Torsten Bonew soll weitere sieben Jahre als Finanzbürgermeister der Stadt Leipzig tätig sein. Das hat eine Findungskommission beschlossen. Außerdem: Die Bundestagswahl muss in mehr als 400 Berliner Wahlbezirken wiederholt werden und die Kreuze in Bayern Gebäuden hängen laut Bundesverwaltungsgericht rechtmäßig. Die LZ fasst zusammen, was am Dienstag, dem 19. Dezember 2023, in Leipzig, Sachsen und darüber hinaus wichtig war.

Seit 2010 leitet Torsten Bonew (CDU) das Finanzdezernat der Stadt Leipzig. Geht es nach dem Willen der Personalfindungskommission, soll er das ab Mai 2024 auch weiterhin tun. Genau wie Oberbürgermeister Burkhard Jung und Ordnungsbürgermeister Heiko Rosenthal würde Bonew damit eine dritte Amtszeit erhalten.

Sieben Personen hatten sich laut Mitteilung der Stadt auf den Posten beworben. Die Findungskommission besteht aus OBM Jung, Verwaltungsbürgermeister Ulrich Hörning sowie Vertreter*innen von Verwaltung und Stadtrat.

Bonew wurde in Haushaltsverhandlungen immer mal wieder dafür kritisiert, die Lage zu düster zu sehen; vor allem von jenen Fraktionen, die mehr Geld für Klima, Kultur und Soziales ausgeben möchten. Vor sieben Jahren erhielt er ohne Gegenkandidat*in lediglich 40 von 69 Stimmen. Als „ehrliche Wahl“ bezeichnete Bonew dieses Ergebnis anschließend. Die Wahl zu einer möglichen dritten Amtszeit wird Anfang 2024 im Stadtrat stattfinden.

Berlin im Wahlmarathon

Dann wird auch in Berlin gewählt. Schon wieder. Zumindest in 455 Wahlbezirken. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute entschieden. Wiederholt werden muss in diesen Bezirken die Bundestagswahl von 2021, weil es dort bei Planung und Durchführung zu teilweise erheblichen Fehlern gekommen war.

Das Bundesverfassungsgericht folgt damit weitgehend der Einschätzung der Bundesregierung, wonach in etwas mehr als 400 Bezirken neu gewählt werden müsste. Die Unionsparteien hatten geklagt und eine Wiederholung in mehr als 1.000 Bezirken gefordert.

Dass die Wiederholungswahl am Ergebnis viel ändern wird, gilt derzeit als unwahrscheinlich. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Linkspartei, weil deren Einzug in den Bundestag nur durch das Direktmandat von Sören Pellmann in Leipzig und zwei Direktmandate in Berlin zustande kam. Die Linkspartei ist aber zuversichtlich, dass die Wiederholungswahl darauf keinen nennenswerten Einfluss nehmen wird.

Ebenfalls von einem Bundesgericht entschieden wurde heute die Frage, ob die Kreuze in Bayerns staatlichen Einrichtungen rechtmäßig hängen. Und das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig kam zu der Einschätzung: Die Kreuze, die seit dem „Kreuzerlass“ von 2018 in den Gebäuden hängen, dürfen bleiben. Die Rechte anderer Religionen würden damit nicht verletzt, so das Gericht.

Der „Bund für Geistesfreiheit“, der gegen den Erlass geklagt hatte, kündigte bereits an, nun vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu ziehen.

GDL könnte im Januar unbefristet streiken

Falls er diese Klage persönlich nach Karlsruhe bringen möchte, sollte er sich beeilen, denn ab dem 8. Januar werden möglicherweise für einige Zeit keine Züge mehr fahren. Die Mitglieder der Lokführergewerkschaft GDL haben sich mit überwältigender Mehrheit für unbefristete Streiks im Tarifstreit mit der Deutschen Bahn ausgesprochen.

Für die Zeit rund um Weihnachten und Silvester hatte die GDL angekündigt, auf Streiks zu verzichten. Danach könnte es aber bald ernst werden. Bislang hatte es in der aktuellen Tarifrunde lediglich befristete Warnstreiks für etwa 24 Stunden gegeben. Schaut man in die Streikdauer des vergangenen Jahrzehnts, könnten es passieren, dass die Züge Anfang/Mitte Januar für knapp eine Woche stillstehen.

Worüber die LZ heute berichtet hat: über erneute Umbauarbeiten am Liviaplatz,

über gastronomische Versorgung im Mariannenpark und

über eine Umfrage unter in Leipzig ansässigen Unternehmen zum Thema Home-Office.

Was heute außerdem wichtig war: Die sächsische Regierung hat heute beschlossen, die Förderung für sozialen Wohnungsbau in Leipzig und Dresden zu erhöhen. Konkret soll die Förderquote von 40 Prozent auf 45 Prozent steigen. Verantwortlich dafür seien vor allem gestiegene Baupreise. Die neue Richtlinie soll ab dem 1. Januar 2024 gelten.

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