Straßenmusiker nerven – zumindest nach 20 Uhr, zumindest nach Meinung eines Innenstadteinwohners. Dieser reichte eine Petition ein, wonach die Kunstform nach 20 Uhr verboten werden sollte. Bislang galt 22 Uhr als Grenze – und wird dies auch weiterhin tun. Der Stadtrat wies den Vorschlag einstimmig zurück.

Fast ein Jahr ist vergangen, seit der Stadtrat neue Regeln für Straßenmusiker in der Innenstadt beschlossen hat. Wichtigste Änderung war ein Verbot in der Mittagszeit von 13 bis 15 Uhr. Erlaubt wurde die Musik für die Zeiten von 10 bis 13 Uhr und 15 bis 22 Uhr. Doch damit sind offenbar nicht alle Leipziger einverstanden.

Der Stadtrat musste sich nun mit der Petition eines Anwohners beschäftigen, der sich eine weitere Einschränkung wünschte: ein Verbot ab 20 Uhr. Der Petent fühle sich von dem „Lärm“ gestört und würde deshalb mittlerweile nicht mehr vor 22 Uhr nach Hause kommen. Regelmäßig habe er sich bei der Polizei und dem Ordnungsamt gemeldet, doch diese würden nichts unternehmen. Was offenbar auch daran liegt, dass die Straßenmusiker nicht gegen die Verordnung verstoßen hatten. So führt der Petent ein Beispiel auf, in dem er die Ordnungsbehörden gegen 20:30 Uhr kontaktiert habe – also während der erlaubten Zeit.

Die Verwaltung verwies in ihrer Stellungnahme auf den Stadtratsbeschluss und bezeichnete diesen als „akzeptablen Kompromiss“ zwischen den Interessen von Künstlern und Geschäftsinhabern. Ein Verbot ab 20 Uhr strebt die Verwaltung nicht an: „Straßenmusik als prägendes Element innerstädtischen Lebens soll auch während der Zeit des feierabendlichen Bummels zur Erbauung und Entspannung beitragen.“

Der Stadtrat folgte einstimmig der Empfehlung der Verwaltung und lehnte die Petition ab. Damit dürfen Straßenmusiker auch weiterhin bis 22 Uhr das Bild der Innenstadt prägen.

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