Für die Amtszeit 2019 bis 2023 sind in der Stadt Leipzig insgesamt circa 1.350 Schöffen und Jugendschöffen zu wählen. Obwohl erfreulicherweise bereits viele Bürgerinnen und Bürger für ein derartiges Ehrenamt kandidieren, wurde die notwendige Anzahl noch nicht erreicht. Deshalb ruft das Amt für Statistik und Wahlen jetzt erneut dazu auf, sich als Jugendschöffe oder Schöffe zu bewerben. Die Frist dafür läuft bis zum 31. August 2018.

Schöffen bzw. Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit, die beim Amts- oder Landgericht in Verhandlungen gegen Erwachsene bzw. gegen Jugendliche mitwirken. Grundsätzlich steht dieses Ehrenamt jedem deutschen Staatsangehörigen im Alter von 25 bis 70 Jahren offen. Erforderlich ist wegen des mitunter längeren Sitzungsdienstes eine entsprechende körperliche Eignung.

Jugendschöffen sollten erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Die Schöffen und Jugendschöffen werden durch einen Wahlausschuss beim Amtsgericht aus den Vorschlagslisten gewählt, die durch den Stadtrat der Stadt Leipzig bzw. den Jugendhilfeausschuss aufgestellt werden.

Die für eine Bewerbung notwendigen Formulare sowie weitere Informationen sind im Internet eingestellt (www.leipzig.de/schoeffenwahl). Bei Bedarf werden die Unterlagen auch auf dem Postweg zugeschickt. Entsprechende Anforderungen nimmt das Amt für Statistik und Wahlen entgegen:

Stadt Leipzig
Amt für Statistik und Wahlen
04092 Leipzig
Tel.: (0341) 123 2832, Fax: (0341) 123 2862
E-Mail: statistik-wahlen@leipzig.de

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