Hartz-4-Empfänger bekommen bald mehr Freiraum bei der Wohnungssuche, trotz eines abgelehnten Antrags der Linken. Die Linke hatte moniert, die letzte Anpassung der Sätze sei in Leipzig 2014 erfolgt. Nach Vorgabe des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sollen die angemessenen Kosten für Unterkunft mindestens alle zwei Jahre überprüft werden. Sozialdezernent Thomas Fabian (SPD) kündigte den Erlass neuer Ecksätze im Laufe des ersten Halbjahres an.

Die Verwaltung trat dem Antrag der Linksfraktion energisch entgegen. Die zweijährliche Überprüfung sei bereits Verwaltungshandeln. Auf der Grundlage der durch das Amt für Statistik und Wahlen ausgewerteten Erhebungsdaten für den Mietspiegel werden die Richtwerte der Kosten der Unterkunft zum frühestmöglichen Zeitpunkt unter Verwendung der Originaldatensätze des Mietspiegels ermittelt. Dies entspreche der geltenden Rechtslage. Die Bekanntgabe der veränderten Richtwerte sei erst nach Veröffentlichung des Mietspiegels möglich.

Die Stadtverwaltung hätte schon Ende 2016 die Kosten überprüfen müssen, beklagte Mathias Weber (Linke). Der Verwaltungsstandpunkt sei in sich widersprüchlich. Eine Überprüfung habe bisher gar nicht stattgefunden. Die Verwaltung habe nur einen Controlling-Bericht vorgelegt, der die gesetzlich vorgesehene Überprüfung nicht ersetzen könne. „Die aktuellen KdU-Sätze sind älter als zwei Jahre. Damit verstößt die Stadt gegen geltendes Recht.“

„Es ist höchste Zeit, dass die Kosten der Unterkunft mal wieder an die tatsächlichen Kosten angepasst werden“, forderte Naomi-Pia Witte (Freibeuter). Dennoch werde ihre Fraktion gegen den Antrag der Linken stimmen. „Gut gemeint ist nicht gut gemacht.“.

„Das ‚schlüssige Konzept‘, das wir jetzt haben, hat bislang bei den Gerichten standgehalten. Das bedeutet, wir haben in Leipzig ein gutes Konzept, um die Eckwerte festzulegen“, berichtete Sozialdezernent Thomas Fabian (SPD). Die Versäumnisse seien der späten Verabschiedung des Mietspiegels im November 2017 geschuldet. Das Sozialdezernat plane eine Vorlage neuer Eckwerte bis März.

„Wir erwarten von der Verwaltung die Erfüllung geltenden Rechts“, monierte Werner Kujat (Linke). Sein Fraktionskollege Mathias Weber merkte an, sollte die Stadt wie beabsichtigt die Daten des Mietspiegels 2016 verwenden, werde seine Fraktion eine Organklage prüfen. Hintergrund: Die Datengrundlage darf laut Gesetz maximal zwei Jahre alt sein. „Daten fallen nicht vom Himmel“, merkte Fabian an. Der Linken-Antrag erhielt erwartungsgemäß keine Mehrheit. Ob die Fraktion die künftigen KdU-Sätze juristisch angreifen wird, bleibt abzuwarten.

Die Debatte am 31.01.2018 im Stadtrat. Quelle: Livestream Stadt Leipzig

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Daten fallen zwar nicht vom Himmel, sind aber Dank Internet und vieler Recherche- und Auswertungssoftware ziemlich schnell verfügbar. Von daher kann man den seit Jahren anhaltenden Eiertanz nur als rechtswidrige Vorenthaltung von Leistungen bezeichnen

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