Morgen wird sich Justizminister Sebastian Gemkow auf der Justizministerkonferenz der Länder in Berlin für die Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Zahlungsvorgängen nach Nutzung von Smartphones einsetzen. Über die Telefonrechnung werden oft Entgelte von Drittanbietern in Rechnung gestellt, deren Anspruch zweifelhaft ist. Dieser sogenannte WAP-Billing-Prozess birgt ein hohes Missbrauchspotential zu Lasten der Verbraucher. Es müssen geeignete zivilrechtliche Maßnahmen ergriffen werden, um den Anschlussinhaber vor ungerechtfertigten Forderungen innerhalb eines solchen Zahlungsprozesses zu schützen.

Justizminister Sebastian Gemkow: “Immer häufiger beklagen Verbraucher, dass sie in ihren Mobilfunkrechnungen unter ‚Entgelte für Leistungen Dritter’ ein so genanntes ‚Abo’ eines Drittanbieters vorfinden, dessen Zustandekommen sie sich nicht erklären können. Vor der Inanspruchnahme wegen einer solchen unbegründeten Forderung sind sie derzeit aber nicht effektiv geschützt. Die geltenden gesetzlichen Regelungen müssen daher dringend angepasst werden.”

Die in Rechnung gestellten Beträge betragen auffallend häufig 4,99 Euro pro Woche oder auch schon 2,99 Euro pro Tag. Die Betroffenen versichern regelmäßig, bewusst keinen Vertrag über eine solche Dienstleistung abgeschlossen und auch keine Preisangaben, Allgemeine Geschäftsbedingungen oder gar Widerrufsbelehrungen gesehen zu haben.

Vielmehr haben der jeweilige Anschlussinhaber oder beispielsweise dessen minderjährige Kinder bewusst oder unbewusst nur auf einen – etwa in einer SMS, einem Werbebanner oder einer App enthaltenen – Link geklickt.

Auch dann, wenn die Betroffenen der Rechnungsposition widersprechen und die Rechnung anteilig kürzen, versuchen die Telekommunikationsanbieter nach Erfahrungen der Verbraucherzentralen den Anspruch durchzusetzen. Oftmals sperren Sie den Mobilfunkanschluss oder drohen eine solche Sperrung zumindest an, was bei den meisten Anschlussinhabern ausreicht, um sie zur Zahlung zu bewegen.

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