Die Linksfraktion fordert die Staatsregierung (Drucksache 6/4952) auf, den Landtag über die Umstände, unter denen der Generalbundesanwalt am 11. März 2016 die Ermittlungen gegen die „Bürgerwehr FTL/360“ bzw. die „Gruppe Freital“ an sich zog, aufzuklären. Der Verfassungs- und Rechtsausschuss wird sich am 28. April in einer von der Fraktion Die Linke beantragten Sondersitzung mit dem heute eingereichten Antrag befassen. Dieser begehrt Transparenz über die Ermittlungen der sächsischen Behörden sowie über die Wege und Veranlassungen, die zur Übernahme durch den Generalbundesanwalt führten.

Außerdem soll offengelegt werden, ob es ähnliche Fälle gibt, in denen der Generalbundesanwalt eigenes Handeln avisiert oder dazu aufgefordert worden ist. Klaus Bartl, Sprecher für Verfassungs- und Rechtspolitik, erklärt: Der Generalbundesanwalt hat die Mitglieder der selbsternannten „Bürgerwehr FTL/360“ bzw. der „Gruppe Freital“ als terroristische Vereinigung gemäß § 129a des Strafgesetzbuches eingeschätzt und die Ermittlungen an sich gezogen. Nun steht der Vorwurf im Raum, dass dieser Straftatkomplex durch die sächsischen Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden nicht hinreichend konsequent verfolgt wurde. Möglicherweise hat die sächsische Staatsanwaltschaft als ermittlungsleitendes Organ bei der bisherigen Aufklärung der im Juli 2015 beginnenden Straftaten dieser mutmaßlichen Terrorzelle exakt diesen terroristischen Hintergrund nicht erkannt bzw. die Akten nicht aus eigener Initiative dem Generalbundesanwalt vorgelegt.

Deshalb und damit der Landtag Schlussfolgerungen für mögliche weitere Fälle ähnlich organisierter Täterstrukturen – Stichworte aktuell Chemnitz/Einsiedel, aber auch Meißen oder Bautzen – ziehen kann, fordern wir von der Staatsregierung eine umfassende Unterrichtung über die Umstände der Ermittlungen.

Enrico Stange, Sprecher für Innenpolitik, fügt hinzu: Der Innenminister hat in der heutigen Landtagssitzung erklärt, dass die Übernahme der Ermittlungen durch die Generalbundesanwaltschaft erst durch die substanziellen Ermittlungen sächsischer Behörden, auch des Operativen Abwehrzentrums, möglich geworden sei. Auch sprach er nebulös von frühzeitig aufgenommenen Verbindungen zum Generalstaatsanwalt bzw. den Ermittlungsbehörden des Bundes. Wir wollen klären, wer was wann in welcher Weise zusammengetragen hat – und ob der Generalbundesanwalt diese Ergebnisse erst „holen“ musste, oder ob die sächsische Ermittlungsebene eine hinreichende Strukturerforschung vornahm.

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