Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bekommt am 22. Februar starke Unterstützung durch die Leipziger, wenn am Bundesverwaltungsgericht über die Revision der Bundesländer NRW und Baden-Württemberg entschieden wird, was die Klagen der DUH gegen die Städte Köln und Stuttgart betrifft. Dort geht es im Gefolge der Luftverschmutzung mittlerweile um drohende Fahrverbote. Bei Fahrverboten wird die deutsche Politik munter. Ein Dieselskandal reicht einfach nicht.

Denn um den geht es ja letztendlich. Gegen 50 deutsche Städte hat die DUH mittlerweile geklagt, weil sie die Grenzwerte für Stickstoffdioxid nicht einhalten. Alle haben sie darauf gesetzt, dass die Modernisierung der Autoflotten und der zunehmende Erwerb der „Grünen Plakette“ von allein dafür sorgen würden, dass die Stickoxidbelastung in den Städten sinkt. Die neuen Motoren sollten ja wesentlich sauberer sein.

Doch mit der Dieselaffäre, die 2015 offenkundig wurde, war auch dem letzen Beteiligten klar, dass die Diesel-Autobauer ihren Teil des Versprechens nicht eingelöst hatten. Auf dem Papier waren ihre Autos sauber und die Dieselverkäufe stiegen rasant – auch in Leipzig. Mit dem Effekt, dass die Stickstoffdioxidbelastung in den Städten anstieg, statt zu sinken.

Da waren etliche Luftreinhaltepläne Makulatur. Ob das demnächst zu Fahrverboten führt, werden die Gerichte klären.

Aber im Grunde steht der Verhandlungstermin vor dem Bundesverwaltungsgericht auch für das Versagen deutscher Politik, die auch die drei Jahre seit 2015 nicht genutzt hat, um umzusteuern – oder richtig umzusteuern.

Auch im Leipziger Luftreinhalteplan von 2009 steht ein Ausbau des ÖPNV ganz oben auf der Liste. Aber tatsächlich hat die Stadt damit zu tun, einfach den Status quo zu halten. Dass das nicht reicht, hatten ja die Gerichtsentscheidungen in Stuttgart und Köln gezeigt.

Da muss mehr passieren.

Und deshalb rufen die Mitstreiter des BUND Leipzig unter dem Motto „Wir haben ein Recht auf saubere Luft!“ am 22. Februar – gemeinsam mit Vertreter*innen des Klima- und Umweltbündnisses Stuttgart (KUS) und Leipziger Unterstützer*innen des Umweltverbundes – zu einer Kundgebung vor dem Bundesverwaltungsgericht auf. Die Aktion soll der Tragweite der bevorstehenden Entscheidung hinsichtlich der Durchsetzung der Stickoxidgrenzwerte öffentlich Nachdruck verleihen.

Der Hintergrund:

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26. Juli 2017 hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt: Das Gericht gab der Klage der DUH statt und verpflichtete das Land Baden-Württemberg dazu, zur sofortigen Einhaltung der Stickoxidgrenzwerte in Stuttgart unter anderem Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zu verhängen. Im Gegensatz dazu setzen die Landesregierungen von Baden-Württemberg und die Bundesregierung jedoch auf freiwillige Maßnahmen der Autoindustrie und öffentlichkeitswirksame Modellprojekte, wie jüngst der Vorstoß der Bundesregierung für kostenlosen ÖPNV in fünf Städten.

Dazu erklärt der Vorstandsvorsitzende des BUND Leipzig, Martin Hilbrecht: „Auf Lippenbekenntnisse der Industrie oder unausgegorene Modellprojekte können sich tausende Menschen, die jährlich an den Auswirkungen der Luftverschmutzung sterben, nicht verlassen. In vielen Städten ist es hier bereits fünf nach zwölf und es braucht sofort wirksame Maßnahmen. Als nötige strukturelle Veränderung begrüßen wir natürlich kostenlosen ÖPNV, so er flächendeckend umgesetzt wird.“

Bestätigt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nun das Urteil der Verwaltungsgerichte Stuttgart und Düsseldorf, wo es am 13. September 2016 ein ähnliches Urteil gab, hat dies bundesweit Auswirkungen. Weitere Klagen in anderen Ländern können sich auf das Urteil des obersten Verwaltungsgerichts beziehen. Mit der Kundgebung, die am Donnerstag, 22. Februar, ab 10 Uhr vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stattfindet, wollen die Untersützer*innen des Umweltverbundes die Relevanz einer Entscheidung für die Durchsetzung der Stickoxidgrenzwerte öffentlich unterstreichen.

Bevor ÖPNV in Deutschland kostenlos werden kann, müssen erst einmal Milliarden in den Ausbau investiert werden

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Es gibt 2 Kommentare

Stimmt. Da schreibt man ein Dutzend Mal Stickoxid in diesem Text und dann rutscht einem doch noch ein Feinstaub durch. Hab ich geändert.

“Das Gericht gab der Klage der DUH statt und verpflichtete das Land Baden-Württemberg dazu, zur sofortigen Einhaltung der Feinstaubgrenzwerte in Stuttgart unter anderem Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zu verhängen.” Das stimmt so nicht. Es ging auch in dem Urteil um Stickstoffdioxid, nicht um Feinstaub.

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