Der Erholungspark Lößnig-Dölitz spielt unter den Leipziger Parkanlagen ein wenig das Stiefkind. Er ist eine der jüngeren Parks. Seit die großen Ballonfahrertreffen dort nicht mehr stattfinden, ist es recht still geworden. Aber die nahe Wohnenden lieben den Park, der eben nicht nur aus der Wiese am „Silbersee“ besteht. Manche wollen auch gern mehr Bäume pflanzen.

Doch als die Bürger deswegen 2023 bei der Stadt anfragten, gab es einen ablehnenden Bescheid. Wegen Denkmalschutz. Denkmalschutz? Da fragte die Linksfraktion lieber einmal nach.

„2023 wurde eine Bürgeranfrage an den Stadtbezirksbeirat Süd bezüglich der Neupflanzung von Bäumen als zusätzliche Schattenspender im Erholungspark Lößnig-Dölitz mit Verweis auf den Denkmalschutzstatus des Parks und dessen geplante Neubewertung Ende 2024 abschlägig beschieden“, stellte die Linksfraktion nun in ihrer Anfrage fest, mit der sie erfahren wollte, wie es um den Denkmalschutz des Erholungsparks Lößnig-Dölitz tatsächlich bestellt ist.

Es stimmt schon: Der Park steht seit 2020 unter Denkmalschutz. Das gilt auch für einzelne Elemente im Park, wie das Amt für Stadtgrün und Gewässer in seiner Antwort feststellt: „Der Erholungspark Lößnig-Dölitz steht als Gartendenkmal mit mehreren Einzeldenkmalen unter Denkmalschutz. Als Einzeldenkmale geschützt sind die Gaststätte ‚Schäferei‘ mit dazugehöriger Terrasse und Ausstattung, vier Pergolen aus Waschbeton-Elementen, die Skulptur ‚Schäferstündchen‘, die Skulptur ‚Wasserzauber‘ und die Skulptur ‚Leipziger Auenflora und -fauna.‘“

Der Erholungspark Lößnig-Dölitz ist ein Kulturdenkmal im Sinne von § 2 Abs. 1 SächsDSchG, „da wegen seiner gartengeschichtlichen, künstlerischer sowie städtebaulicher Bedeutung ein öffentliches Erhaltungsinteresse besteht. Der Park besitzt aufgrund seiner Entstehungszeit in den 1980er Jahren Seltenheitswert“, betont das Amt für Stadtgrün und Gewässer.

Vom Bergbaugebiet zum Erholungspark

Das Erholungsgebiet Lößnig-Dölitz entstand zwischen 1983 und 1988 auf dem Bergbaunutzungsgebiet des 1959 stillgelegten Braunkohletiefbaus Leipzig-Dölitz.

Was freilich noch fehlt, ist eine denkmalpflegerische Gesamtplanung. Dazu erfolgte 2024 zunächst die Vermessung der gesamten Parkanlage als Grundlage für die Erstellung der Denkmalpflegerischen Zielplanung, so das Amt für Denkmalschutz.

„Diese wurde 2025 beauftragt. Die mit den Denkmalschutzbehörden abgestimmte Zielplanung und deren Bestätigung durch das Landesamt für Denkmalpflege liegt voraussichtlich Ende des II. Quartals 2026 vor. Im IV. Quartal 2024 erfolgte in einer vorgezogenen Maßnahme die denkmalpflegerische Prüfung für die Wiederbepflanzung von 16 Baumstandorten. Die Bäume wurden im I. Quartal 2025 gepflanzt.“

Manchmal wird ja doch noch ein Heißluftballon über dem Erholungspark Lößnig-Dölitz gesichtet. Foto: Sabine Eicker
Manchmal wird doch noch ein Heißluftballon über dem Erholungspark Lößnig-Dölitz gesichtet. Foto: Sabine Eicker

Schon jetzt bemüht sich das zuständige Amt, die historischen Parkstrukturen zu bewahren.

„Die Pflege der Parkanlage trägt wesentlich zum Erreichen der Schutzziele in dem Landschaftsschutzgebiet ‚Lößnig-Dölitz‘ bei. Durch gezielte Eingriffe der Grünflächenpflege, wie beispielsweise regelmäßige Mahd, Gehölzschnitt und die Entfernung von Spontanaufwuchs, werden der Offenlandcharakter des Parks sowie die Baumgruppen, Strauchflächen und größeren waldartigen Pflanzungen in ihrer Strukturvielfalt erhalten.

Diese Lebensräume bieten zahlreichen spezialisierten Pflanzen- und Tierarten einen Lebensraum, deren Vorkommen eng an offene, strukturreiche Flächen gebunden ist. Damit wird die biologische Vielfalt gefördert. Intakte Grünflächen tragen darüber hinaus zur Regulierung des Wasserhaushalts bei, z. B. durch bessere Versickerung und Wasserrückhalt im Boden.

Gleichzeitig wirken sie der Bodenerosion entgegen. Durch die regelmäßigen Pflegemaßnahmen wird ebenso die ästhetische und kulturelle Qualität der Landschaft erhalten und entwickelt. Dies schafft die Grundlage für eine nachhaltige Nutzung als Erholungsraum – im Einklang mit Natur- und Landschaftsschutz.“

Strenger Schutz für das Gartendenkmal

So gibt es auch schonende extensive Pflegemaßnahmen an den drei Teichen – Stauteich Lößnig-Dölitz, Schäfereiteich, Silbersee – und den Fließgewässern 2. Ordnung – Schäfereiteichgraben, Silberseegraben, Lößniger Stauteichgraben. Dazu gehört auch die Böschungsmahd, welche an allen drei Standgewässern jeweils nur in Teilbereichen erfolgt, betont das zuständige Amt.

„In einzelnen Abschnitten werden zudem relevante Sichtachsen von Gehölzaufwuchs freigehalten, sodass die historischen Blickbeziehungen und somit der Gestaltungscharakter der Parkanlage erhalten bleibt. Sofern die Teiche trockengefallen sind, wird die Sohle gemäht, um ein Zuwachsen der Teiche zu verhindern. Hierbei werden, sofern sich Röhrichtbestände gebildet haben, vorher festgelegte Bereiche dieser Bestände von der Mahd ausgenommen, um Rückzugsgebiete für die darin lebenden Tiere zu erhalten.“

Bisher erfolgte das alles nach dem 2013 erstellten „Gesamtheitlichen Gestaltungskonzept mit einzelnen Schwerpunkten“, so das Amt für Stadtgrün und Gewässer. Doch das genügt nicht mehr. Deshalb jetzt der ganze Aufwand.

„Durch die Unterschutzstellung des Erholungsparks als Gartendenkmal im Jahr 2020 ist die Erarbeitung einer Gartendenkmalpflegerischen Zielplanung erforderlich. Diese befindet sich aktuell in Arbeit und wird die Grundlage für die künftige Pflegemaßnahmen an den Grün- und Wasserflächen sowie für die Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen der Parkanlage bilden. Für alle Maßnahmen in einer denkmalgeschützten Parkanlage ist eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Die Untere Naturschutzbehörde muss in den Genehmigungsprozess einbezogen werden.“

Trockenheit und Schädlingsbefall

Aber man gesteht der Linksfraktion natürlich zu, sich berechtigterweise Sorgen zu machen. Denn der Klimawandel macht auch vor dem Erholungspark Lößnig-Dölitz nicht halt.

„In den letzten Jahren sind im Erholungspark Lößnig-Dölitz zahlreiche Bäume aufgrund der Trockenheit und oftmals damit einhergehendem Schädlingsbefall abgestorben und mussten gefällt werden“, bestätigt das Amt die entsprechende Nachfrage der Linksfraktion.

„Bäume, die zur ursprünglichen Gestaltung der Parkanlage gehören, werden in den nächsten Jahren nachgepflanzt. Bei einigen Baumstandorten muss dabei geprüft werden, ob die ursprünglich verwendete Baumart nachgepflanzt wird, oder in Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutz- und Naturschutzbehörde ein Artwechsel vorgenommen werden kann.“

Und noch eine Funktion hat der Park, die 1980 in dieser Art nicht absehbar war: „Der Erholungspark Lößnig-Dölitz weist mit seinen offenen Rasen- und Wiesenflächen, dichten Strauch- und Gehölzflächen, Baumgruppen, größeren waldartigen Pflanzungen sowie den Teichen und Wasserläufen bereits eine große Strukturvielfalt auf. Die Offenlandbereiche wirken dabei als effektive Kaltluftentstehungsgebiete und sollen als solche erhalten werden.“

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