Torsten Bonew soll weitere sieben Jahre als Finanzbรผrgermeister der Stadt Leipzig tรคtig sein. Das hat eine Findungskommission beschlossen. Auรerdem: Die Bundestagswahl muss in mehr als 400 Berliner Wahlbezirken wiederholt werden und die Kreuze in Bayern Gebรคuden hรคngen laut Bundesverwaltungsgericht rechtmรครig. Die LZ fasst zusammen, was am Dienstag, dem 19. Dezember 2023, in Leipzig, Sachsen und darรผber hinaus wichtig war.
Seit 2010 leitet Torsten Bonew (CDU) das Finanzdezernat der Stadt Leipzig. Geht es nach dem Willen der Personalfindungskommission, soll er das ab Mai 2024 auch weiterhin tun. Genau wie Oberbรผrgermeister Burkhard Jung und Ordnungsbรผrgermeister Heiko Rosenthal wรผrde Bonew damit eine dritte Amtszeit erhalten.
Sieben Personen hatten sich laut Mitteilung der Stadt auf den Posten beworben. Die Findungskommission besteht aus OBM Jung, Verwaltungsbรผrgermeister Ulrich Hรถrning sowie Vertreter*innen von Verwaltung und Stadtrat.
Bonew wurde in Haushaltsverhandlungen immer mal wieder dafรผr kritisiert, die Lage zu dรผster zu sehen; vor allem von jenen Fraktionen, die mehr Geld fรผr Klima, Kultur und Soziales ausgeben mรถchten. Vor sieben Jahren erhielt er ohne Gegenkandidat*in lediglich 40 von 69 Stimmen. Als โehrliche Wahlโ bezeichnete Bonew dieses Ergebnis anschlieรend. Die Wahl zu einer mรถglichen dritten Amtszeit wird Anfang 2024 im Stadtrat stattfinden.
Berlin im Wahlmarathon
Dann wird auch in Berlin gewรคhlt. Schon wieder. Zumindest in 455 Wahlbezirken. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute entschieden. Wiederholt werden muss in diesen Bezirken die Bundestagswahl von 2021, weil es dort bei Planung und Durchfรผhrung zu teilweise erheblichen Fehlern gekommen war.
Das Bundesverfassungsgericht folgt damit weitgehend der Einschรคtzung der Bundesregierung, wonach in etwas mehr als 400 Bezirken neu gewรคhlt werden mรผsste. Die Unionsparteien hatten geklagt und eine Wiederholung in mehr als 1.000 Bezirken gefordert.
Dass die Wiederholungswahl am Ergebnis viel รคndern wird, gilt derzeit als unwahrscheinlich. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Linkspartei, weil deren Einzug in den Bundestag nur durch das Direktmandat von Sรถren Pellmann in Leipzig und zwei Direktmandate in Berlin zustande kam. Die Linkspartei ist aber zuversichtlich, dass die Wiederholungswahl darauf keinen nennenswerten Einfluss nehmen wird.
Ebenfalls von einem Bundesgericht entschieden wurde heute die Frage, ob die Kreuze in Bayerns staatlichen Einrichtungen rechtmรครig hรคngen. Und das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig kam zu der Einschรคtzung: Die Kreuze, die seit dem โKreuzerlassโ von 2018 in den Gebรคuden hรคngen, dรผrfen bleiben. Die Rechte anderer Religionen wรผrden damit nicht verletzt, so das Gericht.
Der โBund fรผr Geistesfreiheitโ, der gegen den Erlass geklagt hatte, kรผndigte bereits an, nun vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu ziehen.
GDL kรถnnte im Januar unbefristet streiken
Falls er diese Klage persรถnlich nach Karlsruhe bringen mรถchte, sollte er sich beeilen, denn ab dem 8. Januar werden mรถglicherweise fรผr einige Zeit keine Zรผge mehr fahren. Die Mitglieder der Lokfรผhrergewerkschaft GDL haben sich mit รผberwรคltigender Mehrheit fรผr unbefristete Streiks im Tarifstreit mit der Deutschen Bahn ausgesprochen.
Fรผr die Zeit rund um Weihnachten und Silvester hatte die GDL angekรผndigt, auf Streiks zu verzichten. Danach kรถnnte es aber bald ernst werden. Bislang hatte es in der aktuellen Tarifrunde lediglich befristete Warnstreiks fรผr etwa 24 Stunden gegeben. Schaut man in die Streikdauer des vergangenen Jahrzehnts, kรถnnten es passieren, dass die Zรผge Anfang/Mitte Januar fรผr knapp eine Woche stillstehen.
Worรผber die LZ heute berichtet hat: รผber erneute Umbauarbeiten am Liviaplatz,
รผber gastronomische Versorgung im Mariannenpark und
รผber eine Umfrage unter in Leipzig ansรคssigen Unternehmen zum Thema Home-Office.
Was heute auรerdem wichtig war: Die sรคchsische Regierung hat heute beschlossen, die Fรถrderung fรผr sozialen Wohnungsbau in Leipzig und Dresden zu erhรถhen. Konkret soll die Fรถrderquote von 40 Prozent auf 45 Prozent steigen. Verantwortlich dafรผr seien vor allem gestiegene Baupreise. Die neue Richtlinie soll ab dem 1. Januar 2024 gelten.
Empfohlen auf LZ
So kรถnnen Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstรผtzen:
Keine Kommentare bisher