Wenn Leipzig sich künftig möglichst selbst durch erneuerbare Energie versorgen will, dann müssen nicht nur die möglichen Plätze für Solaranlagen und Windparks gefunden werden. Dann müssen auch alte Bebauungspläne geändert oder auch aufgehoben werden, wie das jetzt in der Gemarkung Hartmannsdorf-Knautnaundorf der Fall ist. Dort stehen ja schon ein paar Windräder. Aber mehr dürfen es laut aktuellem Bebauungsplan nicht sein. Also muss der aufgehoben werden.

Eine solche Vorlage hat jetzt das Stadtplanungsamt in den Beratungsprozess für den Stadtrat gegeben. Womit ein weiterer Baustein für die alternative Leipziger Enegielandschaft gesetzt werden kann.

„Der aufzuhebende Bebauungsplan enthält ausschließlich Festsetzungen zum bestehenden Windpark. Diese stehen der angestrebten Weiterentwicklung des Windparkes entgegen und werden deshalb aufgehoben“, begründet das Stadtplanungsamt die Vorlage.

„Aus der Weiterentwicklung des Windparkes sind zwar sicherlich positive Klimawirkungen zu erwarten. Diese sind aber nicht aus dem Beschluss dieser Vorlage oder der Aufhebung dieses Bebauungsplanes unmittelbar zu erwarten, sondern erst durch die Ausnutzung des bauplanungsrechtlichen Rahmens für die Zulässigkeit von Bauvorhaben, wie er sich nach Abschluss des Aufhebungsverfahrens auf der Grundlage des § 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergibt.

Wann und wie dies erfolgt und welche Klimawirkungen sich daraus ergeben, ist im Rahmen dieses Aufhebungsverfahrens nicht abschätzbar.“

Dabei war dieser Standort der erste, an dem am Rande von Leipzig überhaupt Windräder aufgestellt wurden.

„Der Bebauungsplan ‚Windpark Knautnaundorf‘ wurde in den Jahren 1996/97 von der ehemaligen Gemeinde Kulkwitz für die Errichtung von vier Windkraftanlagen aufgestellt. Diese wurden realisiert“, so das Stadtplanungsamt.

„Aufgrund aktueller Absichten zum ‚Repowering‘ der bestehenden Anlagen sowie zur Errichtung einer fünften Windkraftanlage, wurde die bauplanungsrechtliche Situation nun überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Originalurkunde der Bebauungsplan-Satzung an einem Ausfertigungsmangel leidet, der zur Rechtswidrigkeit der Satzung führt.“

Also sollte sie schnellstmöglich aufgehoben werden. Womit dann zumindest schon mal im Leipziger Südwesten mehr Windkraft installiert werden kann.

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Es gibt 3 Kommentare

Und die typische faschistoide und realitätsfremde Schwarzmalerei der rechten Ideologen mal wieder, der “Gerd” ist on fire. Alleine mit dieser Feuerenergie könnten alle überflüssigen Büroflächen beheizt werden, obwohl dies bei +3 °C über Normal nicht mehr nötig ist. Ist mußte real seit 2011 nicht einen Tag wirklich heizen.
Aber wieder einmal “witzig”, was sich manche Braunschlümpfe gerne herbeiphantasieren, obwohl es genügend Ressourcen für nachhaltige Energieversorgung gibt, wenn mensch nachhaltig wirtschaftet. Armer Realitätsverweigerer, bitte belies dich. 😀

Sebastian Thurm

“Wenn Leipzig sich künftig möglichst selbst durch erneuerbare Energie versorgen will,” Wie weit weg von der Realität kann man nur sein. Ist damit das Stadtgebiet gemeint oder auch die darunter liegende Erdkruste bis zum Magma des Erinnern. Denn das könnte ja eventuell noch funktionieren. Viel Spass beim Frieren und Liz-Artikel schreiben ausschließlich bei Tageslicht mit Bleistift…

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