Stadträtin Ute Elisabeth Gabelmann (Freibeuter) hatte beantragt, die Verwaltung möge die Errichtung von Fledermaustürmen prüfen. Finanzierung und Errichtung könnten im Rahmen von vertraglichen Kompensationsmaßnahmen oder in Zusammenarbeit mit örtlichen Tier- und Naturschutzinitiativen erfolgen.

In ihrem Antrag nennt Gabelmann einige Gründe, die für die Errichtung von Fledermausbehausungen sprächen: Gemäß Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) der EU gelten diverse Fledermausarten europaweit als gefährdet. In Deutschland gilt für sie ein entsprechend strenger Artenschutz.

Fledermäuse würden jedoch oft, so wie viele Tierarten, durch Erschließung und Bebauung von Grundstücken ihres Lebensraums beraubt. Auch durch das zeitnahe Entfernen morscher Baumteile und abgestorbener Bäume verlören sie nach und nach ihre Behausungen. Im Rahmen der Maßnahmen ist es notwendig, den Tieren einen geeigneten Ausgleich an Lebensraum zu ermöglichen. „Seit 50 Jahren stehen die Fledermäuse am Rand der Ausrottung“, beklagte Gabelmann. Dies sei vor allem auf menschliche Einflüsse zurückzuführen.

Studierende des Instituts für Landschaftsarchitektur der TU Braunschweig haben einen Fledermausturm entwickelt, der gleichermaßen spaltenbewohnenden Fledermausarten Unterschlupf böte und sich als Kunstwerk in das Stadtbild integriere. Darüber hinaus trage er seinen Teil zur naturwissenschaftlichen Bildung bei. Der Stadtrat stimmte dem Prüfauftrag mit großer Mehrheit zu.

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar