Schaffen wir das? Jugendamtsleiter Tsapos muss praktisch umsetzen, was politisch vorgegeben wird. Im L-IZ Interview geht es vor allem um die unbegleiteten jugendlichen Flüchtlinge - fast ausschließlich männlich, viele aus Syrien und Afghanistan. Die Herausforderung führt zum Bedarf von Wohnungen und Personal. Deshalb werden Gastfamilien gesucht. Daneben geht es auch um Wege zur Integration der Jugendlichen in Schule und Gesellschaft.

Um wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge handelt es sich aktuell?

Es sind jetzt über 400.

Das ist eine große Herausforderung …

Ja, innerhalb von Sachsen besonders für Leipzig. Wir sind noch mal ganz anders betroffen als die anderen Gebietskörperschaften. Insgesamt ist es für alle in unserer Stadt eine Herausforderung, weil wir gegenwärtig in Leipzig ein Drittel aller in Sachsen zu betreuenden Jugendlichen haben. Wir waren auf einen Anstieg vorbereitet, aber nicht in diesem Ausmaß. Wir haben damit gerechnet, dass die Fallzahlen nach oben gehen. Aber landesweit ging man im Mai oder Juni noch von ganz anderen Zahlen für das kommende Jahr aus als wir heute schon erreicht haben. Unsere Fallzahlen sind von 20 Ende Juli angestiegen auf über 400 jetzt.

Sie brauchen also jetzt rasch geeignete Orte und geeignetes Personal.

Genau. Man braucht eine Einrichtung zur Inobhutnahme, wenn der Jugendliche da ist. Danach wird im Clearingverfahren geprüft, welches die jeweils individuell passenden Anschlusshilfen sind – entweder eine Wohngruppe nach § 34 SGB VIII oder aber auch Gastfamilien oder betreutes selbständiges Wohnen. Mancher hat von sich aus den Wunsch, in eine eigene Wohnung zu gehen, manche halten wir dafür geeignet und sprechen sie selber an. Andere wiederum wünschen sich, in einem familiären Umfeld zu leben, also einer Gastfamilie.

Im Augenblick ist es nur so, dass der Kapazitätsausbau – gerade bei Wohngruppen – nicht in dem Maße vorangeht, wie wir Jugendliche in Obhut nehmen. Natürlich prüfen wir, ob die Jugendlichen auch bei geeigneten Personen untergebracht werden können. Das können Angehörige sein, zum Beispiel der 21-jährige Bruder oder andere geeignete erwachsene Personen aus der Fluchtgemeinschaft, mit denen sie schon aus dem Herkunftsland gekommen sind. Der Erhalt verlässlicher Bezugspersonen hat hier oberste Priorität.

Wie prüfen Sie die Eignung der erwachsenen Person?

Der allgemeine Sozialdienst führt im Einzelfall eine Prüfung durch. Das schließt auch die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung ein. Und im Zweifelsfall wird der Jugendliche bis zur Klärung in Obhut genommen, außerdem wird in jedem Fall ein Vormund bestellt. Für die Inobhutnahme betreiben wir als öffentlicher Jugendhilfeträger inzwischen vier Einrichtungen, in denen wir sie so lange betreuen und begleiten, bis es eine Anschlusshilfe für sie gibt.

Welche vier Einrichtungen sind es im Augenblick?

Die erste war Ende August das Mühlholz. Dann haben wir eine weitere in der Leonhard-Frank-Straße eröffnet. Eine befindet sich im Adromedaweg in Grünau. Und vergangene Woche eröffneten wir eine in der Friederikenstraße – in der Nähe der Erstaufnahmeeinrichtung.

Der offene Jugendtreff Rabet war mal im Gespräch. Was geschieht da?

Wenn zum Beispiel Freitagnachmittag plötzlich 20 Jugendliche in Obhut genommen werden müssen und keine Kapazitäten mehr zur Verfügung stehen, müssen natürlich Optionen diskutiert werden, die kurzfristig eine Betreuung sicherstellen. Da wurden unterschiedliche Objekte geprüft, darunter auch offene Treffs. Es ist uns bisher aber immer gelungen, andere Möglichkeiten zu schaffen, zum Beispiel über ein Wochenende in den Räumen der Kirchgemeinde Holzhausen. Es ist stets kurzfristige Improvisation gefragt. Das haben wir inzwischen für über 60 Objekte geprüft.

Gibt es andere Kirchgemeinden, die dafür Räume stellten?

Das lief bei Holzhausen über persönliche Kontakte der Mitarbeiter, weil die Räume dort sehr geeignet waren, aber es war keine Dauerlösung. Es gibt aber auch von anderen Kirchgemeinden Zusagen für den Notfall. Wir müssen zu jedem Wochenende immer wieder improvisieren.

Gibt es da zu anderen Kirchgemeinden auch Kontakt?

Das haben wir jetzt nicht intensiv weiterverfolgt, weil wir im Moment in einer Situation sind, wo wir davon ausgehen, dass wir bald die Gelegenheit zum Durchatmen haben.

Wodurch begründet sich die Hoffnung, dass Sie bald durchatmen können?

Ich gebe ihnen noch mal ein paar Zahlen. Bundesweit gibt es jetzt 58.700 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Gut 7.000 sind seit 01.11. vorläufig in Obhut genommen. Diese werden verteilt. Das bedeutet für Sachsen aktuell 1.215 Jugendliche. Leipzig hat davon derzeit 400. Wir haben also fast 40 Prozent davon. Wir haben demnach mehr als wir haben müssten. Sachsen muss noch 2.000 Jugendliche aufnehmen, im Rahmen der Umverteilung bleibt daher Leipzig jetzt außen vor.

Wesentlich mehr als 500 werden also in Leipzig nicht erwartet?

Unsere Zielgröße ist 353. Die haben wir schon überschritten. Unter denen, die ich genannt habe, sind auch vorläufig in Obhut genommene – etwa 100. Von denen könnten wir jetzt einen Teil sachsenweit verteilen, und das wird auch passieren. Der Landkreis Nordsachsen hat bis heute zwei unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Klar ist, dass nicht nur Minderjährige über die Verteilung aus Bayern kommen, sondern die kommen auch so. Vor allem kommen sie in Bussen aus den Erstaufnahmeeinrichtungen mit. Das sollte so nicht sein, aber es passiert. Wir sind dann als Jugendamt trotzdem zuständig.

Das wird Ihnen dann gemeldet?

Genau. Durch die Sozialbetreuung. Das sind Jugendliche, die wir dann vorläufig in Obhut nehmen und prüfen, ob sie bei geeigneten Personen verbleiben können oder ob sie tatsächlich unbegleitet in Leipzig sind. Diese werden Leipzig, aber auch Sachsen auf das Kontingent angerechnet, neben jenen, die förmlich über das Bundesverwaltungsamt verteilt werden. Wenn also die Spielregeln greifen, wie sie müssten, dann müssten wir da bleiben, wo wir sind oder knapp runter gehen. So wie in den letzten Monaten darf es nicht weitergehen – von 20 auf 400! Das dürfte jetzt nicht mehr passieren.

Wir haben ja auch eine Fluktuation. Einerseits geplant durch Umverteilung und andererseits ungeplant durch Fortsetzen der Flucht. Außerdem gibt es dann einen ganzen Schwung, der zum Jahreswechsel die Volljährigkeit erreicht. In den Herkunftsländern erfolgt die Geburtseintragung häufig zum 1. Januar und bei einem hiesigen Altersfeststellungsverfahren zum 31. Dezember des festgelegten Lebensjahres.

Im zweiten Teil erläutert Jugendamtsleiter Nicolas Tsapos den Aufruf, mit dem die Stadt Gastfamilien für jugendliche Flüchtlinge sucht. Morgen an dieser Stelle.

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