Das ehemalige Zwangsarbeiterlager in der Kamenzer Straße 12 ist inzwischen ein offiziell anerkanntes Kulturdenkmal. Das bedeutet auch, dass gerade Veranstaltungen, die die Bausubstanz schädigen können, untersagt sind. Doch ganz offensichtlich hält sich der Eigentümer des Gebäudes nicht daran und bekam auch schon ein erstes Zwangsgeld auferlegt. Aber wie soll Leipzig jetzt mit der Immobilie umgehen? Kann die Stadt das Gebäude kaufen, war eine der Fragen, die die Linksfraktion gestellt hat.

Am 29. April in der Ratsversammlung gab es die Antworten und Linke-Stadträtin Juliane Nagel hatte auch noch einige Nachfragen. Denn wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht, muss die Untere Denkmalschutzbehörde, das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege, doch regelmäßig kontrollieren, dass am Haus keine Schäden entstehen.

Aber ganz so üppig ist auch das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege nicht ausgestattet. Dazu gibt es zu viele Baudenkmale, die es betreuen muss. Weshalb es, so Baubürgermeister Thomas Dienberg, in der Regel nur auszieht, wenn es Hinweise auf Verstöße bekommt.

„Dass das ehemalige Zwangsarbeiter*innenlager in der Kamenzer Str. 12 in Leipzig ein Kulturdenkmal ist, bestätigte inzwischen auch die Sächsische Staatsregierung (Drs 8/4770)“, hatte die Linksfraktion in ihrer Anfrage festgestellt.

„Die Stadt hatte im Auftrag des Stadtrates eine erneute Prüfung des Denkmalstatus beauftragt und dafür ein Gutachten anfertigen lassen. Dieses wurde bisher nicht öffentlich zur Verfügung gestellt. Des Weiteren urteilte das Verwaltungsgericht Leipzig jüngst zur Nutzungsuntersagung für das Gebäude. Seit 2013 wurden seitens der Stadt immer wieder Nutzungsuntersagungen erteilt, die seitens des Gebäudeeigentümers nicht eingehalten wurden. Im März 2024 wurde erneut eine Nutzungsuntersagung erteilt, gegen die der Eigentümer Widerspruch und auf dessen Ablehnung hin Klage einreichte. Mit Beschluss vom 17. März 2026 hat das Gericht nunmehr den daneben vom Antragsteller erhobenen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt.“

Die baulichen Spuren der Zeit vor 1945

Das Land folgte also dem Ansinnen der Stadt Leipzig. Und auch das Landesamt für Denkmalpflege bestätigte die Leipziger Sichtweise und „weist auf Grundlage des bauhistorischen Gutachtens im Speziellen den baulichen Hinterlassenschaften und Ausstattungsresten aus der Zeit des Außenlagers sowie im Allgemeinen den baulichen Spuren der Zeit vor 1945 [LfD, Schreiben zur Benehmensherstellung vom 17.03.2026, S.4]) Kulturdenkmaleigenschaft zu“, erläutert das Baudezernat in seiner Antwort auf die Linke-Anfrage.

Und das hat für den Eigentümer natürlich Folgen: „Gemäß § 8 des SächsDSchG hat ein Eigentümer das Kulturdenkmal pfleglich zu behandeln, im Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht zu erhalten und vor Gefährdung zu schützen.

Gemäß § 9 Abs. 1 SächsDSchG soll ein Eigentümer eine Nutzung anstreben, die eine möglichst weitgehende Erhaltung der Substanz auf die Dauer gewährleistet.

Gemäß § 12 SächsDSchG bedürfen von nun an jegliche Veränderungen, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am und im Kulturdenkmal der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung. Wenn die geplanten Maßnahmen baugenehmigungspflichtig sind, tritt an die Stelle der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung die Stellungnahme (Zustimmung oder Versagung) der Denkmalschutzbehörde zum Bauvorhaben gegenüber der Bauaufsichtsbehörde.“

Hauptsacheverfahren steht noch aus

Dabei ist der Beschluss des Leipziger Verwaltungsgerichts noch nicht endgültig. Die Frage der Nutzungsuntersagung liegt jetzt in höheren Instanzen, wie das Baudezernat feststellt: „Das Urteil bezieht sich zunächst lediglich auf den Eilantrag gegen die sofortige Vollziehung der Anordnung zur Nutzungsuntersagung. Im Hauptsacheverfahren muss durch das Verwaltungsgericht noch entschieden werden. Aktuell liegt die Berufung gegen die Entscheidung zum Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht. Aufgrund der bisher nicht vollständig erfolgten Nutzungseinstellung wurde ein Zwangsgeld festgesetzt.“

Aber selbst wenn es eine endgültige Nutzungsuntersagung gibt, ist nicht ausgeschlossen, dass diese mit verschiedenen Veranstaltungen immer wieder unterlaufen wird. Wäre es da nicht ein Weg, Leipzig würde die Immobilie selbst kaufen und dann zum Beispiel einen Ort für die Gedenkarbeit zu den Gräueln des NS-Regimes schaffen?

Aber da kommt wieder Leipzigs leidige Finanzsituation ins Spiel: Die Stadt kann die Immobilie derzeit gar nicht kaufen. Und so formuliert das Baudezernat dann auch: „Aktuell gibt es keine Verhandlungen mit dem Eigentümer zur öffentlichen Nutzbarmachung. Auch der Kauf des Gebäudes durch die öffentliche Hand ist nicht geplant.“

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