Nachdem Leipzigs Verwaltung den Antrag der Grünen-Fraktion als nicht umsetzbar erklärt hatte, bekam auch die Bürgerinitiative am Flughafen Post vom Freistaat: Der Freistaat Sachsen hat die Anträge der Bürgerinitiative „Gegen die neue Flugroute“ und der IG Nachtflugverbot e. V. auf Aussetzung des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des Frachtflughafens Leipzig-Halle bis nach der Pandemie abgelehnt. Was bei den Fluglärmbetroffenen einen alten Verdacht bestärkt.

Denn vieles von dem, was seit einem Jahr rund um die Ausbaupläne des Frachtflughafens passiert, erinnert nur zu eindeutig an die Vorgänge der Jahre 2003 und 2004, als es um den Planfeststellungsbeschluss für die neue Startbahn Süd und damit die Ansiedlung des Frachtflugunternehmens DHL ging, das seine Airbase in Brüssel aufgrund starker Bürgerproteste verlor.

Die Brüsseler wurden den nächtlichen Fluglärm los, die Leipziger und die anderen Anwohner in den Landkreisen bekommen den Fluglärm frei Haus. Und viele Versprechungen, die den Bürgern während des Verfahrens gemacht worden waren, wurden nach Inbetriebnahme der Startbahn Süd im Jahr 2007 nie eingelöst. Und gerade die stadtnahe Startbahn Süd wird nachts zu 90 Prozent von den Frachtfliegern genutzt.

Und bei den Bürgerinitiativen verstärkt sich immer mehr der Verdacht, dass auch das neue Planverfahren, das die Frachtflugkapazitäten um 67 Prozent ausweiten soll, im Schatten des Corona-Lockdowns durchgezogen werden soll, ohne dass die Bürger adäquat beteiligt werden.

Hinsichtlich eines wesentlichen Aspektes der Anträge, der Unmöglichkeit von unabhängigen Informationsveranstaltungen durch Corona-Regelungen, verweist die Landesdirektion in ihrem Schreiben an die Bürgerinitiative „Gegen die neue Flugroute“ und der IG Nachtflugverbot e. V. auch noch auf das von der Öffentlichkeit und vielen Kommunalpolitikern weitgehend unbekannte „Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs-und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie“ (Planungssicherstellungsgesetz -PlanSiG) vom 20. Mai 2020.

Und die Landesdirektion wäre damit rein rechtlich wahrscheinlich aus dem Schneider.

„Interessant ist allerdings, dass die Flughafen Leipzig/Halle GmbH (Mehrheitsgesellschafter das Land Sachsen) den Antrag auf Ausbau des Flughafens am 19. August 2020 eingereicht hat und die Auslegung dann Mitte November 2020 festgelegt wurde“, benennt Matthias Zimmermann, Pressesprecher der Bürgerinitiative, das Problem, das die Initiativen mit der Gestaltung dieses Planverfahrens haben.

„Ungeachtet der Tatsache, dass das Öffentlichkeitsverfahren und die Einspruchsmöglichkeiten der Bürger durch diese Terminierung in die Weihnachtszeit sowie Feiertage und teilweise Ferienzeit fällt, ergibt sich quergedacht, dass das PFV – wohl wissend der exponentiellen Pandemieentwicklung und der daraus folgenden Einschränkungen sowie des sich schon Anfang des Jahres abzeichnenden enormen Widerstandes gegen das Vorhaben – gezielt so terminiert wurde. Denn man war ja durch oben genanntes Planungssicherstellungsgesetz ,abgesichert‘.

Bei einem achtungs- und respektvollen Umgang mit den Bürgern hätte der Freistaat das Verfahren erst nach der Pandemie eröffnen dürfen. Insofern reiht sich das neue Planänderungsverfahren/Planfeststellungsverfahren (die Angaben hierzu sind widersprüchlich) schon heute nahtlos in die Geschichte von Lügen, Halbwahrheiten und Versprechungen von Politik und Verwaltung gegenüber den Bürgern beim Ausbau des Flughafens Leipzig-Halle ein.“

Nach den Plänen der Flughafengesellschaft soll der Frachtflughafen mit Investitionen von über 500 Millionen Euro ausgebaut werden, was zu weiteren Lärm-, Gesundheits- und Umweltbelastungen durch eine Erhöhung des Frachtflugverkehrs führen würde. Die BI „Gegen die neue Flugroute“ hat gegen dieses ökologisch nicht nachhaltige Projekt eine Petition gestartet, die schon jetzt von über 5.700 Bürgern unterzeichnet wurde.

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