Die Polizei Sachsen verzichtet auf das Rote Kreuz auf ihren Krankentransportwagen. Auf ihren Rettungswagen bleiben ähnliche Symbole weiter bestehen. Die Polizei Bayern dürfte inzwischen gegen die Genfer Konvention verstoßen. Das Rote Kreuz selbst scheint die Debatte leid. Ein klarer Blick auf symbolisches Chaos.

„Als einzige Polizei in der Bundesrepublik nutzte die Polizei Sachsen bisher das Rote Kreuz auf ihren Rettungswagen. Doch die Fahrzeuge wurden nicht nur für Rettungszwecke verwendet“, lautete der Einstieg in einen Beitrag der LZ im Dezember 2021.

Presseanfragen an das Rote Kreuz und die Polizei Sachsen führten damals zur Klärung der „etwas komplizierten“ Rechtslage bezüglich der Verwendung des Rot-Kreuz-Zeichens auf Sanitätsfahrzeugen der Polizei, so der damalige Pressesprecher des Roten Kreuzes, Dr. Dieter Schütz. Weiter führte er aus: „Das sächsische Innenministerium hat uns darüber informiert, dass die Bereitschaftspolizei des Landes die Rot-Kreuz-Embleme von ihren Rettungswagen entfernen wird.“

Dennoch sind mittlerweile Fahrzeuge mit einer ähnlichen Symbolik aufgetaucht. Dabei handelt es sich jedoch nicht um das Rote Kreuz Symbol, sondern um „ein rotes Kreuz mit abgerundeten Ecken und einem Äskulapstab“, so das Sächsische Innenministerium in einer erneuten Anfrage der LZ. Dies könnte markenrechtlich als Plagiatsversuch interpretiert werden, hat jedoch einen praktischen Hintergrund.

Das Symbol ist eine Kombination aus dem Äskulapstab, einem antiken griechischen Symbol für Heilung und medizinische Kunst, und einem Kreuz, das ein allgemeines Symbol für medizinische Versorgung darstellt.

Der Äskulapstab ist benannt nach Äskulap (auch bekannt als Asklepios), dem griechischen Gott der Heilung und Medizin. Er wird oft als ein Stab mit einer Schlange um ihn gewickelt dargestellt. Die Schlange hat eine lange symbolische Geschichte und wird oft mit Heilung, Gesundheit und medizinischer Praxis in Verbindung gebracht.

Dagegen sind auf den neun Krankentransportwagen (KTW) des Bereitschaftspolizeipräsidiums (BPP) Sachsen mittlerweile „aus Gründen der Einheitlichkeit bei Unterstützungseinsätzen in anderen Ländern“ keine Kreuze mehr angebracht. Die Krankentransportwagen des BPP sind nach DIN EN 1789 (Typ A) ausgestattet und mit Rettungssanitätern besetzt. Sie verfügen damit mindestens über eine Trage, Sauerstoff und Verbrauchsmaterial.

Die drei Rettungswagen (RTW) des Ärztlichen Dienstes des Polizeiverwaltungsamts sind mit dem Kreuz-Zeichen mit Äskulapstab gekennzeichnet. Die Rettungswagen sind nach DIN EN 1789 (Typ C) ausgestattet, haben eine umfangreichere Ausrüstung und haben je nach Einsatzanlass auch einen „Polizei(Not)arzt mit an Bord“, so das Sächsische Innenministerium.

Während im LZ-Beitrag noch das Foto eines bayrischen Polizeifahrzeugs ohne Rotes-Kreuz-Kennzeichnung als Positivbeispiel diente, scheint die Nutzung des echten Rotes-Kreuz-Symbols bei der bayrischen Polizei, die gegen die Genfer Konvention verstößt, Einzug gehalten zu haben. Dies konnte bei verschiedenen Versammlungslagen in Sachsen beobachtet werden, wenn die Polizei aus Bayern zu Gast war.


„Nach Rücksprache mit unserer Rechtsabteilung muss ich leider sagen, dass wir kein weiterführendes Statement dazu abgeben werden“, lautete die Antwort der Pressestelle des Roten Kreuzes auf eine Anfrage der LZ.

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