In der Oktober-Ratsversammlung hat der Stadtrat entschieden, den Bau einer Kindertagesstätte auf der Grünfläche in der Eigenheimstraße in Dölitz erst einmal zurückzustellen und vier alternative Standorte als möglichen Bauplatz für eine Kita in Dölitz zu prüfen. Doch schon in der Dienstberatung des OBM am 1. November lag die Einschätzung auf dem Tisch: Die Alternativen sind alle nicht machbar.

In der Ratsversammlung am 18. Oktober hat der Stadtrat zunächst 12 Standorte von den geplanten 13 im Paket „Leipzig-Kita“ zur kurzfristigen Schaffung zusätzlicher Kitakapazitäten beschlossen. Der mögliche Standort für die Errichtung einer Kindertageseinrichtung mit 120 Plätzen in der Eigenheimstraße wurde zurückgestellt.

Doch jetzt schlägt Leipzigs Verwaltung den Bau der Kita dennoch vor. Man habe die Alternativstandorte geprüft und überall festgestellt, dass man dort eigentlich keine Kita bauen kann.

Die Prüfergebnisse im Einzelnen:

Friederikenstraße 60 (Flurstück 242/5) – gehört gar nicht der Stadt

„Das in der Gemarkung Dölitz nahe dem Erholungspark Lößnig-Dölitz gelegene Grundstück ist gemäß Flächennutzungsplan als Gewerbefläche gekennzeichnet und dadurch zur Errichtung einer Kindertageseinrichtung ausgeschlossen. Zudem befindet sich die Liegenschaft mit einer Größe von ca. 2.610 m² im Privatbesitz und ist mit einem Bestandsgebäude bebaut, was die Umsetzung des geplanten Vorhabens deutlich verzögern würde. Auch die schlechte Anbindung an das Netz des ÖPNV sowie fehlende Gehwege entlang der Friederikenstraße und der angrenzenden Straße Zum Dölitzer Schacht erschweren zusätzlich die Erreichbarkeit für Eltern und Kinder.“

Newtonstraße/Wincklerstraße (Flurstücke 183/8, 183/14 und 183/17) – wird dringend für einen Schulbau benötigt

„Das derzeit als öffentliche Grünfläche gewidmete Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Leipzig. Die Liegenschaft wurde bereits auf die Geeignetheit für eine mögliche Nutzung für Schule geprüft und wird aufgrund der prognostizierten Bedarfe als einzige geeignete Vorhaltefläche im Rahmen der Schulnetzplanung für die Bereitstellung zusätzlicher Grundschulbedarfe im Stadtbezirk Süd ausgewiesen.“

Leinestraße/Bei Krähenhütte (FlSt. 183/x, Teilfläche von FlSt. 183/60, FlSt. 233) – ist viel zu laut

„Das ebenfalls in der Gemarkung Dölitz gelegene Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Leipzig. Nach den vorliegenden Lärmkarten herrschen auf dem gesamten Gelände Lärmwerte von bis zu 70 dB(A) von allen Seiten des Grundstücks. Aus diesem Grund ist diese Liegenschaft zur Bebauung mit einer Kindertagesstätte ungeeignet. Des Weiteren ist die untersuchte Fläche Teil des Landschaftsschutzgebietes Lößnig-Dölitz. Gemäß der bestehenden Schutzgebietsverordnung ist darin jegliche Errichtung baulicher Anlagen verboten.“

Freifläche an der Newtonstraße (Flurstück 183/13) – gehört auch nicht der Stadt

„Das in der Gemarkung Dölitz nahe des Straßenbahnhofs Dölitz gelegene Grundstück ist derzeit mit einem Bestandsgebäude bebaut. Ebenso befindet sich auf dem Gelände ein Sendemast eines Mobilfunkanbieters. Die Liegenschaft mit einer Größe von ca. 3.363 m² ist derzeit im Privatbesitz. Die Lage zur direkt angrenzenden Tankstelle schließt eine Nutzung als Standort für eine Kindertagesstätte aus.“

Das Fazit des Sozialdezernats: „Bei den geprüften vier Grundstücken liegen Ausschlusskriterien (Gewerbefläche, Vorhaltefläche für Schule, Lärm, Nähe zu Tankstelle) vor. Der Standort in der Eigenheimstraße erfüllt die bestehenden Anforderungen. Dabei ist sowohl die notwendige Größe und der Zuschnitt, ein ausreichender Immissionsschutz als auch die verkehrstechnische Erschließung gewährleistet. (…) Sollte das in dieser Vorlage benannte Kita-Bauprojekt nicht realisiert werden, würde die bereits vorhandene Bedarfslücke weiter wachsen.“

Und so soll dann diese Kita als Neuvorlage am 18. November wieder in der Ratsversammlung auftauchen.

Der neue Beschlusstext:

„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Einrichtung einer Kita auf der kommunalen Liegenschaft Eigenheimstraße in Eigenrealisierung umzusetzen (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8 (3) Nr. 18 in der zurzeit gültigen Fassung). Darüber hinaus gelten die Beschlüsse der Vorlage VI-DS-04806 ‚Leipzig-Kitas‘-Baubeschluss zur Eigenrealisierung von Kindertagesstätten und Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen für 2017 und 2018 nach § 79 (1) SächsGemO sowie außerplanmäßiger Verpflichtungsermächtigungen nach § 81 (5) SächsGemO.“

Die neue LZ Nr. 48 ist da: Zwischen Weiterso, Mut zum Wolf und der Frage nach der Zukunft der Demokratie

Zwischen Weiterso, Mut zum Wolf und der Frage nach der Zukunft der Demokratie

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Es gibt 5 Kommentare

Ich denke, dass es an der Zeit ist, dass die Bürger der Stadtverwaltung die Zähne zeigen!
Bitte weitersagen…

Super! Geschickter Schachzug: Kitas gegen Natur (-schutz) auszuspielen! Da wird immer eine Seite verlieren, das sind die BürgerInnen. Und eine Seite gewinnt in jedem Fall immer: die Stadtverwaltung!

Zum Teil billige Ausreden von Seiten der Stadt, um unbedingt den Standort durchzubringen.

Zur Friederikenstr; Als ob ein Bebauungsplan nicht geändert werden kann (wurde doch letztens erst gemacht). Und ein Grundstück kann man erwerben.

Zur Leinestr.: Wenn es wirklich am Lärm liegt, müsste man dann nicht auch die nahe gelegene Schule zum Schutz der Kinder schließen?

Zur Newton-/Wincklerstr: Kann man das planerisch nicht auch so gestalten, dass beide Einrichtungen auf der Fläche Platz haben?

Beispiel Leinestrasse/ Krähenhütte.
Landschaftsschutzhebiet, jedwede Bebauung verboten, es sei denn, “man” will es.
Bespiel: Cospudener See.
Landschaftsschutzhebiet jedwede Bebauung verboten. Hier will die Verwaltung unbedingt eine Seebühne errichten. Notfalls wird das Landschaftschutzgebiet aufgehoben.
Fazit: Willkür über Willkür !
Wechselt die Verwaltung aus…

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