Nach den wochenlangen Schulschließungen will Sachsens Kultusminister Christian Piwarz Schülerinnen und Schülern freiwillige Bildungsangebote zum Lernen und Üben ermöglichen. Dazu hat das Kultusministerium das Programm „Sommerschule“ aufgelegt.

„Wir müssen davon ausgehen, dass trotz der vielseitigen Bemühungen in der häuslichen Lernzeit und der seit einigen Wochen wieder aufgenommenen Präsenzphasen bei den Schülern der weiterführenden Schulen Bildungsdefizite unterschiedlicher Art entstanden sind.

Viele Eltern haben mir in der letzten Zeit ihre Sorge darüber mitgeteilt. Diese Sorgen nehme ich sehr ernst. Die Sommerschule wird jedoch nicht ausreichen, die fachlichen Defizite vollständig auszugleichen. Das wird Aufgabe der Schulen im kommenden Schuljahr sein“, so Kultusminister Christian Piwarz.

Ministerbrief an alle öffentlichen Schulen

Deshalb hatte sich der Minister vorgestern bereits in einem Brief an alle öffentlichen Schulen gewandt. „Ich bitte alle Schulleiterinnen und Schulleiter, dass in Vorbereitung des kommenden Schuljahres für alle Klassen- und Jahrgangsstufen eine pädagogische Bestandsaufnahme vorgenommen wird. Dabei sollen die wichtigsten Defizite erfasst und entsprechende Maßnahmen für den Unterricht im kommenden Schuljahr abgeleitet mit den Lehrkräften abgestimmt werden.

Dazu werden die Schulen noch vor den Sommerferien detaillierte Hinweise erhalten. Die Sommerschule kann helfen, die Schülerinnen und Schüler wieder an das sonst übliche Leistungsniveau und an das Lernen heranzuführen“, so Kultusminister Christian Piwarz.

Elf Millionen für freiwillige Bildungsangebote

Zur Finanzierung der Sommerschule stellt das Kultusministerium bis zu elf Millionen Euro bereit. Die Sommerschule soll vorzugsweise in der ersten (20. – 24. Juli) und fünften Ferienwoche (17. – 21. August) stattfinden. Die Teilnahme ist sowohl für Schüler als auch für Lehrerinnen und Lehrer freiwillig. Niemand soll dazu verpflichtet werden. Über die Form und den Inhalt des Angebotes entscheiden die Schulen eigenverantwortlich.

„Mir ist klar, dass die ergänzenden Bildungsangebote in den Sommerferien ein außergewöhnliches Vorhaben sind. Viele Lehrerinnen und Lehrer haben in den vergangenen Wochen in hohem persönlichen Einsatz dafür Sorge getragen, dass ihre Schülerinnen und Schüler nicht den Anschluss verlieren. Jetzt sollten wir nicht nachlassen. Deshalb bitte ich die Schulen, im Interesse der Schüler, hieran anzuknüpfen und passgenaue Bildungsangebote in den Sommerferien zu ermöglichen“, so Kultusminister Christian Piwarz.

Für die Schüler ist das Angebot kostenlos. Da im Primarbereich an Grundschulen und Förderschulen seit dem 18. Mai wieder ein eingeschränkter Regelbetrieb möglich ist, richtet sich das Angebot an die Schüler der Oberschulen, Förderschulen, Gymnasien, Fachoberschulen und Beruflichen Gymnasien.

Wichtige Eckpunkte eines besonderen Bildungsangebotes

Jede Schule prüft, inwiefern ein besonderes Bildungsangebot für ihre Schüler hilfreich ist und entscheidet in Eigenverantwortung, ob und welches konkrete Angebot realisiert wird. Es handelt sich dabei um schulische Veranstaltungen. Eine Pflicht, den Schülern Bildungsangebote in den Sommerferien zu unterbreiten, besteht für die Schulen nicht.

Im Vordergrund sollten Bildungsangebote stehen, die den Schülern Förder- und Übungsmöglichkeiten schaffen. Dabei sollte auch ein Bezug zu den Unterrichtsinhalten des vergangenen Schuljahres hergestellt werden. Das schließt selbstverständlich auch Angebote zum Beispiel zu fachübergreifenden Themen, wie etwa politisch-historische Bildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, musisch-kulturelle Bildung und sprachliche Bildung ein.

Auch können die Angebote Lernstrategien fördern oder Medienkompetenz vermitteln. Dabei können Ganztagsangebote, aber auch externe Anbieter von Bildungsangeboten genutzt werden.

Wie Schulen vorgehen sollten

Jede Schule ermittelt für ihre Schüler unter Berücksichtigung der häuslichen Lernzeit und der eingeschränkten Präsenzzeiten den Bedarf an Bildungsangeboten. Besonderes Augenmerk soll der Übergang in die folgende Klassenstufe oder Integrationsetappe erfahren. Dabei sollten die Schulen vor allem Fächer und Lernfelder mit hoher Übungsintensität in den Blick nehmen.

Wie der Einsatz von Lehrkräften und Dozenten organisiert werden kann

Grundsätzlich stehen für diese Bildungsangebote alle Finanzierungstöpfe bereit, mit denen auch sonst Lehreraufgaben finanziert werden können. So können auf freiwilliger Basis im Rahmen des bestehenden Arbeitsvertrages eingesetzt werden. Zusätzliches pädagogisches Personal, wie etwa Lehramtsstudenten, Senior-Lehrkräfte oder Sozialpädagogen können mit kurzfristen Verträgen eingesetzt werden.

Zudem ist die Finanzierung von Leistungen Dritter ebenso möglich. So können zum Beispiel auch Verträge mit externen Partnern wie etwa Volkshochschulen, Nachhilfeeinrichtungen, Museen, Gedenkstätten oder Vereinen abgeschlossen werden. Die Einrichtung entsendet auf der Grundlage dann die Dozenten an die Schule.

Donnerstag, der 18. Juni 2020: Grundschulklasse wegen Coronavirus unter Quarantäne

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