Wer sich länger in einem der Leipziger Parks aufhält, der freut sich natürlich, wenn es da auch so etwas wie eine gastronomische Verpflegung gibt. Im Clara-Zetkin-Park ist es selbstverständlich. Im Mariannenpark in Schönefeld fehlt dergleichen noch. Was zwei Stadträte dazu brachte, gemeinsam einen entsprechenden Antrag zu schreiben: „Um ein gastronomisches und kulturelles Angebot im Mariannenpark zu etablieren, sind 2023 eine Markterkundung und Bürgerbeteiligung sowie ein ergebnisoffenes Interessenbekundungsverfahren durchzuführen“, formulierten Steffen Wehmann (Linke) und Dr. Tobias Peter (Grüne).

Und einen Vorschlag hatten sie auch schon: „Die Nutzung des derzeitigen Gebäudes der Stadtreinigung im Mariannenpark ist als Option vorzusehen. Dafür werden in 2023 10.000 EUR und für 2024 35.000 EUR in den Doppelhaushalt der Stadt Leipzig eingestellt.“

2017 schon untersucht

Was das Amt für Stadtgrün und Gewässer, das für die Parks und Grünanlagen zuständig ist, durchaus zielführend fand. Denn das passt zum großen Ziel „Leipzig setzt auf Lebensqualität“. Und untersucht hat man das vor sechs Jahren sogar schon einmal: „Der Mariannenpark ist ein bedeutendes Beispiel für einen Volksgarten im architektonischen Stil des frühen 20. Jahrhunderts. Durch die geringen Veränderungen und die umfangreiche Originalsubstanz hat der Park einen hohen Zeugniswert. Wegen seiner Bedeutung steht er als Kulturdenkmal unter Schutz und unterliegt den Bestimmungen des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes.

Der gesamte Mariannenpark liegt außerdem im Landschaftsschutzgebiet Partheaue-Machern.

Im Rahmen der Erstellung der Denkmalpflegerischen Zielstellung im Jahr 2017 ist eine Untersuchung potenzieller Standorte für Gastronomie unter den Gesichtspunkten der Denkmalpflege erfolgt.“

Heißt: Der Denkmalschutz macht so eine Einrichtung nicht überall möglich. Herauskristallisiert hat sich der Eingangsbereich an der Rohrteichstraße. Und infrage kam damals noch die ehemalige Freilichtbühne. Aber die wäre, so stellt das Amt für Stadtgrün und Gewässer fest, zu weit ab vom Schuss. Und man müsste in den Denkmalbestand eingreifen.

Am Hauptzugang wäre das Ganze aber wahrscheinlich machbar, teilte das Amt mit: „Darauf aufbauend kann bei positivem Prüfausgang und bei Erfordernis ab 2024 eine Bürgerbeteiligung und Markterkundung ergebnisorientiert erfolgen.

Außerdem werden mögliche Standorte für mobile, gastronomische Angebote im Mariannenpark potenziellen Interessenten aktiv angeboten.“

Noch 2023 könnte man mit der Planung begonnen und ab 2024 die Bürgerbeteiligung starten, eventuell auch eine Markterkundung. Immerhin braucht es ja Gastronomen, die die Einrichtung betreiben.

Tobias Peter (Bündnis 90 / Die Grünen) im Leipziger Stadtrat am 13.12.23. Foto: Jan Kaefer

Eine ausgestreckte Hand, die die beiden Stadträte natürlich sofort ergriffen, wie Tobias Peter am 13. Dezember in der Ratsversammlung feststellte. Und die dann in ihrem neu formulierten Antrag gleich noch etwas konkreter wurden: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Standorte für mobile, gastronomische Angebote im Mariannenpark bereitzustellen und potenziellen Interessenten bis 30.09.2024 aktiv anzubieten.“

Da muss man ja nichts bauen. Da kann es auch fliegende Stände mit Bratwürsten, Eis oder kühlen Getränken geben.

Das Gärtnerhaus nicht vergessen

Und wenn sich der Standort am Eingang Rohrteichstraße eignet, dann bitte auch prüfen. Und nicht nur hier, denn es gibt ja noch einen Standort, der sich eigentlich anbietet: : „Für den Standort ‘Haupteingang’ wird eine bis zum 31.7.2024 vorzulegende städtebauliche und grünordnerische Untersuchung beauftragt. Im Zuge dessen ist die Prüfung eines dauerhaften Standorts einschließlich einer teilweisen Nutzung des Gärtnerhauses und der dafür erforderlichen Erschließungsflächen für die Versorgung und Entsorgung vorzunehmen.“

Bislang wurde das Gärtnerhaus von der Stadtreinigung genutzt. Hier ließen sich aber eben auch leichter gastronomische Nutzungen unterbringen.

„Die Antragsteller stimmen dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehen mit notwendigen Ergänzungen grundsätzlich zu. Die bereitzustellenden Angebote sollten neben Gastronomie auch Kultur umfassen, um ggf. eine breitere wirtschaftliche Tragfähigkeit zu erreichen. Neben mobilen Angeboten sind auch stationäre Umsetzungsmöglichkeiten anzubieten. Dabei ist eine teilweise Nutzung des durch die Stadtreinigung betriebenen Gärtnerhauses zu berücksichtigen“, formulieren Wehmann und Peter ihre Vorstellungen von dem, was im Mariannenpark möglich gemacht werden sollte.

„Eine Entwicklung des Haupteingangs zum Mariannenpark an der Rohrteichstr./Schönefelder Allee kann erhebliche Potenziale für eine größere Aufenthaltsqualität heben. Dabei sind neben städtebaulichen auch grünordnerische Aspekte, z. B. hinsichtlich einer teilweisen Entsiegelung und Begrünung des Haupteingangs in Abstimmung mit den denkmalpflegerischen Zielstellungen zu berücksichtigen.“

Da sollte 2024 Zeit genug sein, das alles zu prüfen, fanden die beiden und wünschten sich deshalb: „Dem Stadtrat ist bis zum 31.12.2024 ein Umsetzungsbericht per Informationsvorlage vorzulegen.“

Und da sich keiner weiter meldete, als OBM Burkhard Jung als Sitzungsleiter nach weiteren Wortmeldungen fragte, stand der Antrag der beiden Stadträte genau so zur Abstimmung und bekam mit 49 Stimmen ein deutlich positives Votum. Nur sieben Stadträte enthielten sich.

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