Für FreikäuferIm August stand die SPD-Fraktion im Leipziger Stadtrat dem Ansinnen der CDU-Fraktion, den Leipziger Stadtordnungsdienst zur Stadtpolizei aufzurüsten, noch in Teilen skeptisch gegenüber. Vor allem verursachte das Ansinnen, mit dem Ordnungsdienst Teile der Polizeiarbeit zu ersetzen, ein gewisses Stirnrunzeln. Aber beide Fraktionen sind auf Tuchfühlung gegangen. Denn die mediale Panik zur Leipziger Sicherheitslage hört ja nicht auf.

Sie begleitet die Stadtpolitik nun seit einigen Jahren. Und das nicht nur, weil die Straftatenzahl gestiegen ist mit dem Bevölkerungswachstum. Auch weil es immer öfter den Besitz der Leipziger Bürger betraf – Diebstähle und Wohnungseinbrüche hatten stark zugenommen, ohne dass die Leipziger Polizei wirklich die genauen Ursachen nennen konnte.

Und das spiegelte sich 2016 dann auch in der großen Sicherheitsumfrage der Stadt. Seit 2011 war die „Sorge um die Zunahme der Kriminalität in Leipzig“ spürbar gestiegen. Das hat viel mit Medienberichterstattung zu tun, aber auch mit Ordnung und Sauberkeit im eigenen Wohnumfeld.

Und mit der Wahrnahme von Polizei oder Ordnungsdienst. Zu Recht fragte Burkhard Jung im September nach einem dramatischen Vorfall im Rosental nach der Präsenz der Polizei im öffentlichen Raum. Nach Polizisten, die einfach nur Streife laufen. Tagsüber oder abends im Park. „So etwas hat man in Leipzig seit Jahren nicht gesehen.“

Das ist Ergebnis der sächsischen Sparpolitik bei der Polizei. Bis zumindest wieder ein Mindestmaß an Polizeistärke erreicht wird, vergehen jetzt noch sieben Jahre. Ein Mittel, das zu kompensieren, sah die CDU-Fraktion darin, nicht nur den Leipziger Stadtordnungsdienst aufzustocken, sondern ihn auch technisch aufzurüsten und mit mehr Vollmachten auszustatten. Ein Vorschlag, der nun in der SPD-Faktion augenscheinlich auf Gegenliebe stößt, so dass beide Fraktionen nun den vierten Antrag dazu gemeinsam verantworten. Die Rezepte sind dieselben wie in den vorhergehenden Anträgen.

„Zu den notwendigen Maßnahmen gehören insbesondere:

– die Verwendung des Begriffes Polizeibehörde in der Außenwirkung (Dienstkleidung, Fahrzeuge usw.) auf Grundlage des § 80 Sächsisches Polizeigesetz, so wie bereits in Dresden und Chemnitz praktiziert;

– eine finanzielle Untersetzung der 25 zusätzlichen Stellen beim Stadtordnungsdienst im Nachtragshaushalt;

– eine Ausweitung der Einsatzzeiten bis in die Nachtstunden hinein und an Wochenenden;
– ein entsprechende Ausbildung der betreffenden Mitarbeiter in enger Kooperation mit der Polizei;

– eine wirksame Ausrüstung der Bediensteten zum Selbstschutz und zur Erfüllung der Vollzugsaufgaben(z. B. mobile Endgeräte zur effizienten Erfassung und Verarbeitung von Ordnungswidrigkeiten, stichsichere Weste, Handfessel und Rettungsmehrzweckstock, wie in Chemnitz);

– für die beschlossene Fahrradstaffel sind zeitnah zusätzlich entsprechende Fahrräder und die notwendige Ausrüstung zu beschaffen;

– Prüfung der Anschaffung von Diensthunden;

– Ahndung von Verkehrsdelikten auf Grundlage des Ordnungswidrigkeitengesetzes, wobei die genauen Zuständigkeiten in Absprache mit Polizei bzw. SMI zu regeln sind;

– die Entlastung der Bediensteten des Ordnungsdienstes von zeitraubenden sachfremden Aufgaben wie Zeugendiensten.“

Ob der innige Glaube, der Stadtordnungsdienst könnte tatsächlich den fließenden Radverkehr kontrollieren, zu Ergebnissen führt, darf bezweifelt werden. Denn auch die Dresdner Politessen dürfen nicht in den fließenden Verkehr eingreifen, was mehrere Anfragen im Landtag bestätigt haben.

Aber selbst das Personal ist jetzt schon ein gewaltiges Problem, wie beide Fraktionen so beiläufig feststellen: „Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2017/18 konnte eine Stellenaufstockung für den Stadtordnungsdienst durchgesetzt werden, dessen praktische Umsetzung verläuft nach unserer Kenntnis jedoch schleppend.“

Ob der Dienst attraktiver wird, wenn auch noch Nachtschichten, Einsätze in gefährlichen Situationen und gar mit Hunden dazu kommen, darf durchaus bezweifelt werden. Es sei denn, man nimmt auch einen Personenkreis auf, der solche gefährlichen Jobs liebt.

Dass beide Fraktionen so ihre eigenen Feindbilder pflegen, wird in dieser Passage deutlich: „Die fehlende nächtliche Präsenz des Stadtordnungsdienstes ist seit Jahren Diskussionsthema. Besonders problematisch ist dies bei nächtlichen Ruhestörungen, etwa durch Trinkergruppen in Wohngebieten oder durch illegale sogenannte Spontanpartys.“

Dass kein einziges Mal die fehlende Präsenz des Ordnungsdienstes auch in den Tagstunden benannt wird, erstaunt schon.

Denn das war eigentlich das Hauptthema in der Sicherheitsbefragung 2016. Insbesondere Rentner wünschten sich mehr sichtbare Präsenz von Polizei und Ordnungsdienst in ihrem Wohngebiet. Und das ist wirklich eine Frage des Wohngebietes. Die Ordnungsamtsmitarbeiter scheinen fast nur im Zentrum und im Waldstraßenviertel unterwegs zu sein, während sie in Stötteritz oder Wahren höchst selten gesichtet werden. Die Polizei ist dafür in Connewitz besonders beliebt und dafür in Gohlis und Probstheida eher selten mal unterwegs.

Die Sicherheitsumfrage zeigt ein etwas anderes Bild, als es die beiden Fraktionen nun zeichnen. Aber vielleicht wirkt es ja wirklich einschüchternd, wenn man künftig die lauten Nachbarn mit dem Spruch schockiert: „Ich rufe jetzt die Stadtpolizei.“

Und noch so als Ergänzung: Es sind gar nicht mal die Leipziger aus der lauten und feierlustigen Mitte, die mehr Stadtordnungsdienst wünschen, sondern die Einwohner von Grünau, Paunsdorf und Heiterblick, wo mehr als jeder zweite Befragte sagt, es brauche mehr starke Jungs in blauer Uniform.

Die Begründung des Antrags:

„Nach wie vor sind die Defizite bei der öffentlichen Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit ein Thema, das die Leipziger bewegt. Die Bürgerumfrage ‚Sicherheit in Leipzig 2016‘ belegt dies: das allgemeine Unsicherheitsgefühl ist vergleichsweise groß, ebenso die Verärgerung vieler Leipziger über ruhestörenden Lärm, Hundekot auf Gehwegen, Graffitischmiererei und so weiter.

Im Rahmen der gesetzlichen Sicherheitsarchitektur trägt die Stadt Leipzig als örtliche Polizeibehörde genauso Verantwortung wie die Polizei des Freistaates Sachsen. Eine Schlüsselstellung hat hier der Stadtordnungsdienst als kommunaler Vollzugsdienst.

Seit der Diskussion um den Antrag A-02158 ‚Präsenz und Wirksamkeit des Stadtordnungsdienstes erhöhen!‘ hat sich wenig getan: im Rahmen der Haushaltsberatungen 2017/18 konnte eine Stellenaufstockung für den Stadtordnungsdienst durchgesetzt werden, dessen praktische Umsetzung verläuft nach unserer Kenntnis jedoch schleppend.

Gleichzeitig wächst die Stadt Leipzig weiter, mehr Einwohner auf gleichem Raum bedeuten höhere Einwohnerdichte, zunehmendes Konfliktpotenzial und höheres Risiko von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.

Ein politischer Handlungsauftrag an den Oberbürgermeister, die Wirksamkeit des Stadtordnungsdienstes zu erhöhen, ist vor diesem Hintergrund überfällig.“

Zu den einzelnen im Beschluss angesprochenen Maßnahmen:

Genau wie die Kreisfreien Städte Chemnitz und Dresden ist die Stadt Leipzig die örtliche Polizeibehörde im Sinne des § 80 Sächsisches Polizeigesetz. Dieser Paragraph bestimmt in Absatz 1: „Die Ortspolizeibehörden können sich zur Wahrnehmung bestimmter auf den Gemeindebereich beschränkter polizeilicher Vollzugsaufgaben gemeindlicher Vollzugsbediensteter bedienen…“ und in Absatz 2: „Die gemeindlichen Vollzugsbediensteten haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Stellung von Polizeibediensteten im Sinne dieses Gesetzes.“

Beide genannten Städte haben daraus die Schlussfolgerung gezogen, ihre kommunalen Vollzugsdienste als Polizeibehörde zu titulieren und Dienstfahrtzeuge sowie Dienstkleidung entsprechend zu beschriften.

Die Verwendung des Begriffes „Polizeibehörde“ ist rechtlich zutreffend und folgerichtig, stärkt das Selbstvertrauen und die Motivation der Bediensteten, wertet diese in der Wahrnehmung der Bürger auf und führt vor allem potenziellen Tätern vor Augen, dass es sich bei den Bediensteten eben um Polizeibedienstete im Sinne des Polizeigesetzes und nicht nur um einen quasi „zahnlosen“ Wachschutz handelt. In Kombination mit den anderen beantragten Maßnahmen kann somit die Streifentätigkeit wirksamer und das allgemeine Unsicherheitsgefühl in der Bürgerschaft verringert werden.

Die fehlende nächtliche Präsenz des Stadtordnungsdienstes ist seit Jahren Diskussionsthema. Besonders problematisch ist dies bei nächtlichen Ruhestörungen, etwa durch Trinkergruppen in Wohngebieten oder durch illegale sogenannte Spontanpartys. Einziger Ansprechpartner für betroffene Bürger ist dann die Polizei, für die solche Sachverhalte logischerweise nachgeordnete Priorität haben.

Es ist angebracht, die Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes in enger Abstimmung mit der Polizei entsprechend zu schulen und zielgerichtet auf ihre Aufgaben und Befugnisse vorzubereiten. Die Tätigkeit der Mitarbeiter im Stadtordnungsdienst unterscheidet sich schließlich doch oft deutlich von der regulären Verwaltungsarbeit.

Die ungenügende Ausrüstung der Bediensteten mit lediglich Pfefferspray wurde bereits im Antrag A-02158 thematisiert. Der Stadtrat Chemnitz hat im Juni 2016 einstimmig eine „Konzeption Stadtordnungsdienst“ beschlossen. Darin enthalten ist u. a. die Ergänzung der vorhandenen Ausrüstung Reizstoffsprühgerät und Handfessel um Rettungsmehrzweckstöcke, um zum Beispiel aggressive Hunde abwehren zu können. Auch stichsichere Westen erhöhen den Selbstschutz für die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes.

Im Zuge der Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2018/2019 wurde der Aufbau einer Fahrradstaffel beim Ordnungsamt beschlossen. Die Antwort auf die Anfrage VI-F-04810 (Nutzung von Dienstfahrrädern für die Streifentätigkeit des Stadtordnungsdienstes) machte deutlich, dass hier noch Nachholbedarf besteht, so dass die Beschaffung der notwendigen Ausrüstung für die Fahrradstaffel beschleunigt werden muss.

Dass die Stadt Leipzig Verkehrsdelikte von Kraftfahrern wie z. B. Geschwindigkeitsübertretungen ahndet, nicht jedoch solche von anderen Verkehrsteilnehmern, wie z. B. Fahren in Fußgängerzonen, ist logisch nicht erklärbar. Nach unserer Kenntnis vertritt die Stadt Dresden hierzu eine andere Rechtsauffassung als die Stadt Leipzig. Wie sich inzwischen herausstellte, handelt die Stadt Dresden auf Grundlage des Ordnungswidrigkeitengesetzes, das bekanntlich in der Stadt Leipzig genauso gilt.

Nach Auskunft des zuständigen Amtsleiters wird die Arbeitszeit der Bediensteten im Stadtordnungsdienst in erheblichem Maß durch zeitaufwendige und eigentlich sachfremde Zeugendienste, etwa bei polizeilichen Durchsuchungen beansprucht. Hier sollte durch Heranziehung anderer städtischer Mitarbeiter eine Lösung gefunden werden, damit sich die Bediensteten des Stadtordnungsdienstes auf ihre Kernkompetenz, die Präsenz im öffentlichen Raum, konzentrieren können. Auch dieses Ziel wird in der o. g. „Konzeption Stadtordnungsdienst“ der Stadt Chemnitz thematisiert.

Ganz so einfach ist es mit den Eingriffen des Stadtordnungsdienstes in den (rollenden) Radverkehr überhaupt nicht

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Rettungsmehrzweckstock – Dieses lächerliche Begriffsmonster dürfte alle Kriterien von fakenews erfüllen. Ansonsten ist es natürlich billiger, wenn die Stadt Hilfspolizisten bezahlt, vor allem für das Land. Ob’s dem Bürger wirklich hilft?

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