Es ist ein kleines Nachspiel zum Streit über die Weisungen der Stadt Leipzig zum Abschleppen widerrechtlich abgestellter Kraftfahrzeuge, der ja bekanntlich im Stadtrat richtig Zunder bekam. Und damit endete, dass insbesondere die Freibeuter recht bekamen mit ihrem Antrag, dass die Weisungen des Ordnungsamtes auch den Stadträten zugänglich gemacht werden müssten. Aber eigentlich müssten noch viel mehr Weisungen öffentlich werden, fordert die Freibeuter-Fraktion mit ihrem neuen Antrag.

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat hat jetzt nämlich beantragt, den Geltungsbereich der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig auf Weisungsaufgaben gemäß §  2 Absatz 3 SächsGemO (Sächsische Gemeindeordnung) auszuweiten. Die aktuell gültige Fassung vom 12. Dezember 2012 regelt lediglich den Zugang zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig.

Zu den Weisungsaufgaben zählen unter anderem Denkmalschutz, Bauaufsicht, Ortspolizeibehörde, Pass- und Personenstandangelegenheiten, Meldewesen und Statistik.

Freibeuter: Informationen zu Weisungsaufgaben nicht zwingend geheimzuhalten

„Informationen zu Weisungsaufgaben unterliegen nicht per se der Geheimhaltung. Die Verweigerung von Informationen zu Vorgängen im Zusammenhang mit Weisungsaufgaben widerspricht dem in der Informationsfreiheitssatzung festgelegten Transparenzgedanken“, stellt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Freibeuter im Leipziger Stadtrat Thomas Köhler (Piraten) klar.

„Nicht einmal der Bund selbst beschränkt in seinem Informationsfreiheitsgesetz die Auskunft auf weisungsfreie Aufgaben einer Kommune. Er verweist vielmehr auf Ausnahmegründe. Diese Ausnahmegründe muss die Behörde darlegen. Die Ablehnung des Auskunftsersuchens ist weiterhin in begründeten Fällen möglich.“

Zentraler Informationsort für Auskünfte: Freibeuter sehen klare Vorteile

Die Fraktion Freibeuter regt mit ihrem Vorhaben zudem an, die den Leipzigerinnen und Leipzigern auf Antrag gemäß Informationsfreiheitssatzung erteilten Informationen öffentlich zugänglich zu machen. Denn natürlich „verschwinden“ die Auskünfte ja wieder aus der öffentlichen Wahrnehmung, wenn sie den Bürgern erteilt wurden. In den seltensten Fällen teilen die auskunftsuchenden Bürger/-innen dann die offizielle Auskunft auch mit anderen.

„An einem zentralen Ort könnten alle Anfragen, zu denen die Stadt Leipzig einem Bürger Auskunft nach Informationsfreiheitssatzung erteilt hat, einschließlich der Antworten, sowie die von der Stadt Leipzig freigegebenen Informationen, für jedermann einsehbar sein“,  schlägt Piraten-Stadtrat Thomas Köhler vor.

Aus Sicht Köhlers würden damit zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: „Einerseits würde die Transparenz der Arbeit der Stadtverwaltung erhöht, andererseits würden Mehrfachbearbeitungen ähnlicher Anfragen vermieden. Die Freigabe der Informationen wurde von Bürger/-innen ohnehin bereits gemäß Verwaltungskostensatzung der Stadt Leipzig bezahlt.“

Der Antrag VI-A-06205 “Geltungsbereich der Informationsfreiheitssatzung (IFS) erweitern”.

In der Ratsversammlung am 15. September 2021 wird der Antrag erst einmal zur Beratung in die Gremien des Stadtrates verwiesen.

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Es gibt 2 Kommentare

Klarer Fall (nachdem ich verschiedene Sachen ausprobiert habe)…
der Kommentarknopf unter “Freibeuter-Antrag: So einfach …” vom 25.10. ist buggy. Da hat Lizzy wohl was verstellt.

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