tatumstände zur Lagerung der Betäubungsmittel zur Verfügung gestellt zu haben.
Neben den Betäubungsmitteln wurden bei der Durchsuchung über 20.000 Euro Bargeld sichergestellt. Es besteht der Verdacht, dass es sich hierbei um Einnahmen aus Drogengeschäften handelt.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 23.02.2021 Haftbefehle gegen beide Beschuldigte erlassen. Der 42-jährige Beschuldige befindet sich nunmehr in Untersuchungshaft. Der gegen die 26-jährige Beschuldigte erlassene Haftbefehl wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

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