Das schöne Wörtchen Transparenz. Es sagt sich so leicht. Aber wenn es dann doch ernst genommen werden soll, merken die Inhaber von kleinen und großen Ämtern schnell, dass Transparenz eben auch bedeutet, dass andere Leute einem ein Stück weit in die eigene Arbeit hineinschauen können. Genau da aber beginnen Machtungleichgewichte. Und das thematisiert jetzt Martin Trippmacher in einer ziemlich aufgebrachten Einwohneranfrage zu einer Einwohneranfrage.

Denn ursprünglich hatte er sich nur per Einwohneranfrage darüber informieren wollen, warum Oberbürgermeister Burkhard Jung den Platz der Stadt Leipzig im Verwaltungsrat des Studentenwerks so besetzt, wie er es tat. Doch die Antwort aus dem Dienstbereich des OBM klang dann wie ein Wortbaukasten der Beschwichtigung.„Der Oberbürgermeister handelt im Interesse der Studierenden aller Leipziger Hochschulen, wenn er in den Verwaltungsrat des Studentenwerks einen städtischen Vertreter entsendet, dessen wissenschafts- und sozialpolitische Kompetenz über jeden Zweifel erhaben ist“, war da zu lesen.

Und: „Der Vertreter der Stadt im Verwaltungsrat des Studentenwerks entstammt dem Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters, weil im dortigen Referat Wissenspolitik die allgemeinen wissenschaftlichen Angelegenheiten der Stadt Leipzig konzentriert sind.“

Nichtssagender ging es kaum, weshalb Trippmacher darauf schon mit einem neuen – jetzt schon deutlich aufgebrachteren – Fragenkatalog reagierte. „Wieso kommt der Vertreter der Stadt im Verwaltungsrat des Studentenwerks nicht aus dem Dezernat Soziales (wie es auch in anderen Städten wie Dresden oder Chemnitz völlig selbstverständlich ist), wenn es doch ganz klar um soziale Belange von Studierenden (völlig jenseits von Lehr- und Forschungsangelegenheiten) geht?“, formulierte er jetzt.

Und noch deutlicher: „Warum stört der Oberbürgermeister (bewusst) die ohnehin kaum gegebene hochschulparitätische Zusammensetzung des Verwaltungsrates beim Studentenwerk, indem er als (eigentlich hochschulneutralen) Vertreter der Stadt ausgerechnet ein Mitglied der Universität Leipzig entsendet (und damit die Universität Leipzig deutlich mehr Stimmen im Verwaltungsrat hat als alle anderen Leipziger Hochschulen zusammen – zumal einige Hochschulen dort überhaupt noch nicht vertreten sind)?“

Keine Lust zur Begründung?

Entsandt hat OBM Jung Prof. Dr. Ulrich Brieler, der neben seiner Funktion als Leiter des Referats Wissenspolitik Stadt Leipzig auch Honorarprofessor am Philosophie-Lehrstuhl der Universität Leipzig ist. Eigentlich etwas, was man auch transparent kommunizieren kann. Freilich auch begründen muss. Denn im Studentenwerk geht es eher nicht um Wissenschaftsvermittlung, dafür um jede Menge sozialer Fragen, die die Studierenden in Leipzig betreffen.

Logisch, dass Trippmacher in der ganzen Antwort das Warum fehlte. Denn das hatte die Antwort mit lauter politischen Phrasen („Der Oberbürgermeister unterstützt die plurale Zusammensetzung des Verwaltungsrats, da der Vertreter der Stadt Leipzig stets die Perspektive aller Leipziger Hochschulen einnehmen muss.“) elegant oder wohl doch eher sehr tölpelhaft umschifft.

Und dazu kam wohl noch, dass aufgrund der Pandemie-Lage der Stadtrat immer wieder verkürzt oder im Videochat tagte, die Möglichkeiten für die Fragesteller also, in der Ratsversammlung nachzuhaken und nachzufragen, massiv eingeschränkt bzw. gar nicht vorhanden waren.

Das bündelt sich alles in Trippmachers neuer Anfrage zur Anfrage.

„Worin besteht die Sinnhaftigkeit von Einwohneranfragen, wenn auf dieses wichtige demokratische Instrument der Bürgerbeteiligung nur unzureichend eingegangen wird?“, fragt er nun. „Warum werden eingereichte Einwohneranfragen trotz ausdrücklicher Bitte um öffentliche Verlesung einfach nicht in der Stadtratssitzung vorgelesen? Wieso soll dadurch offenbar die Aufmerksamkeit bezüglich wichtiger Fragen (und der Möglichkeit für Nachfragen) im Stadtrat verhindert werden, wenn die Stadt unter der Maßgabe der Transparenz bei möglichen Missständen nichts zu verbergen versucht?

Weshalb werden kritische Nachfragen zu bereits bekannten Sachverhalten damit ‚beantwortet‘ (z.B. Einwohneranfrage VII-EF-02950-EF-01), dass der bereits bekannte Sachverhalt einfach (wiederholt) vorgetragen wird, ohne auf die eigentlichen Fragen einzugehen (und damit unwesentlichere Was?-Antworten auf weiterführende Warum?-Fragen zu liefern)?“

Was ja eindeutig heißt, dass die zweite Anfrage zur Besetzung des Verwaltungsrats im Studentenwerk aus seiner Sicht überhaupt nicht beantwortet wurde. Dass also der Antwort-Ersteller nicht einmal Lust darauf gezeigt hat, die Antworten aus der ersten Anfrage zu begründen. Denn mehr wollen fragende Einwohner ja oft gar nicht als zu verstehen, warum es zu welchen Entscheidungen kam und welche – möglicherweise einleuchtenden – Gründe zu den Entscheidungen führten.

Denn genau dafür sind Einwohneranfragen da: Dass Verwaltung öffentlich begründen muss, warum sie so handelt, wie sie handelt. In diesem Fall also ein augenfälliger, eben ganz und gar nicht schöner Beleg dafür, wie Transparenz eben nicht geht.

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Ein Klassiker. Einen guten Eindruck davon, wie es die Stadtverwaltung, insbesondere das BfR und der OBM es mit der Transparenz halten, sieht man auch in der Nichtumsetzung des Ratsbeschlusses A-00548/14 (aus dem Jahr 2015!) zur Verbesserung der Informationen über die Informationsfreiheitssatzung und der Antwort zur entsprechenden Anfrage hier: https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/vo020?VOLFDNR=1019471&refresh=false. Es ist der Stadtverwaltung schlicht Wurscht.

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