Das Sächsische Kabinett hat heute (1. März 2022) mit einer entsprechenden Corona-Schutz-Verordnung weitreichende Öffnungsschritte ab dem 4. März 2022 für Tourismus und Kultur in Sachsen beschlossen. Damit sind die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 16. Februar 2022 umgesetzt.

„Ich bin sehr froh darüber, dass mit den heutigen Beschlüssen Kultur und Tourismus in Sachsen ab dem 4. März in weiten Teilen wieder mit 3G öffnen können. Auch dass die bisher noch geschlossenen Clubs und Diskotheken mit 2G+ öffnen können, freut mich sehr. Diese Öffnungsschritte sind für die gesamte Branche ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Normalität“, betonte die Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus Barbara Klepsch im Anschluss an die Kabinettsitzung.

Für die Gastronomie gilt ab dem 4. März 2022 die 3G-Regelung anstatt wie bisher 2G. Für Übernachtungen wird 3G bei Anreise gelten, bisher unterliegt dies 2G+. Für Ferienwohnungen und Campingplätze werden alle Zugangsbeschränkungen entfallen. Bisher gilt hier 2G+.

Touristische Busfahrten dürfen mit 3G-Regelung durchgeführt werden, auch hier gilt bisher 2G+. Für Skilifte werden die Zugangsbeschränkungen entfallen, hier gilt aktuell noch 3G. Für die Reisebüros gilt aktuell noch 2G, auch hier werden die Zugangsbeschränkungen ab dem 4. März 2022 entfallen.

Auch für die Kultur- und Freizeiteinrichtungen wird es Öffnungen ab dem 4. März 2022 geben. Angebote und Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Besuchern können dann mit 3G-Regelung stattfinden, vorher gilt hier 2G+. Im Innenbereich können bis zu 60 Prozent der Höchstkapazität, höchstens bis zu 6.000 Besucher, ausgeschöpft werden. Im Außenbereich sind bis zu 75 Prozent der Höchstkapazität, höchstens bis zu 25.000 Besucher möglich.

Für Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern gilt ab dem 4. März 2022 die 2G-Regelung. Die vorbeschriebenen Kapazitätsbeschränkungen kommen auch hier zur Anwendung. Darüber hinaus gibt es für Großveranstaltungen die Option, die 3G-Regelung anzuwenden und dabei jedoch die Kapazität nur um 50 Prozent auszulasten.

Clubs, Bars mit „Tanzlustbarkeiten“ und Diskotheken dürfen ab dem 4. März 2022 öffnen mit 2G+-Regelung und ohne FFP2-Maske und Abstandsregelung.

Für den gesamten Kultur- und Tourismusbereich entfällt zudem die Kontakterfassung, die Nutzung der Corona-Warn-App wird empfohlen.

„Darüber hinaus begrüße ich, dass der Bund heute die Wirtschaftlichkeitshilfe des Sonderfonds für Kulturveranstaltungen bis 31. Dezember 2022 verlängert hat“, so die Ministerin abschließend.

Weitere Informationen und eine komplette Übersicht zu den Regelungen im Bereich Kultur und Tourismus gibt es auch im Internet unter https://www.coronavirus.sachsen.de/kultur-und-tourismus-4140.html.

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