Man muss wahrscheinlich jeden Einzelnen über die Schwelle tragen – erst die Bundestagsabgeordneten, dann den Verkehrsminister, dann die Richter. Denn während das Bundesverfassungsgericht im April 2021 schon festgestellt hat, dass Klimaschutz ein Grundrecht ist und das Klimaschutzgesetz bindend, erleiden Klagen gegen immer neue Autobahnbauten vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig immer wieder Niederlagen. Weshalb es am 31. Mai dort wieder einen Protest gibt.

Zuletzt scheiterte die Klage gegen die geplante Nordverlängerung der A 14 in Sachsen-Anhalt. Dass das Gericht nicht einmal Lust hatte, sich mit den Begründungen der Kläger inhaltlich zu beschäftigen, wird in der Mitteilung des Gerichts deutlich: „Der Gesetzgeber hat das Gesamtprojekt der Nordverlängerung der A 14 in Sachsen-Anhalt im Bedarfsplan zum Fernstraßenausbaugesetz der Stufe des Vordringlichen Bedarfs zugeordnet. Aus dieser gesetzlichen Bedarfsfeststellung folgt die Planrechtfertigung für das Vorhaben, die grundsätzlich für das gerichtliche Verfahren verbindlich ist.“

Man gab zwar den Klägern gewissermaßen recht. Aber einen Richterspruch in ihrem Sinne konnte der Vorhabenträger schon dadurch verhindern, dass er einfach die Begründung des Planfeststellungsbeschlusses umformulierte.

Das Gericht: „Der Kläger hat allerdings zu Recht gerügt, dass der Planfeststellungsbeschluss bei seinem Erlass das damals schon geltende Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) nicht berücksichtigt hat. Nach dessen § 13 Abs. 1 Satz 1 sind die Träger öffentlicher Aufgaben verpflichtet, bei ihren Planungen und Entscheidungen Zweck und Ziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes zu berücksichtigen. Der Beklagte hat diesen Abwägungsmangel aber im Laufe des gerichtlichen Verfahrens behoben, indem er die Begründung des Planfeststellungsbeschlusses entsprechend ergänzt hat.“

Und auch sonst akzeptierte das Gericht die Ausreden des Bundes und ließ die Frage, ob das Autobahnstück tatsächlich gebraucht wird, völlig außen vor.

„In dieser konkreten Planungs- und Entscheidungssituation hat das Gericht es nicht beanstandet, dass die Behörde zur Beurteilung der Auswirkungen auf CO₂-Emissionen auf die zum Bundesverkehrswegeplan 2030 hinterlegten Daten zurückgegriffen hat. Dem Umstand, dass durch den Autobahnbau Waldflächen zerstört werden, hat der Planfeststellungsbeschluss im Ergebnis dadurch ausreichend Rechnung getragen, dass er hierfür einen vollständigen Ausgleich vorsieht.“

Was nicht unbedingt Gutes verheißt für die Klage gegen den Weiterbau der A20 bei Hamburg.

Proteste vom 29. Mai bis zum 1. Juni

Am Dienstag, 31. Mai, findet am Bundesverwaltungsgericht der Prozess zum Bau der Autobahn A20 statt.
Ein bundesweites Klimabündnis wird die Tage rund um die Gerichtsverhandlung mit einer Vielzahl von Protestaktionen begleiten.

Schon am Sonntag, 29. Mai, findet eine Großdemonstration statt, die gleich von mehreren Initiativen getragen wird. Zu dieser wird bundesweit aufgerufen.

Start ist am Willy-Brandt-Platz vor dem Leipziger Hauptbahnhof um 15 Uhr. Die Demonstration wird über den Innenstadtring zum Ort des Geschehens, dem Bundesverwaltungsgericht, führen.

Zudem wird eine Mahnwache auf dem Simsonplatz vom 29. Mai bis zum 1. Juni den Prozess begleiten. Am 31. Mai soll es eine Kunstaktion zum Prozessauftakt geben.

„In einer Zeit, in der ein Tempolimit und ein Embargo für russisches Gas diskutiert werden, in der neue Berechnungen zeigen, dass bereits 2026 die 1,5 Grad-Grenze erstmals überschritten werden könnte und es sofort wirksame Maßnahmen zur Emissionsreduktion braucht, steht für uns fest: Jede neue Autobahn ist ein Skandal!“, erklärt Charlotte Huth, Pressesprecherin Fridays For Future Leipzig, das die Protestaktionen mit organisiert.

Autobahnbau mitten durch wertvolle Moore

Die A20 ist das größte Verkehrsinfrastrukturprojekt der nächsten zehn Jahre. Die geplante Strecke macht mit über 200 km Autobahn-Neubau circa 15 % der geplanten Autobahnen aus. Dabei sollen 80 % der Route über Moor und Marsch führen, welche ganz besonders effiziente CO₂-Speicher sind.

Das Projekt wird über 7 Milliarden Euro kosten und allein durch den Bau Millionen Tonnen CO₂ verursachen – den zukünftigen Autoverkehr noch nicht mit eingerechnet.

„Am Bundesverwaltungsgericht wird in den nächsten Wochen deutsche Klimageschichte geschrieben. Nach den tragischen Ausgängen der Verhandlungen um den Dannenröder Forst oder das rheinische Dorf Lützerath, welche jetzt letztendlich für die Autobahn A49 und Braunkohle weichen sollen, bekommt die Justiz abermals die Chance, gegen ein fossiles Projekt und für Klimagerechtigkeit zu entscheiden“, so David Terhart, Pressesprecher von Extinction Rebellion, das sich ebenfalls beteiligt.

Die planenden Organisationen, darunter der BUND, Fridays For Future, Wald statt Asphalt, Ende Gelände, Extinction Rebellion und Moor bleibt Moor, erwarten eine Vielzahl an Demonstrierenden. Anreisen aus dem gesamten Bundesgebiet sind geplant.

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