Der Caritasverband für das Bistum Dresden-Meißen, der Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. (VSWG) und der vdw Sachsen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e. V. rufen zu Geldspenden für die ukrainischen Geflüchteten auf, die in Sachsen eine sichere Wohnung suchen.

„Mit dem Erlös sollen vor allem die sofort bezugsfertigen, aber unmöblierten Wohnungen für Kriegsflüchtlinge ausgestattet werden“, so VSWG-Vorstand Mirjam Luserke. In den nächsten Wochen und Monaten werde es einen enormen Bedarf an Wohnungen für Menschen geben, die aus der Ukraine geflohen sind.

„Die kommunalen Wohnungsunternehmen können in ganz Sachsen zusammen mit den sächsischen Wohnungsgenossenschaften 5.000 Wohnungen sofort bereitstellen“, so Verbandsdirektor Rainer Seifert vom vdw Sachsen. Mit den großen Fluchtbewegungen fünf Wochen nach Kriegsausbruch gelte es nun, den Geflüchteten eine menschenwürdige Lebenswelt zu schaffen. „Dazu gehört auch ein angemessener und sicherer Wohnraum.“

Die Aufnahme und Unterbringung der Geflüchteten aus der Ukraine gehöre zu den größten Herausforderungen in der Flüchtlingssozialarbeit im Freistaat und in ganz Deutschland, bestätigt auch Caritasdirektor Matthias Mitzscherlich. „Wir unterstützen deshalb gern die Initiative der sächsischen Wohnungsverbände, den Menschen aus der Ukraine eine neue, wenn auch vorübergehende Heimat zu geben.“

Verwaltet werde der Spendenfonds von der Caritas, die auch die Anträge der Betroffenen auf Unterstützung entgegennehme und bearbeite. Allein in Dresden werden nach Angaben von Sozialbürgermeisterin Kristin Kaufmann (Die Linke) 9.200 Geflüchtete unterzubringen sein, wenn man die Verteilung nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel zugrunde lege.

Wenn auch Sie das Projekt von Caritas, VSWG und vdw Sachsen unterstützen möchten, um den Ukraine-Flüchtlingen ein Zuhause zu geben, überweisen Sie bitte auf folgendes Konto:

Caritas Dresden-Meißen

LIGA Bank Dresden, IBAN: DE18 7509 0300 0108 2970 02

Verwendungszweck: Wohnungshilfe Ukraine

Ab einem Spendenbetrag von 300 Euro erhalten Sie eine Zuwendungsbescheinigung. Geben Sie dazu bitte Ihre Adresse an. Für Beträge bis zu 300 Euro genügt ein einfacher Zahlungsbeleg zur Vorlage beim Finanzamt.

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