Am Samstag, 9. Mai, wurde der Zwenkauer See ganz offiziell zur öffentlichen Nutzung frei gegeben. Ein Ereignis, das die Grünen im Leipziger Stadtrat dazu nutzen, ein Wassertouristisches Nutzungskonzept fürs Leipziger Neuseenland zu fordern. Es gibt zwar eins - aber von einem gesellschaftlich legitimierten Gremium ist es bis heute nicht abgesegnet.

Die Entwicklung im Leipziger Neuseenland begrüßen die Grünen, fordern aber auch endlich klare Linien für eine naturnahe Entwicklung: “Die Region feiert die Eröffnung des Zwenkauer Sees und das Neuseenland ist damit wieder um eine große Attraktion reicher. Am Zwenkauer See wird das Eldorado der Wassersportler entstehen. Der See ist mit dem Zwenkauer Hafen, mit der Fahrgastschiffahrt und mit der Öffnung für den u.a. motorisierten Wassersport bestens darauf vorbereitet. Ringsum kann sich die gesamte Region vom harten Eingriff des Braunkohle-Abbaus wiederum erholen und eine eigene, neue regionale Kulturgeschichte beginnen.”

Aber welches Rahmenkonzept gilt eigentlich? Dem Leipziger Stadtrat wird am 20. Mai zwar die “Charta Leipziger Neuseenland 2030” vorgelegt. Aber das ist eher eine Art Rahmenerklärung, während das seit 2006 vorliegende Wassertouristische Nutzungskonzept zwar als Planungsgrundlage verwendet wird, aber nirgendwo parlamentarisch abgestimmt wurde.

Man braucht also eigentlich erst mal eines, ein richtiges, wie die Grünen finden: “Das Wassertouristische Nutzungskonzept und damit auch Aussagen zu den bekannten Problemen der Anbindung des Neuseenlandes an die Leipziger Gewässer sind aus unserer heutigen Sicht überfällig. Für uns steht fest: Natur und Menschen brauchen Schutzräume. Hier stehen klare Festlegungen, die sensible Bereiche in Flora und Fauna gegenüber touristischen Interessen berücksichtigen, noch aus, dies bemängeln wir.”

Was schon verblüfft: Auf welcher Grundlage wurde dann eigentlich in den vergangenen zehn Jahren im Leipziger Neuseenland geplant?

Mit dem Zwenkauer See erweitert sich auch die Leipziger Perspektive auf das Neuseenland. Die Stadt besitzt einen kleinen, den nordöstlichen Zipfel am See. Die Planungen liegen dort vorerst auf Eis, weil bis 2018 erst einmal der Harth-Kanal gebaut wird.

“Der Zwenkauer See ist auch ein Renaturierungsprojekt”, stellt dazu der Grünen-Fraktionsvorsitzende Norman Volger fest. “Hier entsteht ein See, der vordergründig und in der Hauptsache für Menschen gedacht ist, für Freizeit und Sport. Es sollte aber nicht vergessen werden, dass die natürliche Entwicklung der Uferbereiche und umliegenden Flächen in anderen Zeiträumen vonstatten geht und diese Zeit ausreichend gegeben sein muss. Nur dadurch ist auch für die Menschen langfristig ein wunderschöner See mit spannenden Naturerfahrungen [möglich] und nicht eine von Menschen gemachte Betonödnis.”

Doch nicht nur im Zusammenhang mit der See-Eröffnung äußern die Grünen ihre Bedenken. Augenscheinlich hat auch die Abstimmungsvorlage zur “Charta Leipziger Neuseenland” das Bewusstsein dafür geschärft, dass der Leipziger Stadtrat bei vielen Entscheidungen im Neuseenland gar nicht das Heft des Handelns in der Hand hat. Das wird auch in jedem neuen Frühjahr wieder deutlich, wenn die Frage akut wird: Wer darf denn eigentlich mit seinem (Motor-)Boot durch die Gewässer im Auenwald fahren?

Für die Ratsversammlung am 20. Mai haben die Grünen deshalb einen ganzen Fragenkatalog formuliert. In dem merken sie auch noch einmal an, dass die naturschutzrechtlichen Verträglichkeitsuntersuchungen im südlichen Auenwald mittlerweile alle veraltet sind: “Aufgrund der schon seit 2004 erfolgten Meldung der Leipziger Natura 2000-Gebiete an die Europäische Kommission und durch die besonders hohe Wertigkeit der Leipziger Auengewässer wurde von der Landesdirektion Sachsen die Allgemeine Schiffbarkeit fachgerecht als unmöglich eingestuft. Das Verfahren zur Schiffbarmachung der Gewässer im südlichen Leipziger Auwald wurde damit eingestellt. Die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zum Wassertouristischen Nutzungskonzept der Region Leipzig (WTNK) stammt aus dem Jahr 2007 und ist nun durch die Naturentwicklung, die aktuelle Rechtsprechung und die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes 2010 sowie des Wasserhaushaltsgesetzes 2009 veraltet.”

Augenscheinlich ist da eine richtige Grauzone entstanden, in der nicht mehr so richtig klar ist, ob auf den Gewässern im Auwald überhaupt noch der normale Gemeingebrauch gilt oder eigentlich die deutlich strengeren Sonderregeln des Naturschutzes greifen müssten. Auf eine Anfrage des grünen Landtagsabgeordneten Wolfram Günther hatte Sachsens Umweltminister Thomas Schmidt recht deutlich formuliert, dass in Naturschutzgebieten besonders strenge Auflagen für Motorbootnutzungen und wirtschaftliche Aktivitäten gelten.

Die Fragen der Grünen, die am 20. Mai beantwortet werden sollen

1. Fällt die Zulassung und die Förderung von Bootsverleih und Chartergeschäft (wie in der Charta Neuseenland angedacht) auf den Leipziger Gewässern noch unter den wasserrechtlichen Begriff des Gemeingebrauchs der Gewässer (§ 25 WHG i. v.m. § 16 SächsWG)?

2. Wie viele gewerbliche Bootsverleiher mit welcher Anzahl von Booten sind derzeit in Leipzig zugelassen?

3. Warum liegt zur Auswirkung der zukünftig touristischen Gewässernutzung (WTNK) keine neu angepasste SPA- und FFH-Verträglichkeitsprüfung vor?

4. Bitte erläutern Sie anhand des “Verfahrens Störstellenbeseitigung der Pleiße” wie die Erkenntnisse des FFH-Monitorings des WTNK in die aktuellen Planungsprozesse einfließen!

5. Wird die zum Ausbau der Markkleeberger Wasserschlange notwendige Umweltverträglichkeitsprüfung auch die Auswirkungen des Bootsverkehrs und der dazu notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen im gesamten südlichen Auwald mit untersuchen?

6. Wie viele Motorboote mit welcher Motorisierung sind bisher durch die Wasserbehörde der Stadt Leipzig bzw. unter ihrer Zuarbeit auf den Leipziger Gewässern und den Südraumseen zugelassen worden?

7. Wie gestaltet sich das derzeitige Genehmigungsverfahren für Motorboote und unter welchen Bedingungen werden derzeit Zulassungen erteilt?

8. Gibt es Überlegungen zu einer ökologisch und sicherheitsrelevanten Maximalanzahl von zugelassenen Motorbooten und Verleihbooten?

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