Schicksalsschläge können jeden treffen, vollkommen unerwartet. Dann stellt sich bei einem Unfall, einer plötzlichen Krankheit oder Pflegebedürftigkeit die Frage, wer die eigenen Angelegenheiten regelt und welche Wünsche man für eine medizinische Behandlung bereits im Vorfeld festlegen kann. Dabei sorgt ein aktueller Beschluss des Bundesgerichtshofes mitunter für Verunsicherung, ob die eigene Patientenverfügung noch gültig ist. Entschieden wurde, dass die Formulierung „keine lebenserhaltender Maßnahmen“ zu wünschen, zu unpräzise ist.

Auch die Vorstellung, dass Ehepartner und eigene Kinder automatisch alle Entscheidungen treffen können, ist ein Irrtum. Vorsorglich kann man daher einiges regeln – aber wie? Können Formulare verwendet werden und wenn ja, welche?

Diese und viele weitere Fragen rund um Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung werden Ihnen bei der Informationsveranstaltung der Verbraucherzentrale beantwortet.

Wann: 31.08.2016 um 17:00 Uhr
Wo: Verbraucherzentrale in Leipzig, Katharinenstraße 17
Referentin: Susann Sperling, Mitarbeiterin des Projektes „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“
Teilnahmegebühr: kostenlos

Um Anmeldung am sachsenweiten zentralen Termintelefon unter der Rufnummer 0314/6962929 wird gebeten.

Mehr Veranstaltungen und Informationen unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de

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