Toiletten für Frauen und Männer getrennt, Unisex nur in Kombination mit Toiletten für behinderte Menschen – das wollte die AfD für kommunale Gebäude erreichen. Dass diese Forderung einem Gerichtsurteil widerspricht, erkannte die Fraktion bereits im Vorfeld der Ratsversammlung am 13. Dezember an. Doch auch für die Neufassung gab es keine Stimmen außerhalb der eigenen Reihen.

Es sei „traurig“, dass man sich überhaupt mit diesem Thema beschäftigen müsse, beklagte Stadtrat Christian Kriegel in der Ratsdebatte, obwohl es seine AfD war, die mit diesem Antrag erst dafür gesorgt hatte, dass das Thema im Stadtrat landet.

Bereits im ursprünglichen Antrag hatte die AfD ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes erwähnt, wonach die Rechte von Menschen zu schützen seien, die sich nicht dem weiblichen oder männlichen Geschlecht zuordnen. In Anbetracht des geringen Bevölkerungsanteils und drängenderer Probleme in Leipziger Schulen sei es allerdings ausreichend und dem „Schutzzweck angemessen, die Behindertentoiletten ‚neutral‘ auszuweisen“.

Die Stadtverwaltung reagierte mit einem sehr ausführlichen Verwaltungsstandpunkt auf den AfD-Antrag. Darin argumentierte sie, dass Teile des Antrags gegen das staatliche Diskriminierungsverbot verstoßen würden, die Thematik sehr komplex sei, man aber beispielsweise auf die Schulen vertraue, selbst zu entscheiden. In mehreren Schulen in Leipzig würden bereits verschiedene Konzepte ausprobiert.

Vom ursprünglichen AfD-Antrag blieb anschließend nicht mehr viel übrig. Die Fraktion forderte nun lediglich, dass in Konzepten für Toilettenanlagen künftig über verschiedene Modelle nachgedacht werden soll.

CDU-Stadtrat Falk Dossin plädierte dafür, an bestehenden Einrichtungen nichts zu ändern, aber bei Neubauten über alternative Lösungen nachzudenken. Er selbst habe bei einem Besuch in Schweden festgestellt, dass es dort viele Unisextoiletten gebe und das System dort gut funktioniere.

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