Nein, es ging tatsächlich noch nicht um eine Neudefinition von Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten, als im Dezember bekannt wurde, dass die im Mai gewählten Stadtbezirksbeiräte ihre Arbeit immer noch nicht aufnehmen können. Die Grünen hatten sich gewundert und nachgefragt. Der Verwaltungsbürgermeister hat jetzt geantwortet.

Selbst der Stadtrat war ja bekanntlich erst mit erheblicher Verspätung in die Pötte gekommen. Am 18. Dezember hat er sich erst nach monatelangen Anlaufschwierigkeiten zur VI. Amtsperiode konstituiert. Schuld daran war die Teilneuwahl im Wahlkeis 9.

Aber so nebenbei stellte man dann fest, dass auch die Mitglieder der zehn Stadtbezirksbeiräte weder neu benannt werden konnten, noch ihre Arbeit für die neue Amtszeit aufnehmen konnten. Grund sei eine rechtliche Überprüfung. Wenigstens das war bekannt geworden. Eine Prüfung, über die man nur staunt, denn die Eingemeindung der Ortschaften Böhlitz-Ehrenberg, Burghausen, Engelsdorf, Hartmannsdorf-Knautnaundorf unter Einbeziehung von Rehbach, Holzhausen, Liebertwolkwitz, Lindenthal, Lützschena-Stahmeln, Miltitz, Mölkau, Plaußig, Rückmarsdorf, Seehausen und Wiederitzsch liegt ja nun 15 Jahre zurück. Da hätte das doch eigentlich längst klar sein müssen. Aber irgendwie hat die Landesdirektion nun rechtlichen Prüfbedarf gesehen, weil die eingemeindeten Ortschaften auch räumlicher Teil von Leipziger Stadtbezirken sind. Das Ergebnis war wohl, “dass es in der Vergangenheit bei Angelegenheiten der Ortschaften zu Doppelbefassungen auch in den betreffenden Stadtbezirksbeiräten gekommen ist. Wobei der Umstand hinzukommt, dass die Rechte von Ortschaftsräten und Stadtbezirksbeiräten ungleich ausgestaltet sind”, stellten die Grünen fest. Und hielt dem Verwaltungsbürgermeister nun schon einige Jahre geübte Kritik unter die Nase: “Diese offensichtlich nun zu Tage getretenen rechtlichen Probleme würde es heute nicht geben, wenn der Stadtrat sich in der Vergangenheit für die Einführung der Ortschaftsverfassung auf das gesamte Stadtgebiet ausgesprochen hätte – einem ständigen Anliegen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke – und die Stadtverwaltung sowie die Mehrheit des Stadtrates ihre immer wieder artikulierten rechtlichen Bedenken aufgegeben hätte.”

Und sie verwiesen darauf, dass Dresden einfach gehandelt hat, während sich Leipzig einfach weiter durchschlawinert: “Mittlerweile hat der Dresdner Stadtrat die Einführung der Ortschaftsverfassung für das gesamte Stadtgebiet beschlossen. Infolge eines Widerspruchs hat die Landesdirektion Sachsen mit Bescheid vom 2. Dezember 2014 entschieden und klargestellt, dass die Stadt Dresden die Ortschaftsverfassung im gesamten Stadtgebiet einführen kann. Dies könne jedoch gemäß der Sächsischen Gemeindeordnung frühestens zur nächsten Stadtratswahl und gleichzeitig mit der Aufhebung der bisher geltenden Stadtbezirksverfassung erfolgen.”

Aber auf die Kritik ging Verwaltungsbürgermeister Andreas Müller (SPD) bei seiner Antwort am Donnerstag, 29. Januar, gar nicht erst ein. Die Grünen hatten es ja nur in die Präambel geschrieben. Die eigentlichen Fragen gingen dann eher um das “Wie jetzt weiter?” Und natürlich um den eigentlichen Grund der Überprüfung. Und wie nun Müllers Antwort ergab, war es die Landesdirektion, der es ein bisschen spät einfiel, das Thema noch einmal auf die Prüf-Agenda zu setzen. Andreas Müller: “Seitens der Landesdirektion Sachsen wurde in einem Schreiben Mitte November 2014 darauf hingewiesen, dass in einem Gebiet der Stadt Leipzig entweder nur die Stadtbezirksverfassung oder nur die Ortschaftsverfassung gelten darf. Der Geltungsbereich der Stadtbezirksverfassung darf demnach die Ortschaften nicht umfassen.”

Die Stadtratswahl (verbunden mit den Ortschaftratswahlen) war im Mai gewesen, sogar die Nachwahl war schon im Oktober über die Bühne gegangen. Eigentlich war doch klar, wer in welchem Gremium sitzen würde.

Die logische Frage der Grünen: “Weshalb konnte eine rechtliche Überprüfung nicht rechtzeitig vor Konstituierung des neuen Stadtrates eingeleitet und zum Abschluss gebracht werden?”

Aber Müller verkneift sich jede Kritik an der Landesbehörde. Erklärt lieber, dass man der Aufforderung der Landesdirektion gefolgt ist und nicht wirklich einen Grund sah, dass es Probleme geben könnte: “Durch die Stadtverwaltung wurde zunächst geprüft, ob eine Änderung der bisherigen gebietlichen Regelungen für die Stadtbezirksbeiräte erforderlich ist. Im Ergebnis ging ein Schreiben an die Landesdirektion Sachsen, in dem diese vor dem Hintergrund der Leipziger Praxis und Erfahrungen um eine Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Leipziger Regelungen gebeten wurde.”

Und das dauerte dann wieder ein paar Wochen. Seit dem 25. Januar weiß Müller nun endlich, wo das Problem liegt und was in der Leipziger Hauptsatzung dazu geändert werden muss. Die beiden Arbeitsbereiche von Ortschaftsräten und Stadtbezirksbeiräten müssen klar getrennt werden.

Oder mit Müllers Worten: “Das Ergebnis der rechtlichen Prüfung durch die Landesdirektion ist am 27.01.2015 eingegangen mit der Maßgabe, eine entsprechende Rechtsbereinigung in der Hauptsatzung vorzunehmen. Diese soll in der Ratsversammlung am 25.02.2015 erfolgen.”

Was ja wohl bedeutet, dass sich die Stadtbezirksbeiräte mit den Themen der Ortschaftsräre nicht beschäftigen dürfen. Ihre Kompetenz endet an der Ortschaftsgrenze.

Bis die neuen Stadtbezirksbeiräte auf Grundlage der geänderten Hauptsatzung ihre Arbeit aufnehmen können, dürfen die alten Stadtbezirksbeiräte weiterarbeiten. Mit einer Einschränkung, die jetzt natürlich erst recht für Unmut sorgen dürfte: Stadtbezirksbeiräte dürfen keine Stadträte sein. Und umgekehrt. Wer also durch die Kommunalwahl den Sprung in den Stadtrat schaffte, darf im Stadtbezirksbeirat nicht mehr weiterarbeiten.

Oder mit Müllers Worten: “Es ist lediglich zu beachten, dass Mitglieder des neuen Stadtrates keine Stadtbezirksbeiräte sein dürfen. Diese Rechtsmeinung wurde durch die Landesdirektion Sachsen im benannten Schreiben vom 27.01.2015 bestätigt.”

Und so gibt es bis zum März so eine Art unausgegorenen Zwischenzustand. Denn erst nach Änderung der Hauptsatzung können die neuen Stadtbezirksbeiräte ihre Arbeit aufnehmen. Andreas Müller: “Die Bestellung der Stadtbezirksbeiräte ist in der Ratsversammlung am 18.03.2015 geplant. Anschließend können die Stadtbezirksbeiräte ihre Tätigkeit aufnehmen.”

Auch so kann man Politik für die engagierten Leipziger zum lähmenden Prüfungsstau machen.

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar