Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen zwei Deutsche (37 und 40 Jahre) Anklage zum Amtsgericht Pirna – Schöffengericht – u.a. wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Diebstahls im besonders schweren Fall erhoben. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen dem 22. Oktober 2020, 14:00 Uhr und dem 23. Oktober 2020, 09:00 Uhr über die Feuertreppe gewaltsam in das Heimatmuseum Wilsdruff eingedrungen zu sein und dabei ein Fenster eingeschlagen zu haben.

Aus dem Museum sollen die Beschuldigten sodann Kunstgegenstände (u.a. diverse historische Waffen, eine Zunft-Truhe der Schuhmacher aus dem Jahre 1744, diverse Militaria, eine Schafschere aus dem Jahr 1925 sowie eine umfangreiche Münzsammlung mit Münzen vom Beginn des 17. Jahrhunderts bis Anfang des 20. Jahrhunderts) im Gesamtwert von mindestens 30.000,00 Euro entwendet haben, um sie für sich zu behalten oder gewinnbringend weiter zu veräußern. (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden vom 16.04.2021, mit umfangreichem Bildmaterial abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de).

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hatte die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Pirna Haftbefehle gegen die beiden dringend tatverdächtigen Beschuldigten erlassen. Der 37-jährige Beschuldigte wurde am 10. März 2021 in Berlin festgenommen. Er verbüßt derzeit noch Strafhaft in anderer Sache. Die Untersuchungshaft ist als Überhaft notiert. Der 40-jährige Beschuldigte wurde am 15. April 2021 in Mecklenburg-Vorpommern festgenommen. Den Haftbefehl gegen den 40-jährigen Beschuldigten hat die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Pirna am 15. April 2021 unter Erteilung strenger Auflagen außer Vollzug gesetzt. Die Beschuldigten sind bereits erheblich und einschlägig vorbestraft.

Der 37-jährige Beschuldigte hat sich vor der Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Pirna weitgehend geständig eingelassen. Der 40-jährige Beschuldigte hat keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht.

Bei umfangreichen Durchsuchungsmaßnahmen in der Wohnung des 37-jährigen Beschuldigten in Berlin sowie bei zwei Kunst- und Antiquitätenhändlern in Berlin konnten viele der entwendeten Kunstgegenstände sichergestellt werden (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden vom 16.04.2021).

Nach dem Verbleib einiger Gegenstände, insbesondere der umfangreichen Münzsammlung, fahnden Staatsanwaltschaft und Polizei weiter intensiv.

Das Amtsgericht Pirna wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Pirna bestimmt.

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