Heute hat der Verfassungs- und Rechtsausschuss eine Sondersitzung durchgeführt. Gegenstand war der Antrag der Linksfraktion „Konsequenzen aus der Übernahme der Ermittlungen gegen die Freitaler rechtsterroristische Zelle durch den Generalbundesanwalt ziehen – Hasskriminalität konsequent strafrechtlich verfolgen!“ (Drucksache 6/4952). Darin forderte die Fraktion eine umfassende Unterrichtung des Landtages über die Umstände der Ermittlungen sächsischer Behörden und des Generalbundesanwalts gegen eine mutmaßliche rechtsterroristische Zelle in Freital.

Zu den Ergebnissen der Sitzung sagt Klaus Bartl, Sprecher für Rechtspolitik: Das öffentliche Interesse an den Umständen, unter denen sich der Generalbundesanwalt in die sächsischen Ermittlungen zur mutmaßlichen rechtsterroristischen Zelle in Freital eingeschaltet hat, ist handgreiflich. Unsere Entscheidung, eine Unterrichtung im Ausschuss herbeizuführen, war richtig. Justizminister Gemkow, der sächsische Generalstaatsanwalt Fleischmann, der zuständige leitende Oberstaatsanwalt der Sonderermittlungseinheit INES, Wiegner, sowie der Landespolizeipräsident Georgie haben aufschlussreiche Auskünfte erteilt.

Der Verdacht, die sächsischen Ermittlungsbehörden hätten unterschätzt, dass es in Freital um Organisationsdelikte mit terroristischem Hintergrund ging, ist durch die heutige Sitzung nicht bestätigt worden. Unter der Ermittlungsleitung von INES wurde bereits im Herbst 2015 ein Beobachtungsvorgang in Richtung des Agierens terroristischer Strukturen eröffnet und dazu fortwährend mit dem Generalbundesanwalt kommuniziert, der dann im März 2016 die Ermittlungen an sich zog. Den Verdacht, dass ein am 27. Oktober 2015 plötzlich aufgetauchter offensichtlicher Tatzeuge als verdeckter Ermittler agierte bzw. eine von der Polizei geführte Vertrauensperson war, haben alle Befragten dementiert. Das nehmen wir zur Kenntnis.

Wir haben unseren Antrag heute nicht zur Abstimmung gestellt und werden ihn erneut aufrufen, wenn sich aus den Ermittlungen weitere Informationen ergeben. In Bezug auf zwei Punkte bleibt ein gewisses Unbehagen. Erstens ist fraglich, ob nicht zumindest der letzte Anschlag in der Nacht zum 1. November 2015, die bislang bekannteste und offensichtlich schwerste Straftat dieser Terrorstruktur, hätte verhindert werden können, wenn Protokolle aus Telefonüberwachungen und Bekundungen des Zeugen konzentrierter ausgewertet worden wären. Zweitens erscheint es unglücklich – wenngleich nach den Grundsätzen der Strafprozessordnung unvermeidbar –, dass fast zeitgleich mit dem Beginn der Strukturbeobachtung erste Anklagen zum Amtsgericht erfolgten. Weil im Rechtsstaat für ein- und dieselbe Handlung niemand zweimal bestraft wird, ging damit die Gefahr einher, dass die Beschuldigten mit Verurteilungen wegen „einfacher“ Brandstiftung, Sachbeschädigung und ähnlichem davonkommen, obwohl ein massiver terroristischer Hintergrund bestand.

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