Bis Ende Juni bleibt es an den Kitas und Schulen in Sachsen beim eingeschränkten Regelbetrieb. Es kommen aber weitere Flexibilisierungen hinzu. So können z. B. unter den bekannten Hygiene- und Abstandsregeln die Schulen in eigener Verantwortung Zeugnisübergaben und Abschlussfeiern durchführen.

„Die Schüler haben sich einen würdigen Abschluss ihrer Schulzeit verdient. Diesen wollen wir unter den gegebenen Umständen auch möglich machen. Das Gleiche gilt für den Schulstart, den die Vorschüler voller Vorfreude und mit viel Aufregung kaum erwarten können. Die Schulen können dazu Veranstaltungen durchführen unter Berücksichtigung der Hygiene- und Abstandsregeln. Die genauen Bestimmungen dazu werden wir rechtzeitig bekannt geben“, betonte Piwarz. Die neue Allgemeinverfügung für Schulen und Kitas wurde heute vom Kabinett beschlossen und gilt vom 8. bis zum 29. Juni 2020.

Kultusminister Christian Piwarz kündigte zudem an: „Spätestens nach den Sommerferien wollen wir wieder in den kompletten Normalbetrieb wechseln, wenn es das Infektionsgeschehen erlaubt.“ Erst in der letzten Woche hatte sich der Minister mit Vertretern aus der Kita- und Schulpraxis sowie Experten des Gesundheitswesens getroffen, um weitere Lockerungen zu besprechen.

„Der enge Kontakt mit der Praxis ist mir wichtig, denn die Erzieher und Lehrer vor Ort müssen mit unseren Regelungen die Praxis bewältigen. Hier brauchen wir die Rückmeldungen, was funktioniert, wo Änderungen notwendig sind und wie schnell wir zum Normalbetrieb zurückkehren können. Denn trotz der niedrigen Neuinfektionen nehmen wir die Ängste aller Beteiligten an Schule und Kita ernst“, betonte Piwarz.

Wichtig sei weiterhin, dass die Gesundheitsämter in der Lage sind, bei auftretenden Fällen in Kitas und Schulen die Infektionsketten nachzuverfolgen. Die noch bestehenden Schutzmaßnahmen seien auch ein Sicherheitsnetz, um bei möglichen Infektionen in einer Kita oder Schule nicht automatisch die ganze Einrichtung schließen zu müssen. „Wir gehen weiter mit Bedacht voran, das sind wir den Kindern schuldig“, sagte Piwarz abschließend.

Was ist neu an Schulen

Für alle Schularten gilt: Mit Zustimmung der Schulleitung können Elternabende, Elterngespräche, Konferenzen und Gremiensitzungen zu grundlegenden schulischen Angelegenheiten sowie Veranstaltungen zum Schuljahresende unter Einhaltung der allgemeinen Hygienebestimmungen und unter Einhaltung eines ausreichenden Abstandes auf dem Schulgelände durchgeführt werden.

Die Schulbesuchspflicht bleibt an Grundschulen weiter ausgesetzt. Das heißt, die Eltern entscheiden selbst, ob ihre Kinder in der Schule oder weiter zu Hause lernen. Die Schulpflicht bleibt bestehen. Die Eltern werden gebeten per Post oder Mail der Schule bekannt zu geben, wenn ihr Kind die Schulpflicht zu Hause erfüllt.

Kinder, die nicht am Unterricht in der Schule teilnehmen wollen, werden in ihrer Lernzeit von ihren Lehrern mit Aufgaben betraut. Ein Wechselmodell ist nicht möglich. Die Eltern müssen sich zwischen dem Unterricht in der Schule oder dem Lernen von zu Hause aus entscheiden. Die strikte Gruppentrennung und die tägliche Pflicht zur Aufgabe der „Gesundheitsbescheinigung“ bleiben bestehen.

Für Schüler der Sekundarstufe I (Klassenstufen 5 bis 10) und für Schüler der Sekundarstufe II (Jahrgangsstufen 11 und 12) einschließlich der berufsbildenden Schulen bleibt es beim eingeschränkten Regelbetrieb. Es wird weiter im Wechsel von Präsenzunterricht an der Schule und häuslicher Lernzeit unterrichtet. Es besteht Schulbesuchspflicht an den Präsenztagen. Die nähere Ausgestaltung dieses Wechsel-Modells obliegt der Schulleitung.

Was ist neu in Kitas

Die Betreuung findet weiter in festgelegten Gruppen im Rahmen des Möglichen durch stets dasselbe pädagogische Personal statt. In manchen Einrichtungen kann es aber sinnvoll sein, eine größere Gruppe in einem größeren Bereich der Einrichtung mit mehreren pädagogischen Fachkräften zu bilden, um die Betreuung auch in Randzeiten in den stabilen Gruppen anzubieten und Pausenzeiten zu gewährleisten.

Das könnten zum Beispiel eine ganze Etage oder zwei benachbarte Räume mit einem gemeinsamen Sanitärtrakt sein. Bei der Gruppengröße gilt die Maxime: So klein wie möglich, so groß wie nötig. An der täglichen „Gesundheitsbescheinigung“ durch die Eltern wird festgehalten.

Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt am 8. Juni in Kraft und gilt bis zum 29. Juni 2020. Die Allgemeinverfügung ist abrufbar unter: www.coronavirus.sachsen.de

Informationen zum Schul- und Kitabetrieb in Zeiten der Corona-Pandemie gibt es auch im Blog des Kultusministeriums: www.bildung.sachsen.de/blog

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