Auch im kommenden Jahr fördert und unterstützt die Stadt Leipzig die Entwicklung des organisierten Sports in Leipzig. Die Zuschüsse für Sportvereine sowie die Nutzungszeiten in bzw. auf kommunalen Sportstätten sind an termin- und formgerechte Anträge gebunden. Für die Sport- und Investitionsförderung im Jahr 2018 durch die Stadt Leipzig endet die Antragsfrist am 30. September. Die wichtigsten Infos sind auf der Seite www.leipzig.de/sport unter „Freizeit- und Breitensport“ zu finden.

Antragsunterlagen Sportförderung und Investitionsförderung (Bauförderung) 2018

Der 30. September 2017 ist der letzte zulässige Abgabetermin für die Antragsunterlagen zur Förderung für das Jahr 2018. Hierbei zählt der Posteingang bei der Stadt Leipzig, dies schließt eine fristgemäße persönliche Abgabe im Amt für Sport oder im Frist-Briefkasten der Stadt am Neuen Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, ein. Einzige Ausnahme: Für eine Investitionsförderung können Kleinstanträge mit einer städtischen Antragssumme von maximal 3.000 Euro und einem Gesamtumfang von maximal 10.000 Euro auch unterjährig gestellt werden. Formulare gibt es auf www.leipzig.de/formulare.

Abrechnungsunterlagen zur finanziellen Sportförderung und zur Investitionsförderung 2018 Der 28. Februar 2018 ist der letztmögliche Termin zur Abgabe der Unterlagen zum Jahresabschluss 2017 sowie für den Haushaltsplan 2018. Bis zum 31. März 2018 müssen die Verwendungsnachweise zur Kinder- und Jugendarbeit und für die Übungsleiterbezuschussung des Jahres 2017 eingereicht werden. Spätestens vier Wochen nach den jeweiligen Wettkämpfen die Fahrtkostenabrechnungen. Weitere Termine stehen auf der zweiten Seite der jeweiligen Zuwendungsbescheide.

Städtische Beteiligung an Kosten zur Unterhaltung gepachteter kommunaler Sportstätten 2017 Bis zum 30. Juni 2018 müssen die Einnahmen- und Ausgabenabrechnungen 2017 sowie der Nachweis zur Auslastung der Pachtsportanlage 2017 beim Amt für Sport vorliegen.

Nutzung kommunaler Sportstätten

Ein neuer Antrag auf periodische Nutzungszeiten ist spätestens bis zum 30. Juni des laufenden Jahres einzureichen. Ein Antrag auf terminliche Nutzung muss spätestens vier Wochen vor der Nutzung eingereicht werden (siehe www.leipzig.de/formulare). Für die Schulferien sind keine gesonderten Sporthallenzeiten zu beantragen, die periodische Nutzung durch die Vereine erfolgt somit ganzjährig. Sollte eine Nutzung während der Ferien nicht gewünscht sein, so ist dies spätestens vier Wochen vor Ferienbeginn dem Amt für Sport mitzuteilen. Die der kommunalen Sporthallen während der Weihnachtsferien (23. Dezember bis 1. Januar 2018) ist grundsätzlich nicht möglich.

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