Am Ende wurde nicht einmal mehr der Name erwähnt. Sang- und klanglos ging am 13. Juli in der Ratsversammlung das Zeitalter der LVZ-Druckerei in Stahmeln zu Ende, nachdem der Druckereibetrieb schon 2019 eingestellt worden war. So schnell wird ein Straßenname zur letzten Erinnerung. Gedruckt wird in der Druckereistraße künftig nichts mehr.

Und nicht nur in der kurzen Behandlung in der Ratsversammlung fiel der Name des Unternehmens nicht, das hier bis 2019 seine Zeitungen drucken ließ. Das des anderen Unternehmens stand nur im Titel der Vorlage: „Gewerbegebiet Stahmeln, Druckerei Springer“.

Die kurze Geschichte einer Druckerei

Aber die Geschichte dieses kurzen Zeitalters einer Zeitungsdruckerei erzählt die Vorlage dann – schön kryptisch, wie man nachlesen kann: „Im Jahr 1990 wurde von der ehemals selbstständigen Gemeinde Stahmeln der erste Vorhaben- und Erschließungsplan nach der deutsch-deutschen Wiedervereinigung mit der Vorhabenbezeichnung ‚Druckerei Süd, Stahmeln bei Leipzig, Gewerbegebiet‘ aufgestellt und im gleichen Jahr in Kraft gesetzt. Am 01.01.1999 hat sich Lützschena-Stahmeln im Zuge der Gemeindegebietsreform der Stadt Leipzig angeschlossen.

Die aktuelle Nummerierung und Benennung wurde nach der Eingemeindung in VE-Plan Nr. E-81 ‚Gewerbegebiet Stahmeln, Druckerei Springer‘ geändert. Seither wurden die Planinhalte des VE-Planes Nr. E-81 nahezu vollständig umgesetzt. Das betrifft insbesondere die Errichtung des Gebäudekomplexes einschließlich Druckerei, Versand- sowie Rotationshalle, Versandstraße und Rollenlager, die Erschließungs- und Stellplatzflächen sowie im überwiegenden Maße die Baumpflanzungen.

Die Flächen des Aufhebungsgebietes sind als Gewerbe- und Industriegebiet festgesetzt worden. Bauherr des Verlags- bzw. Druckereigebäudes war ein profiliertes Medienunternehmen. Das Grundstück ging im Jahr 2009 gänzlich an die Miteigentümerin, eine andere renommierte Medien- und Verlagsgesellschaft, über.“

Wohinter sich natürlich die Leipziger Verlags- und Druckereigesellschaft (LVDG) verbirgt, Herausgeberin der LVZ, die seit Schließung der Druckerei in Halle gedruckt wird.

Neue Nutzung für das Gelände

„Im Jahr 2020 erwarb ein Unternehmen, welches seinen Hauptsitz in den Niederlanden hat und dessen Kerngeschäft im Handel, in der Vermietung, Vermittlung und Verwaltung von Immobilien liegt, das Grundstück“, heißt es weiter in der Vorlage.

„Wesentliche Teile des Druckzentrums werden seither weiterhin von der oben genannten Verlagsgesellschaft als Mieterin genutzt bzw. betrieben. Infolge des Umstrukturierungsprozesses konzentriert sich die Gesellschaft auf die Bereiche Verwaltung, Logistik, Vertrieb und den Geschäftsbetrieb des Postzustellers. Damit einher geht ein reduzierter Raum- und Produktionsbedarf. Die für den Druckbetrieb erforderlichen Einrichtungen dagegen wurden weitestgehend zurückgebaut. Die Mehrzahl der ursprünglich vorhandenen Arbeitsplätze ist weggefallen.“

Der Postzusteller ist die LVZ-Post. Aber die braucht natürlich das riesige Druckereigebäude nicht.

Um das vermarkten zu können, muss aber der alte Erschließungsplan aufgehoben werden, der hier den Betrieb einer Druckerei zur Voraussetzung macht.

„Anlass für die Aufhebung ist die beabsichtigte Umgestaltung des Bestandsgebäudes durch die Eigentümerin sowie die potenzielle Entwicklung und Nutzung eines Teilgrundstücks durch eine Telekommunikationsanbieterin und in diesem Zusammenhang die obsolet gewordene Notwendigkeit zur Aufrechterhaltung des rechtskräftigen VE-Planes.“

Was am 13. Mai dann auch mit 44:1 Stimmen erfolgte.

Der Ortschaftsrat sagt „Nein“

Die eine Gegenstimme gehörte SPD-Stadtrat Andreas Geisler, der zu diesem Punkt auf der Tagesordnung recht empört aus der Sitzung des Ortschaftsrats Lützschena-Stahmeln berichtete, der am 4. Juli komplett gegen den Aufhebungsbeschluss gestimmt hatte. Nach Geislers Interpretation, weil der Ortschaftsrat mal wieder nicht in die Entscheidungsfindung einbezogen worden war. Für ihn Zeichen dafür, dass sich Leipzigs Verwaltung nach wie vor schwertut, die Ortschaftsräte frühzeitig zu informieren.

Also eine reine Trotzreaktion?

Nicht ganz. Denn die Gründe, die der Ortschaftsrat gegen die Aufhebung auflistete, haben durchaus Gewicht, wie man im Protokoll der Sitzung nachlesen kann: „Der Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln vertritt die Auffassung, dass die Beschlussvorlage VII DS-06988 insgesamt abzulehnen ist, weil damit auch die bisher bestehenden Auflagen gemäß Seite 15 der Vorlage Pkt. 3.3 bis 3.8 gegenüber den Eigentümern beseitigt werden. Der Ortschaftsrat ist der Meinung, dass diese Auflagen bestehen bleiben müssen, um die Anlieger und die Umwelt zu schützen. Die Vorlage ist deshalb zu überarbeiten.

Folgende Auflagen müssen bestehen bleiben:

– Mindestabstand der Bebauung von 20 m zur Grundstücksgrenze zum im Westen angrenzenden Kleinsiedlungsgebiet,

– Offene Bauweise gemäß § 22 BauVO bei Gewährleistung vorbeugender Brandschutzmaßnahmen sind Gebäudelängen und –tiefen über 50 bis 200 m zulässig,

– Die erforderlichen Parkstellflächen sind auf dem Baugrundstück in voller Höhe auszuweisen,

– Mindestens 5 % der Grundstücksflächen sind für die Großgrünbepflanzung, nebst entlang der Grundstücksgrenzen auszuweisen,

– Totale Bodenversiegelungsmaßnahmen für Flächen des ruhenden Verkehrs sind nicht gestattet,

– Fassadenbegrünung für Außenansichten sind auf mindestens 30 % der Außenflächen vorzusehen.

Der Ortschaftsrat lehnt die Beschlussvorlage VII-DS-06988 ab.“

Das ist deutlich mehr als ein Nicht-Gefragtwerden. Das wäre am 13. Juli tatsächlich eine Debatte wert gewesen. Oder – was der Ortschaftsrat leider nicht getan hat – einen eigenen Änderungsantrag, der genau diese Punkte zum Beschluss gemacht hätte. Manchmal ist ein „Nein“ zu wenig. Wobei das dann trotzdem im anschließenden Planverfahren einfließen kann. Denn mit der Aufhebung des alten Erschließungsplanes wird ja erst der Startschuss gesetzt für ein neues Bauleit-Planverfahren, das die Konturen für all das vorgibt, was hier künftig baulich möglich sein soll.

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