Eigentlich wird das Gelände zwischen Karl-Heine-Kanal und Gießerstraße dringend gebraucht. Seit Jahren möchte die Stadt hier auch eine weitere Schule bauen. Um diesen Standort zu sichern, sollte die Stadt einen Bebauungsplan vorlegen, möglichst abgestimmt mit dem Besitzer der Geländes. Doch das scheint noch schwieriger zu sein als gedacht. Die Linksfraktion und die SPD-Fraktion jedenfalls werden ungeduldig und drängen.

Bis zum 30. Juni 2024 will sie die Vorlage zur Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans zum Jahrtausendfeld vorliegen haben, so wie 2021 zuletzt vom Stadtrat beschlossen, beantragen die beiden Fraktionen im Leipziger Stadtrat. Dazu den Entwurf einer Satzung über die Veränderungssperre.

Denn die Erfahrungen am Bayerischen Bahnhof und am Eutritzscher Freiladebahnhof zeigen, dass die Stadt wichtige Baugrundstücke auf diese Weise sichern muss, wenn sie überhaupt noch Einfluss auf die Gestaltung großer innerstädtischer Quartiere nehmen will.

Und so wusste man es ja auch schon 2021: Am 24. Februar 2021 hatte der Stadtrat zum Antrag der Linksfraktion VII-A-01781 „Jahrtausendfeld bis 2022 entwickeln – Dialogverfahren durchführen und B-Plan aufstellen“ den Oberbürgermeister beauftragt, bis Ende 2022 ein Bauleitplanverfahren zur Erstellung des Bebauungsplans einzuleiten und zuvor und noch im Jahr 2021 ein Dialogverfahren vorzulagern.

Und das Stadtplanungsamt hatte im Wesentlichen auch zugestimmt.

Warum liegt der B-Plan nicht vor?

Doch wenn dann drei Jahre lang dennoch fast nichts passiert, dann werden Ratsfraktionen wohl auch zu recht ungeduldig und fragen sich, was da eigentlich los ist, erst recht, wenn es immer wieder vertröstende Antworten auf Nachfragen gab.

„Die Stadtverwaltung hat ohne substanzielle Begründung sowohl das Dialogverfahren als auch die Erarbeitung der Vorlage zur Beschlussfassung über die Erstellung des Bebauungsplans verzögert. Erst Nachfragen (VII-F-06659, VII-F-07981, VII-F-8311 und VII-F-09043) haben bewirkt, dass überhaupt die Umsetzung von Teilen des Beschlusses ins Werk gesetzt wurde“, stellt die Linksfraktion jetzt in ihrem Antrag fest.

„Mit nunmehr drei Jahren Zeitverzug sieht es der Stadtrat als geboten, den Oberbürgermeister auf seine Verpflichtung gemäß § 52 Abs. (1) SächsGemO zur Vollziehung der Beschlüsse des Stadtrates ausdrücklich hinzuweisen und darauf zu drängen.“

Und weil kein B-Plan vorliegt, über den der Stadtrat befinden könnte, fordert die Linksfraktion ein schnelles Mittel, um hier überhaupt Fläche für wichtige Infrastrukturprojekte zu sichern: „Wegen des durch den Oberbürgermeister und das Dezernat Stadtentwicklung und Bau zu verantwortenden Zeitverzugs bei der Aufstellung des Bebauungsplans sieht sich der Stadtrat zugleich genötigt, eine Veränderungssperre im Sinne des § 14 Abs. (1) Nr. 1 und 2 BauGB ins Werk zu setzen, um städtebauliche Planungen und Bauvorhaben im Gebiet in Einklang zu bringen und mögliche Veränderungen, die den Planungen entgegenstehen, zu verhindern.“

Insbesondere die International School möchte hier gern einen neuen Schulstandort bauen. Ein Dialogverfahren gibt es nach Informationen der Stadt auch schon.

Einmal mehr wird damit freilich auch deutlich, wie eine Stadt wie Leipzig immer wieder am kürzeren Hebel sitzt, wenn sie die wichtigen Entwicklungsflächen im Stadtgebiet nicht erwerben konnte und private Unternehmen ohne jeden Zeitdruck abwarten können, wie sich der Markt entwickelt.

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