Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat nach Abschluss der Ermittlungen Anklage zum Landgericht Leipzig gegen einen 33-jährigen Mann wegen der Tatvorwürfe der Vorbereitung eines Explosionsverbrechens und vier Fällen des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung (in zwei Fällen im Versuch) sowie in drei Fällen in Tateinheit mit Sachbeschädigung erhoben.

Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, zwischen Juni 2021 und September 2021 vier Sprengvorrichtungen im Zentrum von Leipzig positioniert zu haben, wobei es auch zur Explosion aller vier Vorrichtungen kam. Bei zwei der Explosionen wurde jeweils eine Person nicht unerheblich verletzt. Die beiden anderen Vorrichtungen explodierten, ohne dass Personen verletzt wurden.

Des Weiteren wird dem Angeschuldigten zur Last gelegt, im Oktober 2021 eine weitere Sprengvorrichtung hergestellt zu haben, um diese ebenfalls im Zentrum von Leipzig zu platzieren. Dies konnte der Angeschuldigte jedoch nicht in die Tat umsetzen, da die Vorrichtung während der Herstellung in seiner Wohnung in Leipzig explodierte und den Angeschuldigten selbst verletzte.

Der nicht vorbestrafte Angeschuldigte hat im Ermittlungsverfahren von seinem Recht Gebrauch gemacht, sich nicht zu den gegen ihn erhobenen Tatvorwürfen einzulassen.

Der Angeschuldigte befindet sich aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Leipzig seit dem 13.10.2021 in Untersuchungshaft.

Angaben zu weiteren Einzelheiten sind nicht möglich, da sonst in unzulässiger Weise der Beweisaufnahme, welche der Hauptverhandlung vorbehalten ist, vorgegriffen würde.

Anfragen zum weiteren Fortgang des Strafverfahrens werden an die Pressestelle des Landgerichts Leipzig erbeten.

Es wird ergänzend auf die vorhergehenden Medieninformationen der Polizeidirektion Leipzig Nr. 499/21 vom 11.10.2021 und Nr. 502/21 vom 14.10.2021 zu den Ermittlungen Bezug genommen.

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