Die kulturellen Eigenbetriebe der Stadt Leipzig könnten in den kommenden Monaten neue Wege gehen: Oper, Gewandhaus, Schauspiel und Theater der Jungen Welt dürfen, aber müssen nicht, ihren Gästen bei bestimmten Veranstaltungen anbieten, genau das zu zahlen, was diese möchten. Das hat die Ratsversammlung am Mittwoch, dem 17. Mai, mit großer Mehrheit beschlossen.

Der entsprechende Antrag entstand im vergangenen Winter, wie Sascha Matzke (FDP) aus der Freibeuter-Fraktion erklärte. Damals war noch nicht absehbar, welche Rolle die Corona-Pandemie weiterhin spielen wird. „Wir haben uns mit der Frage beschäftigt, wie wir Besucher zurückgewinnen.“

Besucher*innen kommen zurück

Diese Frage haben die Besucher*innen in der Zwischenzeit selbst beantwortet: Sie strömen wieder in die Veranstaltungen und sorgen für volle Säle. Dennoch möchte man das „Pay what you can“-Modell testen, so Matzke in der Ratsversammlung. „Wir wollen, dass die Menschen in die Häuser strömen und – vielleicht mit einem geringen Betrag – Hochkultur bekommen.“

Aus dem Betriebsausschuss Kulturstätten habe es für den ursprünglichen Antrag starken Gegenwind gegeben, erzählt Matzke. Denn die Freibeuter hatten verpflichtend gefordert: „Der Oberbürgermeister weist die städtischen Eigenbetriebe Kultur an, im Zeitraum der Spielzeit 2023/2024 und im Jahr 2023 eine ‚Pay what you can‘-Modellwoche anzubieten.“

Modellversuch könnte schon bald starten

Das Kulturdezernat der Stadt schlug stattdessen vor, es den Eigenbetrieben nicht vorzuschreiben, sondern zu erlauben. In der laufenden Spielzeit 2022/2023 käme ein solcher Modellversuch für die Vorstellungen des Theaterfestivals „Club-Fusion“ in Betracht.

Aus Sicht von Matzke offenbar ein vernünftiger Gegenvorschlag. Er stellte den Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung, der abgesehen von wenigen Gegenstimmen große Zustimmung erhielt.

Nun liegt es an den einzelnen Kulturstätten, sich mit dem Modell zu beschäftigen und dieses gegebenenfalls ihren Besucher*innen anzubieten: In der Praxis sollte es – so empfiehlt es das Kulturdezernat – einen festgelegten Mindesteintritt geben, der nicht unterschritten werden darf, und einen Richtpreis, an dem man sich orientieren kann.

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