In der März-Ratsversammlung wurde ja bekanntlich intensiv über die Gründung einer Lärmschutzgemeinschaft mit allen Anliegerkommunen des Flughafens Leipzig/Halle diskutiert, eine Diskussion, die am Ende mit dem Kompromiss endete, dass Leipzigs Verwaltung die Rechtmäßigkeit einer solchen Lärmschutzgemeinschaft erst einmal prüft.

Am selben Tag wurde dann aber auch ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ins Verfahren verwiesen, der eine Wiederholung des Planfeststellungsverfahrens zur Flughafenerweiterung fordert.

Denn das erste Verfahren basierte, wie inzwischen bekannt ist, auf völlig falschen Lärmberechnungen. Es werden jetzt schon mindestens 6.000 Anwohner rund um den Flughafen mehr vom Fluglärm belastet, als es die aktuellen Berechnungen hergaben. Was zum Beispiel Messungen und Neuberechnungen im Raum Lützschena-Stahmeln und Schkeuditz ergaben.

Es ist also davon auszugehen, dass mit der geplanten Erweiterung des Frachtflughafens noch deutlich mehr Menschen von nächtlichem Fluglärm betroffen sein werden, als in den Unterlagen zur Planfeststellung bislang prognostiziert wurde.

So ein grundlegender Fakt stellt normalerweise die ganzen Planungen infrage und ist auch nicht einfach dadurch heilbar, dass man die größere Zahl möglicher Fluglärmbetroffener einfach in die Unterlagen schreibt.

Falsche Zahlen in den Unterlagen

Und so stellt die Grünen-Fraktion in ihrem Antrag auch entsprechend fest: „In der 63. Sitzung der Fluglärmkommission am 8. November 2023 informierte der Flughafen, dass in Teilen der Ortslage Lützschena-Stahmeln ‚eine Überschreitung des im Planfeststellungsbeschluss festgelegten Kriteriums der Aufwachwahrscheinlichkeit festgestellt‘ wurde.

Grund dafür sind geografische Besonderheiten. Betroffen sind ca. 2000 Haushalte, was etwa 6000 Personen entspricht.

Das bedeutet, dass die im Ordner 5 (Dokument ‚94. Fortschreibung der Fluglärmprognose_Obermayer‘) und in der Anlage 10 (Ausgewählte Nachweispunkte) enthaltenen Lärmberechnungen in Teilen für die Ortslagen Leipzig (LEI), also in den am dichtesten besiedelten Nachtlärmgebieten, falsch sind.

Von den besagten ‚geografischen Besonderheiten‘ und den daraus resultierenden erhöhten
Lärmwerten sind allerdings auch die angrenzenden Ortschaften wie Böhlitz-Ehrenberg, Burghausen und Rückmarsdorf betroffen.

Damit hin beruht auch die Stellungnahme der Stadt Leipzig zur 1. Tektur auf falschen Annahmen/Parametern. Das bedeutet in der Konsequenz, dass die zugrundeliegende Bauplanung von erheblich geringeren Lärmbelastungen für ihre Anwohner/-innen bzw. von einem wesentlich kleineren Nachtlärmgebiet ausgeht – und also der Stadt Leipzig und ihren Bürger/-innen fälschlicherweise erheblich weniger Belastungen verspricht.“

Eher ist von deutlich höheren Belastungen auszugehen. Doch der Flughafen hält bislang – trotz massiver Einwendungen der Umliegerkommunen – an seinen Ausbauplänen fest.

Was könnte helfen, fragten sich die Grünen? Und formulierten für ihren Antrag den Beschlusspunkt: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) für eine Wiederholung des Planfeststellungsverfahrens ‚Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle, Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld‘ 15. Planänderung, 1. Tektur, einzusetzen.“

Was dann zumindest die Chance enthält, dass die Grundbedingungen des geplanten Ausbaus noch einmal verifiziert werden müssen. Was die Gefahr nicht ausschließt, dass der Ausbau dann trotzdem genehmigt wird.

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