Wahrscheinlich ist es dafür noch zu früh. Auch wenn Stadtrat Thomas Kumbernuß (Die PARTEI) in der Ratsversammlung am 18. Oktober eine Menge Heiterkeit erntete, als er dafür warb, einen Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses zu den Pferderennen im Scheibenholz abzulehnen. Er hatte sogar extra eine Peitsche mitgebracht. Denn für die Petentin, deren Petition der Ausschuss zur Ablehnung empfahl, ging es zuallererst um Tierquälerei.

Das hatte Rebekka Fuchs in ihrer Petition, die das Ende der Pferderennen im Scheibenholz forderte, auch sehr detailliert begründet. Mitsamt dem Hinweis: „Die Anzahl der erlaubten Peitsche während eines Rennens ist zwar laut Rennordnung auf maximal 5 Hiebe begrenzt. Da die angedrohten Strafgelder jedoch angesichts der Preisgelder viel zu gering ausfallen, wird dies oft nicht eingehalten.“

Die Petition von Rebekka Fuchs.

Doch das Veterinäramt schrieb zur Petition eine ausführliche Ablehnung, welche vor allem die aufgeführten Tierschutzaspekte versuchte zu entkräften. Was Kumbernuß ziemlich daneben fand.

Aber das Veterinäramt bezog sich in seiner Antwort vor allem auf die „Leitlinien für den Tierschutz im Pferdesport“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft von 2020.

Diese sind natürlich nur ein Kompromiss, wie auch das Ministerium betont: „Im Rahmen eines umfassenden und konstruktiven Überarbeitungsprozesses haben sich sowohl Pferdesport- und Tierschutzverbände, die Länder als auch tierärztliche Verbände sowie Vertreter der Wissenschaft beteiligt. Die Leitlinien sind das Ergebnis des Bemühens aller an dieser Arbeit Beteiligten, zu einvernehmlichen Anforderungen zu kommen.“

Ein Verbot des Pferdesports begründen die Leitlinien nicht. Sodass die Stadt auch nicht wirklich eine gesetzliche Grundlage hat, die Pferderennen einfach zu verbieten. Was dann auch der Petitionsausschuss so sah und den Standpunkt übernahm: „Vor diesem gesetzlichen Hintergrund ergibt sich keine rechtliche Möglichkeit, unter Verweis auf den Tierschutz, Pferderennen generell zu verbieten.“

Vertraglich gebunden bis 2048

Aber etwas anderes macht es der Stadt schwer, jetzt tatsächlich das Ende der Pferderennen im Scheibenholz einzuläuten. Das begründet der Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses ebenfalls: „Die Stadt Leipzig hat bereits 1995 für das Gelände der Galopprennbahn einen Erbbaurechtsvertrag abgeschlossen. Nachdem der damalige Erbbaurechtsnehmer, der Leipziger Reit- und Rennverein Scheibenholz e. V. (LRRS), insolvent wurde, hat den Vertrag der Concordia Scheibenholz e. V. übernommen.

Ziel des Erbbaurechtsvertrages war immer der Betrieb und die Unterhaltung einer Galopprennbahn. Der Verein Concordia setzt sich seit Jahren für die Erhaltung und Sanierung der denkmalgeschützten Gebäude und Flächen auf dem Kulturdenkmal „Scheibenholz“ ein. Die Rennbahn liegt vollständig im Landschaftsschutzgebiet und im SPA-Vogelschutzgebiet (Special Protection Area). (Teil)-Flächen sind als geschützte Biotope und als FFH (Fauna-Flora-Habitatrichtlinie)-Gebiet kartiert.

Der notarielle Erbbaurechtsvertrag hat eine feste Vertragslaufzeit bis zum 12.06.2048 und kann vor Beendigung der Laufzeit nicht ordentlich gekündigt werden. Forderungen gegenüber dem Verein bestehen nicht.“

Die Stadt ist bis 2048 also vertraglich gebunden und würde eindeutig vertragsbrüchig werden, wenn sie die Pferderennen jetzt untersagen würde.

Aber die Abstimmung in der Ratsversammlung zeigte dann, dass eben nicht nur Thomas Kumbernuß Bauchschmerzen mit den Pferderennen hat, auch wenn es vorerst eine Minderheit ist, die dem Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses nicht zustimmte: drei anwesende Stadträt/-innen stimmten gegen die Vorlage, immerhin zehn enthielten sich der Stimme.

Sie machten damit zumindest deutlich, dass sie die Bedenken von Rebekka Fuchs teilen. Auch wenn ein Verbot von Pferderennen in Leipzig derzeit noch keine Mehrheit findet.

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