Wie beteiligt man Bürger einer Stadt rechtssicher an Beteiligungsverfahren? Das war die eigentliche Frage, die sich mit der ersten Bürgerbeteiligungssatzung der Stadt Leipzig verband, die am 13. Dezember im Stadtrat beschlossen wurde. Dabei ging es überhaupt nicht um die Festlegung konkreter Beteiligungsformate. Aber das kümmerte die AfD augenscheinlich nicht die Bohne. Sie schrieb mal wieder einen Show-Änderungsantrag, der mit dem Thema nichts zu tun hatte.

Dass der Auftritt von AfD-Stadtrat Beyer wieder nichts als Show war, machte nicht nur Linke-Stadtrat Oliver Gebhardt deutlich, als er diesen Änderungsantrag kommentierte. Das zelebrierte die rechtslastige Fraktion im Leipziger Stadtrat selbst am Ende, nachdem ihr Antrag, die Dresdener Beteiligungssatzung von 2019 zu übernehmen, abgelehnt wurde.

Sie stimmte auch gleich gegen die Satzungsvorlage der Stadt. Womit die blaue Fraktion letztlich deutlich machte, dass ihr eine wirklich belastbare Bürgerbeteiligung herzlich egal ist. Ihr geht es nur um die Show.

Dass die Dresdener Satzung von 2019 auf eine Initiative der Fraktionen von Linken, Grünen und SPD im Dresdner Stadtrat zurückging, erwähnte dann Grünen-Stadtrat Tim Elschner, der die Satzungsvorlage der Verwaltung denn auch eine „gute Arbeitsgrundlage“ nannte, „weil sie alle anspricht und nicht nur die, die immer nur dagegen sind“.

Die Einwohnerbeteiligungssatzung der Stadt Leipzig

Was die Satzung wirklich bedeutet

Aber worum ging es wirklich? Denn Bürgerbeteiligungsformen diverser Art hat Leipzig längst, nicht nur eine, wie AfD-Stadtrat Beyer behauptet hatte. Allein die Vorlage der Verwaltung zählt Beteiligungen an Bebauungsplänen und Masterplänen auf (die immer öfter auch mit Online-Angeboten gekoppelt sind), und Beteiligungen am Bürgerhaushalt, den es erstmals im Doppelhaushalt 2022/2023 gibt.

An all diesen Verfahren können sich die Bürger beteiligen, ohne dass dafür extra eine Vorauswahl getroffen wird.

Aber schwieriger wird es bei Formaten, bei denen die Bürger eingeladen, ausgelost oder ausgewählt werden – so wie jüngst beim Pilotprojekt „Beteiligungsrat Gemeinwohl“. Für solche Projekte muss der Stadtrat eigentlich jedes Mal eine eigene Satzung beschließen, damit die Stadt dann auf das Melderegister zugreifen darf, um eine qualifizierte und repräsentative Auswahl zu treffen.

Und so steht es auch eindeutig in der Vorlage: „Zweck dieser Satzung ist es, die Durchführung von Bürger- und Einwohnerbeteiligungen als öffentliche Aufgabe der Stadt Leipzig festzuschreiben und besondere Verfahrensregelungen, auch für die Datenverarbeitung und Melderegisterauskünfte, zu treffen. Durch die Satzung kann eine Rechtsgrundlage für alle entsprechenden Beteiligungsverfahren der Stadt geschaffen werden.

Alternativ müsste für jedes, mindestens jedes stichprobenbasierte, Projekt, eine eigene Satzung beschlossen werden. Es finden bisher durchschnittlich 0–5 stichprobenbasierte Beteiligungsverfahren pro Jahr statt und eine Vielzahl an Verfahren, die mit anderen Methoden zur Ansprache arbeiten.“

E geht also um die „stichprobenbasierten Beteiligungsverfahren“, die einen gesetzeskonformen Zugriff auf die Melderegisterdaten brauchen. Grundlage sind die Sächsische Gemeindeordnung und das Sächsische Datenschutzdurchführungsgesetz. Womit eigentlich schon alles gesagt ist: Es geht um Datenschutz und einen rechtskonformen Umgang mit den Daten der Leipziger.

Evaluation wohl 2025

In der Vorlage wird das extra betont: „Die Einwohnerbeteiligungssatzung stärkt Leipzig als Bürgerstadt, indem für Beteiligungsverfahren eine rechtliche Grundlage und transparente Rahmenbedingungen geschaffen werden. Der Schwerpunkt der Satzung auf stichprobenbasierten und aufsuchenden Verfahren erhöht die Inklusion und die Chancengerechtigkeit im Rahmen von Beteiligung, da eine große Vielfalt von Menschen besser erreicht werden kann.“

Für 2024 verspricht die Verwaltung: „Auswertung laufender Bilanzierungsprozesse und Prüfung der Erweiterung der Satzung.“

Was das betrifft, fragte Oliver Gebhardt lieber noch einmal nach. Aber 2024 werde es wohl noch keine Evaluation geben, wie sich dier Satzung bewährt, sagte Verwaltungsbürgermeister Ulrich Hörning. Da ist sie ja gerade erst in Kraft getreten. Er kann sich eine Evaluation in zwei Jahren – also 2025 – vorstellen.

Als es dann um die simple Zustimmung zur Rechtsgrundlage ging, wurde dann deutlich, was die AfD-Fraktion wirklich von Bürgerbeteiligung hält. Sie stimmte dagegen.

Die Satzung wurden trotzdem mit 46:7 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen.

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