Das Kultusministerium hat heute (21. April 2026) den Maßnahmenplan der Staatsregierung zur Vereinfachung und Beschleunigung der Berufsanerkennungsverfahren in Sachsen vorgelegt.
Kultusminister Conrad Clemens: „Sachsen profitiert von internationalen Fachkräften – nicht nur in der Mikroelektronik, sondern auch bei Lehrkräften, Ärzten oder in den Betrieben vor Ort. Wir bauen Bürokratie ab, um die Berufsanerkennung zu vereinfachen und zu beschleunigen.“
Konkret geht es u.a. um folgende Maßnahmen:
- Digitale Antragsstellung bei sämtlichen zuständigen Stellen in Sachsen bis zum 30. Juni 2026
- Zuständigkeiten werden stärker bundesweit gebündelt und landesrechtliche Anerkennungsvorgaben harmonisiert
- Vereinheitlichung und Vereinfachung der Berufsfachgesetze
- Ausbau berufsbegleitender Qualifizierungsmaßnahmen
- Jährlicher Bericht zum Umsetzungsstand
Hintergrund
Nach Angaben des Statistischen Landesamtes lagen den zuständigen Stellen im Freistaat Sachsen im Jahr 2024 insgesamt 2.707 Anträge auf Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation vor. Das waren 198 bzw. 7,9 Prozent mehr als im Vorjahr.
1.061 im Ausland erworbene Abschlüsse wurden als vollständig gleichwertig zu einer in Deutschland erworbenen Qualifikation anerkannt (2023: 1.001). Die Anzahl der Verfahren, die positiv mit einer Auflage einer Ausgleichsmaßnahme beschieden wurden, erhöhte sich von 1.063 auf 1.254. Negativ beschieden
wurden 144 bzw. 5,9 Prozent (2023: 125).
Die meisten Anträge auf Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation konnten im Freistaat Sachsen für die deutschen Referenzberufe Pflegefachmann/- frau (742), Arzt/Ärztin (Erteilung der Approbation) (479) sowie Lehrer/Lehrerin (344) registriert werden. Am häufigsten wurden im Berichtsjahr 2024 Anträge von Personen bearbeitet, die ihre Ausbildung in der Ukraine (533), in Syrien (428) und in Brasilien (178) abgeschlossen haben.
Mit dem Maßnahmenpaket wird zugleich ein Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 4. Dezember 2025 umgesetzt.






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