Es steht zwar im Grundgesetz, dass Eigentum verpflichtet. Aber wenn es konkret wird – etwa bei Umweltschutz und Artenschutz – dann erweist sich dieser Satz oft als zahnlos. Dann werden nicht nur Grundstücke radikal entholzt – die städtischen Behörden geben dazu auch noch ihre Zustimmung, selbst wenn es um eigentlich geschützte Gehölze geht. Nun ist es wieder passiert, diesmal in der Lausicker Straße in Stötteritz, wo der BUND Leipzig vergeblich demonstrierte.

Schon am Freitag, dem 26. Januar, gab es einen kurzfristig angesetzten Protest in der Lausicker Straße 37. Dort sollte ein etwa 25 Meter hoher Ahornbaum gefällt werden. Mit Kerzen und Plakaten wurde das Unverständnis zum Ausdruck gebracht.

„Die Entscheidung zur Fällung steht im Konflikt mit dem Baumschutz und würde den Verlust eines lebendigen Lebensraums für die Anwohner/-innen zur Folge haben“, formulierte der BUND das Problem. „Mit der Beseitigung des Baumes soll Platz für die Sanierung des Nachbargrundstücks geschaffen werden. Obwohl Alternativlösungen wie die Anpassung der Baumaßnahmen oder eine gezielte Beschneidung des Wurzelwerks und der Krone des Baums möglich gewesen wären, wurde ein radikaler Ansatz gewählt.

Das Amt für Stadtgrün und Gewässer sah sich gezwungen, dem übergeordneten Baugesetz nachzugeben und die Fällung zu genehmigen. Die Bewohner/-innen der Lausicker Straße 37 stehen ratlos vor der Entscheidung ihres Eigentümers, der der Fällung zustimmte.“

Einfach mal mehr fällen als genehmigt

Die Fällarbeiten sollten dann am Freitagmorgen starten. Auch da gab es dann eine Protestversammlung vor Ort. Die Ortsgruppe Südost des BUND Leipzig protestierte gemeinsam mit Anwohner/-innen gegen die Fällung mehrerer Bäume für das Sanierungsvorhaben in der Lausicker Straße 35. Doch die Baumfäller setzen die Säge nicht nur an den zum Abholzen freigegebenen Baum, sondern begannen gleich noch mehr gewachsenes Grün zu beseitigen. Ein aus zurückliegenden Vorgängen in Leipzig nur zu bekannter Vorgang.

Erst nachdem die Polizei aufgrund nicht vor Ort vorliegender Fällgenehmigungen eingeschaltet und das Fällvorhaben kurzfristig gestoppt wurde, konnten wenigstens mehrere Sträucher noch gerettet werden, stellt der BUND fest.

„Die Polizei kam erst aufgrund wiederholter Nachfragen und aufgrund der Information, dass mittlerweile auch die Situation eskaliert und die Anwohner sich gegen die Fällung unter die Bäume stellen“, erzählt Juliane Kuhn, Vorstand der Ortsgruppe Südost. „Es stellte sich heraus, dass auch viele Sträucher gefällt werden sollten und bereits gefällt wurden, die auch dem Artenschutz unterliegen und für die keine Genehmigung vorlag.“

Wenigstens ein kleiner Erfolg – doch BUND ruft Stadt zum Handeln auf

Der Erhalt der Sträucher sei ein kleiner Erfolg, so der BUND Leipzig, langfristig müsse aber eine Überarbeitung von Baugesetz und Baumschutz das Ziel sein. Der BUND Leipzig ruft die Stadt dazu auf, Klimaschutz endlich ernst zu nehmen. Auch das eine wiederholte Mahnung, die augenscheinlich in den Ämtern der Stadt immer dann vergessen wird, wenn Bauherren die Abholzung ihrer Baugrundstücke beantragen.

Insbesondere in Zeiten des Klimawandels, in denen die Stadt Leipzig sich einem grünen Konzept verschrieben hat, sollten finanzielle Interessen und Platzbedarf nicht über den Schutz der Natur gestellt werden, so der BUND, der mit dem Lavieren der Stadt bei Baum- und Gehölzschutz immer weniger zufrieden ist.

„Warum werden für ein Sanierungsvorhaben von der Stadt nicht notwendige Fällungen genehmigt?“, fragt deshalb Martin Hillbrecht, Vorstand des BUND Leipzig. „Es fehlen Konsequenzen, dass vielerorts einfach Tatsachen geschaffen werden. Der Vorfall an der Lausicker Straße ist kein Einzelfall. Die Stadt muss handeln!“

Auch in Rahmen der eigenen Planungen zum Baumerhalt und zur Klimafolgenanpassung.

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