Gleich in mehreren Vorlagen ging es am 8. Dezember in der Ratsversammlung auch um Fristverlängerungen für Leipziger Sanierungsgebiete, in denen noch nicht alle Maßnahmen abgeschlossen sind. Darunter auch das Sanierungsgebiet Leipzig-Connewitz/Biedermannstraße, wo die Stadt 2022 noch einiges vorhat. Und die Linksfraktion hatte auch noch einen Änderungsantrag eingereicht.

Die Vorlagen waren deshalb notwendig geworden, weil eine Bundesvorschrift die Kommunen dazu verpflichtet, alte und unbefristete Sanierungsgebiete entweder zum 31. Dezember 2021 auslaufen zu lassen oder rechtzeitig vor dieser nachträglich gesetzten Frist einen neuen Endtermin zu beschließen.Das Sanierungsgebiet in Connewitz gehört zu den ältesten in Leipzig, wurde gleich im November 1990 beschlossen und war auch eines der erfolgreichsten, was bei der üblichen Berichterstattung in Leipziger Medien fast vergessen wird, weil man dort nur noch einen Fokus auf Gewalt und Zoff hat.

Dabei waren es just die alternativen Bewohner, die 1990 die Stadt dazu brachten, Connewitz zum Sanierungsgebiet zu machen und von der historischen Bausubstanz zu retten, was noch zu retten war, nachdem das alte Stadtquartier schon zum Abriss vorgesehen war und die ersten Neubaublöcke schon hochgezogen wurden.

Ein Teil des Gebietes um die Meusdorfer Straße wurde schon aus dem Sanierungsgebiet entlassen. Der Teil um die Biedermannstraße ist im Grunde nur noch drin, um die noch ausstehenden Projekte umzusetzen.

So steht es dann auch in der Vorlage der Verwaltung, die am 8. Dezember zur Abstimmung kam.

„Im verbleibenden Sanierungsgebiet soll die bestehende städtische Grünfläche mit aufstehendem Streetballplatz am Connewitzer Kreuz noch im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme erweitert werden. Das dafür benötigte Grundstück konnte im Mai 2021 im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens durch die Stadt Leipzig erworben werden. Im Vorfeld des Grunderwerbs wurden die Sanierungsziele durch Beschluss des Stadtrates entsprechend geändert (VII-DS-02459 vom 31.03.2021), ein Aufstellungsbeschluss für ein Bauleitplanverfahren, mit der Zielsetzung das Grundstück (Flurstück 294 der Gemarkung Connewitz) für eine öffentliche Grünfläche zu sichern (VII-DS-02448 vom 31.03.2012), wurde gefasst“, wird dort geschildert, was noch als Maßnahme ansteht.

Und: „Ebenso soll der beliebte Spielplatz auf dem Herderplatz an der Wolfgang-Heinze-Straße noch im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme eine Aufwertung erfahren. Der Spielplatz wurde in den Jahren 1993/1994 errichtet. Die vorhandenen Spielgeräte sind stark beansprucht. Es ist beabsichtigt, hier ein generationsübergreifendes Spiel- und Bewegungsangebot zu schaffen.“

Aber Connewitz ist eben nicht nur aufgewertet worden und zu einem der beliebtesten Wohnquartiere in Leipzig geworden. Die Aufwertung lockt längst auch Investoren an, die in diesem Ortsteil hochpreisigen Wohnraum hochziehen, der freilich auch die befürchtete Gentrifizierung beschleunigt. Einkommensschwächere Bewohner fühlen sich bedroht durch steigende Mieten, ohne dass es in der näheren Umgebung noch ausreichend bezahlbaren Wohnraum gibt, wohin man ausweichen könnte.

Ein entsprechender sozialer Wohnraum in der Größenordnung, der diese Bedürfnisse auffangen könnte, entsteht leider nicht. Dazu sind auch die Fördergelder des Freistaats  für die Stadt Leipzig zu gering.

Deshalb, so fand die Linksfraktion, wäre es vielleicht gar kein dummer Gedanke, eventuell noch verbleibende Sanierungsgelder in Connewitz für die Aufwertung im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu verwenden.

Sie formulierte ihr Anliegen so: „Der Oberbürgermeister prüft bis Ende Januar 2022, inwieweit sozialer Wohnungsbau im Sanierungsgebiet ‚Leipzig-Connewitz/Biedermannstraße‘ durch den Einsatz von Sanierungsmitteln für vorbereitende Maßnahmen wie z. B. Ordnungsmaßnahmen, Flächensanierung, Umlegung von Straßen befördert bzw. unterstützt werden kann. Das Prüfergebnis ist dem zbA Wohnen zur Kenntnis zu geben.“

Der zbA Wohnen ist der zeitweilig beratende Ausschuss zur Wohnungspolitik des Stadtrates, eingerichtet, um sich der in den letzten Jahren zuspitzenden Wohnungsmarktlage insbesondere im sozial geförderten Wohnungsmarkt zu widmen.

Der Antrag entfachte am 8. Dezember noch eine kleine Diskussion, weniger um das Anliegen selbst, sondern um die Frage, ob sich so schnell noch Projekte im Bereich sozialer Wohnungsbau finden lassen, die auch noch 2022 umgesetzt werden können. Ein Thema, das – nach der Einführungsrede von Linke-Stadtrat Mathias Weber – der FDP-Stadtrat Sven Morlok ansprach.

Und auch CDU-Stadträtin Sabine Heymann wies darauf hin, dass nach Auskunft der Verwaltung die noch verfügbaren Sanierungsgelder schon umfänglich mit geplanten Projekten untersetzt seien.

Machte der Antrag also überhaupt noch Sinn?

Aus Sicht von Baubürgermeister Thomas Dienberg und Oberbürgermeister Burkhard Jung sehr wohl. Denn da es ein Prüfauftrag ist, hat das Planungsdezernat noch einen Monat Zeit, Ausschau zu halten nach möglichen Maßnahmen, die noch 2022 umsetzbar und aus den Sanierungsgeldern finanzierbar sind.

„Wir werden uns das genau ansehen“, versprach Dienberg. Und auch Jung sagte zu, die Sache zu prüfen und im Fachausschuss im Januar über die Ergebnisse berichten zu lassen. Den Änderungsantrag mit in die Verwaltungsvorlage zu übernehmen, hatte er vorher schon versprochen, sodass nur noch das Gesamtpaket abgestimmt werden musste. Es wurde einstimmig angenommen.

Womit jetzt auch klar ist, dass das Sanierungsgebiet um die Biedermannstraße am 31. Dezember 2022 ausläuft und mit der Streetball-Anlage und dem Herderplatz noch zwei Projekte angepackt werden, die beide im Jahr 2022 umgesetzt werden sollen.

Den Änderungsantrag der Linksfraktion übernahm Jung dann auch für die Beschlüsse zu den Sanierungsgebieten Kleinzschocher, Lindenau II, Neuschönefeld, Innerer Süden und Gohlis. Auch dort wird jetzt nach möglichen Projekten im Bereich sozialer Wohnungsbau gesucht. Wobei es in Gohlis und Innerem Süden etwas mehr an Zeitpuffer gibt: Diese beiden Sanierungsgebiete wurden bis 2023 verlängert.

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