Demokratie muss erlebbar sein. Gerade dann, wenn es Entwicklungen direkt vor Ort, in der Heimat der Wähler betrifft. Dafür eignen sich in der Regel Formen der direkten Demokratie, bei denen die Bürger ihre Stimme direkt zu einem heiß diskutierten Thema abgeben können. Doch die Hürden für Bürgerentscheide waren in Sachsen jahrzehntelang viel zu hoch, sodass meist nicht einmal das Quorum dafür erreicht werden konnte.
Seit 2022 ist diese Schwelle zwar für die Großstädte ein Stück weit gesenkt worden – aber noch nicht Teil der Hauptsatzung der Stadt. Das soll sich jetzt ändern, beantragt die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Leipziger Stadtrat.
Wie die Grünen Bürgerentscheide erleichtern wollen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte demokratisches Engagement und Beteiligung in Leipzig stärken und hat aus diesem Grund hat die Fraktion am Donnerstag, dem 6. Februar, einen Antrag zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Leipzig eingereicht, um Bürgerentscheide zu erleichtern. Der Kern des Vorschlags besteht in der Absenkung des Quorums für Bürgerentscheide von 25 auf 15 Prozent der stimmberechtigten Bürger/-innen.
Der Antrag der Grünen-Fraktion zur Änderung der Hauptsatzung.
„Ein niedrigeres Quorum senkt die Hürden für die direkte Bürgerbeteiligung und stärkt dadurch das demokratische Engagement unserer Bürger/-innen“, erklärt Dr. Gesine Märtens, Sprecherin für Bürger/-innenbeteiligung der Grünen-Fraktion. „Wenn Menschen sich für eine Sache engagieren, soll ihr Engagement nicht an formalen Hürden scheitern. Als größte Stadt Sachsens sollte Leipzig ein Zeichen setzen und die Möglichkeiten nutzen, die die neue Gesetzeslage bietet.“
Die Sächsische Gemeindeordnung eröffnet nach einer Novellierung im Jahr 2022 die Möglichkeit, in kreisfreien Städten das Quorum für Bürgerentscheide auf bis zu 15 Prozent abzusenken. Mithilfe des Antrags soll die Möglichkeit nun in § 25 Absatz 2 der städtischen Hauptsatzung verankert werden.
2008 stoppte ein Bürgerentscheid den Teilverkauf der Stadtwerke
Viele Leipziger/-innen erinnern sich noch an den erfolgreichen Bürgerentscheid in Leipzig am 27. Januar 2008. Dieser verhinderte damals die Teilprivatisierung der Leipziger Stadtwerke, mit der die Stadt damals die Verschuldung senken wollte. Vorbild war damals Dresden, das seine Wohnungsgesellschaft verkaufte, um die Stadt schuldenfrei zu machen.
Aber was einmal verkauft ist, ist weg. Und eine Kommune verliert damit auch die Möglichkeit, das kommunale Unternehmen im Sinn der Stadt und ihrer Bürger selbst zu steuern. Von dem Engagement der Bürger/-innen damals hat die Stadt nachhaltig profitiert. Die Stadtwerke finanzierten seitdem den größten Teil der Zuschüsse für die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) und haben massiv in den Beginn der Energiewende investiert.
Seitdem gab es keine weiteren erfolgreich initiierte Bürgerentscheide. Mithilfe eines abgesenkten Quorums soll die Zugänglichkeit dieses Mittels für mehr direkte Demokratie nun erleichtert werden, wünschen sich die Grünen.
In ihrem Antrag betonen sie auch: „Die Absenkung des Quorums stellt sicher, dass wichtige Anliegen der Bürger/-innen nicht an formalen Hürden scheitern, sondern eine faire Chance auf Umsetzung erhalten. Leipzig sollte als größte Stadt Sachsens mit gutem Beispiel vorangehen und die Bürger/-innenbeteiligung stärken.“
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