Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 26-jährigen Iraker Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem Beschuldigten liegt unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sieben Fällen und Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Last.

So soll der Beschuldigte im Auftrag eines anderweitig verfolgten 28-jährigen Beschuldigten (siehe Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden vom 14.06.2021, abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de) am 15.04.2020 auf dem Gelände des Elbe-Parks Dresden 30.000,00 Euro für den Erwerb von einem Kilogramm Crystal an eine unbekannte Person übergeben haben.

Weiterhin soll der Beschuldigte am 04.04.2020 im Stadtgebiet von Dresden eine unbekannte Menge Crystal zum Preis von 5.000,00 Euro an eine anderweitig verfolgte Person verkauft, am gleichen Tag mindestens ein Kilogramm Crystal erworben und am 17.05.2020 weitere 500 Gramm Crystal erworben und anschließend gewinnbringend an unbekannte Abnehmer im Stadtgebiet von Dresden weiterverkauft haben.

Darüber hinaus soll der Beschuldigte an einen gesondert Verfolgten Beschuldigten am 11.04.2020 750 Gramm Crystal zum Preis von 22.500,00 Euro, am 28.04.2020 500 Gramm Crystal zum Preis von 15.000,00 Euro, am 31.05.2020 300 Gramm Crystal zum Preis von 9.000,00 Euro und am 23.05.2020 20 Gramm Kokain zu einem unbekannten Preis im Stadtgebiet von Dresden verkauft haben.

Der Beschuldigte kommunizierte über verschlüsselte Mobiltelefone des Anbieters „EncroChat“. Französischen Ermittlungsbehörden ist es gelungen, den Datenbestand dieses Anbieters für einen gewissen Zeitraum zu entschlüsseln. Die Erkenntnisse wurden der Staatsanwaltschaft Dresden im Wege der internationalen Rechtshilfe zur Verfügung gestellt und haben erhebliche Bedeutung für die Nachweisführung in diesem Verfahren.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hatte der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen, der am 27.01.2021 vollzogen werden konnte (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden, der Staatsanwaltschaft Leipzig und des Landeskriminalamtes Sachsen vom 27.01.2021, abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de). Der Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Der Beschuldigte ist bereits vorbestraft. Er hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

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