2017 drohte nur für die Hälfte der deutschen Natura-2000-Gebiete ein Vertragsverletzungsverfahren. Denn Natura-2000-Gebiete sind Schutzgebiete nach europäischem Standard. Für sie müssen eindeutige und detaillierte Erhaltungsziele festgelegt werden. Doch am Donnerstag, 13. Februar, hat die Europäische Kommission rechtliche Schritte gegen mehrere Mitgliedstaaten – darunter auch Deutschland – eingeleitet, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Und zwar sämtliche Natura-2000-Gebiete in der Bundesrepublik betreffend. Auch die Leipziger.

Der Warnschuss von 2015 hat nichts genutzt. Die damals zuständigen Minister haben nur mit den Schultern gezuckt und alles weiter so laufen lassen wie bisher. Auch der sächsische. Denn hinter dem Schutz der Natura-2000-Gebiete steht ein Gesetz. Auch wenn es in diesem Fall nur Verordnung genannt wird: Die „Verordnung der Landesdirektion Leipzig zur Bestimmung des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung ,Leipziger Auensyste‘“ zum Beispiel.

Das Leipziger Auensystem ist eins von fünf Natura-2000-Gebieten in Leipzig. Die anderen sind Bienitz und Moormergelgebiet, die Bläulingswiesen südöstlich von Leipzig, Brösen, Glesien und Tannenwald und die Parthenaue. An den Letztgenannten hat Leipzig jeweils einen Flächenanteil. Hier muss die Stadt mit den Nachbarkommunen kooperieren, was bei der Parthenaue gerade begonnen hat. Aber viel zu spät und zu zögerlich.

Und dasselbe gilt für das Leipziger Auensystem, das schon aufgrund seiner Größe (2.825 ha, davon 1.818 ha bei der Stadt Leipzig) immer wieder Thema ist. Zuletzt mit den vom NuKLA beanstandeten Fällungen und Forstwirtschaftsplänen, die deutlich gegen die Erhaltungsziele dieses Fauna-Flora-Habitat-Gebietes verstoßen.

Mäharbeiten im Januar im Leipziger Floßgraben. Foto: Kanuverband Sachsen, Falk Bruder
Mäharbeiten im Januar im Leipziger Floßgraben. Foto: Kanuverband Sachsen, Falk Bruder

Das Problem dabei: Die von der Landesdirektion 2011 definierten Erhaltungsziele sind sehr lückenhaft. So lückenhaft, dass selbst die kommunalen Ämter immer wieder glauben, neue Lücken entdeckt zu haben, um dennoch Maßnahmen anzuordnen, die den Erhaltungszielen völlig zuwiderlaufen. So wie bei der Mahd der Unterwasservegetation im Floßgraben, die Leipzigs Umweltdezernat 2017 beenden musste, nachdem der NuKLA Alarm geschlagen hat.

Seitdem ist Schluss mit diesem Eingriff im Floßgraben. Und auch die Nutzung für Motorboote ist damit beendet. Womit endgültig die Frage stand: Inwieweit entspricht das 2006 aufgesetzte Wassertouristische Nutzungskonzept (WTNK), mit dem der „Wassertourismus“ auch im Schutzgebiet ausgebaut wird, überhaupt den Erhaltungszielen nach Natura 2000? Als die Grünen-Fraktion im Leipziger Stadtrat 2015 anfragte, erklärte ihr das Umweltdezernat, dass alles in Ordnung sei.

„Parallel zur Entwicklung des WTNK wurden die betriebsbedingten Wirkungen in ihrer Gesamtheit durch eine Natura 2000 – und gewässerökologische Verträglichkeitsuntersuchung bezogen auf die wesentlich betroffenen Schutzgüter (Tiere, Pflanzen, Wasser) und die Vereinbarkeit des WTNK mit den Zielen der EU-WRRL hin betrachtet“, sülzte das Umweltdezernat damals mit dem Wissen darum, dass der Leipziger Stadtrat bislang jedes WTNK-Projekt (und auch das WTNK selbst) abgesegnet hatte. Die Ratsfraktionen verlassen sich bis heute darauf, dass das Leipziger Umweltschutzamt tatsächlich als solches arbeitet.

Gefällt bei Dölzig. Foto: NuKLA e.V.
Gefällt bei Dölzig. Foto: NuKLA e. V.

Aber 2018/2019 genehmigte es – anders als die entsprechende Behörde im Landkreis Nordsachsen – die Baumfällungen von Sachsenforst im Leipziger Auensystem.

Statt einen wirklich belastbaren Masterplan für das FFH-Gebiet zu entwickeln, speisen die im WTNK versammelten Akteure die Öffentlichkeit mit Monitorings ab, die dann suggerieren, dass sich die Behörden doch an die Schutzziele halten.

In der Auskunft des Leipziger Umweltdezernats klang das 2015 z. B. so: „Sofern die Ergebnisse dieses Monitorings Handlungsbedarf im Sinne des § 34 BNatSchG (Natura 2000-Verträglichkeit) bzw. des § 44 BNatSchG (Artenschutz) aufzeigten (neue oder verstärke Betroffenheit von geschützten Arten), wurden Maßnahmen ergriffen, um Verstöße gegen die gesetzlichen Regelungen zu vermeiden. Als Beispiele sind hier die Reglementierung der Befahrung des Floßgrabens zum Schutz des Eisvogels sowie die Detailerfassung von Larval-Habitaten der Grünen Keiljungfer im Bereich der Pleiße zu nennen.“

Die Reglementierung im Floßgraben gab es erst, nachdem die Leipziger Umweltverbände wirklich genug Lärm gemacht hatten, bis wenigstens der Eisvogel (als geschützte Tierart) endlich die Aufmerksamkeit der Ämter erreichte. Und die Aussagen zur Grünen Keiljungfer wurden dann zwei Jahre später ad absurdum geführt, als man dann doch (weil die Baugenehmigung zu verfallen drohte) eiligst die Pleiße von „Störstellen“ beseitigte. Die Umweltverbände protestierten. Aber es ging ihnen wie so oft in der jüngeren Vergangenheit: Sie wurden ausgeladen. Ihnen blieb nur der Weg zur Klage.

Doch wer in Sachsen klagt, klagt sich arm. Denn während die Behörden ihre Juristen mit Steuergeldern bezahlen und auch den Weg durch die Instanzen nicht scheuen, riskiert jeder Umweltverband die Insolvenz, der das versucht. So erlebt bei der – eigentlich am Bundesverwaltungsgericht erfolgreichen – Klage gegen die „Kurze Südabkurvung“ des Leipziger Flughafens, die direkt über das FFH-Gebiet Leipziger Auenwald führt. So erlebt bei den völlig den Erhaltungszielen zuwiderlaufenden Abholzungen an den Deichen im Leipziger Auenwald 2011. Und auch der NuKLA musste den Weg in die nächste Instanz gehen mit der Klage gegen den völlig ausufernden Forstwirtschaftsplan von 2018/2019.

Baumfällungen hinter den Deichen im Leipziger Auenwald 2011. Foto: Ökolöwe
Baumfällungen hinter den Deichen im Leipziger Auenwald 2011. Foto: Ökolöwe

Zumindest ist es ein Hoffnungsschimmer, wenn die EU-Kommission jetzt das gegen Deutschland laufende Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelnder Umsetzung der Habitat-Richtlinie verschärft.

Das, was die Landesdirektion 2011 zum Leipziger Auensystem festgelegt hat, reicht nicht. Und von einer wirklich transparenten Öffentlichkeitsbeteiligung kann keine Rede sein.

Die Europäische Kommission hat Deutschland nachdrücklich aufgefordert, seinen Verpflichtungen aus der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen nachzukommen. Was muss passieren? Die Mitgliedstaaten müssen besondere Schutzgebiete mit spezifischen Erhaltungszielen und den entsprechenden Erhaltungsmaßnahmen ausweisen, um einen günstigen Erhaltungszustand der vorhandenen Arten und Lebensräume zu erhalten oder wiederherzustellen.

Im Leipziger Auensystem liegt der Schwerpunkt übrigens auf „Wiederherstellen“. Und damit sind nicht die Pläne gemeint, den Auenwald nach historischem Muster wieder künstlich anzupflanzen, sondern das Auensystem erst einmal wieder in ein Auensystem zu verwandeln. Woran ja bekanntlich im Projekt „Lebendige Luppe“ seit 2019 endlich gearbeitet wird. Stichwort: „Renaturierung der Elster-Luppe-Aue“.

Die Frist für die Vollendung dieser Maßnahmen für alle Gebiete in Deutschland ist in einigen Fällen vor mehr als zehn Jahren abgelaufen, stellt der „Umweltruf“ fest. Daher übermittelte die Kommission 2015 ein Aufforderungsschreiben und 2019 nach langwierigen Gesprächen mit dem Mitgliedstaat ein ergänzendes Aufforderungsschreiben.

Die Kommission ist der Auffassung, dass bei allen 4.606 Natura-2000-Gebieten, in allen Bundesländern und auf Bundesebene, eine generelle und fortbestehende Praxis zu beobachten ist, keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festzulegen. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Qualität und Wirksamkeit der zu ergreifenden Erhaltungsmaßnahmen.

Die Kommission ist ferner der Auffassung, dass es Deutschland versäumt hat, dafür zu sorgen, dass die Behörden in sechs Bundesländern Managementpläne aktiv und systematisch an die Öffentlichkeit weiterleiten. Das Land hat nun zwei Monate Zeit, um zu reagieren. Kommt Deutschland der Aufforderung nicht binnen zwei Monaten nach, kann die Kommission den Fall an den Gerichtshof der Europäischen Union verweisen.

NuKLA hat Beschwerde gegen das Leipziger Umweltamt wegen Mäh-Aktion im Floßgraben eingereicht

NuKLA hat Beschwerde gegen das Leipziger Umweltamt wegen Mäh-Aktion im Floßgraben eingereicht

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Da hatte doch die damalige Zuständige für fachliche Stellungnahmen des Ökolöwen für die sog. “Störstellenbeseitigung” an der Pleiße südlich von Connewitz nachgewiesen, dass Habitate der streng geschützten Grünen Keiljungfer durch die Baumaßnahmen zerstört werden würden. Diese “Störstellenbeseitigung”, die keinen anderen Zweck hat, als die Pleiße motorbootgängig zu machen, sah am Ende so aus, dass das Bett der Pleiße ausgebaggert, mit schweren Steinen befestigt und eine Schleuse (zur Überwindung des durch die frühere Begradigung des Gewässers entstanden Höhenunterschied) für die Motorboote gebaut wurde. Die Stellungnahme, im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung vorgelegt, verschwand in den Schubladen des Leipziger Umweltamtes, wie auch andere Stellungnahmen, die zu Gunsten des Auwaldschutzen eingereicht wurden/werden. Damals hätte der Ökolöwe klagen und mit einer Einstweiligen Anordnung verhindern können, dass die “Bau”arbeiten noch fristgerecht (also vor Auslaufen der Genehmigung) beginnen können.
Da hatte der Floßgraben mehr “Glück” dank NuKLA.
Für das Projekt Lebendige Luppe, um das es recht still geworden ist, kann man nur hoffen, dass in dieser Stille die Einwendungen des VON ALLEN Leipziger Verbänden verfassten und unterzeichneten Positionspapiers mehr Berücksichtigung finden, als öffentlich zugegeben werden kann und am Ende vielleicht doch etwas einer Renaturierung annähernd Ähnliches dabei herauskommt, statt des ursprünglich von der Leipziger Verwaltung vorgesehenen weiteren Bächleins ohne nennenswerte Wassermengen und morphologische Dynamik.
Und wenn dann wirklich da, wo diese problemlos möglich ist, flächig Wasser in die Burgaue käme, würde sich ganz von selbst auch die auentypische Artenvielfalt wieder herstellen können. Ohne dass ein Förster damit seine (forst)wirtschaftlichen Eingriffen begründen könnte…
Man wird ja noch mal träumen dürfen.

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