Die drohende Schiffbarkeit auf dem Cospudener See beschäftigt auch SPD-Stadtrat Andreas Geisler. Denn sämtliche Bedenken der Stadt Leipzig zur unbeschränkten Freigabe des beliebten Badesees für Motorboote hat die Landesdirektion Sachsen mit ihrer anhgekündigten Allgemeinverfügung zum Cospudener See vom Tisch gewischt.
Klageberechtigt sind die Anrainerkommunen Leipzig und Markkleeberg nicht. Das Klagerecht in Naturschutzfragen haben nur die anerkannten Naturschutzverbände. Aber werden sie Erfolg haben? Andreas Geisler jedenfalls ist zutiefst besorgt.
„Die Landesdirektion Sachsen hat inzwischen die Fertigstellung des Cospudener Sees und damit einhergehend auch die allgemeine Schiffbarkeit verfügt. Die Stadt Leipzig hat sich im Vorverfahren dazu auch kritisch geäußert. Die Landesdirektion selbst hatte erkennen lassen, dass sowohl ein Komplettverbot von motorangetriebenen Booten möglich sei und zudem auch nachträgliche Beschränkungen in Betracht kommen“, versucht er die Hoffnung zu umreißen, die er für die konkrete Ausgestaltung der Allgemeinverfügung noch hat.
„Bereits ohne die Freigabe gab es auf dem See erheblichen Nutzungsdruck durch Einzelfallgenehmigungen, sodass 135 Boote mit Verbrennungsmotor (Stand 06/2024) zugelassen waren (Quelle BUND). Insbesondere die Umweltverbände haben dies stark kritisiert und darauf hingewiesen, dass naturschutzfachliche Belange nicht in Gänze berücksichtigt wurden.
In der Begründung zur Allgemeinverfügung räumt die LDS ein, dass nachträgliche Beschränkungen zum Wohle der Allgemeinheit möglich sind, diese Einschränkungen seien aus den vorliegenden Fachgutachten und Stellungnahmen der Fachbehörden aber bislang nicht ableitbar. Eine deutliche Zunahme von Booten würde das Erholungserlebnis von Badegästen deutlich einschränken und hätte erhebliche Auswirkungen auf die Flora und Fauna des Sees.“
Das Amt für Stadtgrün und Gewässer hat ihm auf seine Anfrage nun ausführlich geantwortet.
Wo bleibt das Monitoring?
Aber so richtig Hoffnung, dass es noch zu einem vernünftigen Kompromiss für den See kommt, formuliert das Amt in seiner Antwort nicht. Denn schon bei der Beschränkung der Zahl der zugelassenen Motorboote zeigte die Landesdirektion der Stadt die kalte Schulter:
„Dies v. a. vor dem Hintergrund einer möglichen Verschlechterung der Wasserqualität durch den Eintrag von wassergefährdenden Stoffen. Diese Forderung wurde abgelehnt, da die gesetzgeberische Ermächtigung nicht die Beschränkung der Motorenart umfasse.“
Die Landesdirektion habe zwar im Frühjahr 2023 ein Monitoring beauftragt, „welches die Auswirkungen von Verbrennungsmotoren auf die Gewässergüte erfasst und mögliche Überschreitungen von Umweltqualitätsnormen festzustellen vermag.“
Aber das Monitoring und dessen Ergebnisse sind bis heute nicht bekannt gemacht worden. Auch nicht der Stadt Leipzig. „Die Stadtverwaltung wird sich dafür einsetzen, detailliertere Kenntnisse zu den Inhalten und ggf. ersten Ergebnissen zu erhalten.“
Eine Hoffnung hat das Amt für Stadtgrün und Gewässer: dass sich der kleine Hafen Zöbigker als Nadelöhr für den Motorbootzugang auf den Cospudener See erweist:
„Grundsätzlich ist zu beachten, dass der Zugang für externe Motor-/Segelboote zum Cospudener See durch die lediglich am Hafen Zöbigker vorhandene Infrastruktur räumlich und zeitlich beschränkt ist. Externe Motor-/Segelboote können derzeit nur im Hafen Zöbigker mittels Kran (max. 4 t schwere Boote kranbar, 40 EUR pro einmaligem Kranen) oder Slippanlage (5 EUR für Ein- und Ausslippen) auf den See gelangen. Die ca. 150 Wasserliegeplätze und ca. 100 Landliegeplätze im Hafenbereich sind dauerhaft nahezu ausgebucht. Tagesliegeplätze stehen nach rechtzeitiger Anmeldung nur begrenzt zur Verfügung. Erweiterungsoptionen bestehen derzeit nicht.“
Was ja im Klartext heißt: Eigentlich hat der See seine Maximalkapazität bei Motorbooten schon erreicht. Mehr geht eigentlich.
Fehlende verlässliche Prognosen
Trotzdem hat Leipzig wohl berechtigte Befürchtungen, dass es dabei nicht bleibt: „Trotz dieser infrastrukturellen Einschränkungen ist die Intensität der Nutzungszunahme durch Motorboote bei Wirksamwerden der AV schwer vorhersehbar. Inwieweit die Nutzungszunahme auch eine Zunahme naturschutzrechtlich relevanter Verstöße nach sich ziehen wird bzw. einer Entwicklung des Gebiets wie in der Landschaftsschutzgebietsverordnung zum Landschaftsschutzgebiet ‚Leipziger Auwald‘ festgeschrieben zuwiderläuft (z. B. Entwicklung des Gebiets für die Erholung unter Berücksichtigung des jeweils landschaftsverträglichen Maßes der Nutzung), kann nicht verlässlich prognostiziert werden. Dafür hat die zuständige LDS das Monitoring aufgesetzt.“
Das aber bis heute nicht öffentlich ist. „Die Stadt Leipzig hatte bisher keine Kenntnis von dem Monitoring.“
Also bleibt den Kommunen nur das Abwarten, welche möglichen negativen Folgen die Motorbootfreigabe hat. Und ob sie dann noch Änderungen an der Allgemeinverfügung durchbekommen, ist völlig offen.
Denn den Autoren des 2013 umformulierten Wassergesetzes ging es ja gerade darum, den Eingriff von lokalen Genehmigungsbehörden auszuschalten. Mit den Worten des Amtes für Stadtgrün und Gewässer: „Mit Wirksamwerden der AV entfällt die bisherige Einzelfall-Genehmigungspraxis nach § 5 Abs. 3 sowie § 26 SächsWG für die Nutzung von motorisierten (Ausnahme: Elektromotor) und gewerblichen genutzten Fahrzeugen durch die unteren Wasserbehörden der Stadt Leipzig und des Landkreises Leipzig.“
Mit dem Widerspruch der Umweltverbände ist die Umsetzung der Allgemeinverfügung zwar erst einmal ausgesetzt. Er hat aufschiebende Wirkung. Was aber nicht bedeutet, dass die Landesdirektion die vorgebrachten Argumente akzeptiert.
Die Kommunen haben noch viel weniger Hebel, gegen die Allgemeinverfügung vorzugehen und Widersprüche vorzubringen, die von der Landesdirektion auch akzeptiert werden. „Daher wird seitens der Stadtverwaltung eingeschätzt, dass das Einlegen eines Widerspruchs keine Aussichten auf Erfolg hat.“
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Es gibt 4 Kommentare
Nun, es passiert das Gegenteil.
Auf der Nordseite des Zwenkauer Sees wird auf Haldengelände eine Siedlung geplant. Der Harth-Kanal wird auf Haldengelände gebaut. Auch, wenn es “nur” eine bessere Slipp-Anlage für 90 Mio.€ werden sollte. (Nebenbei: Für eine bessere Lösung der Agra-Brücke als der jetzt durchgeführten, ist angeblich kein Geld da.) Welche Aufwände auf Haldengelände betrieben werden müssen, kann beim Bau der A 72 besichtigt werden.
Nein, für die Erklärung der Schiffbarkeit bedarf es rechtlich eines volkswirtschaftlich bedeutsamen Grundes. Dieser besteht in einem volkswirtschaftlich bedeutsamen Transportverkehr für Güter und Personen. Den gibt es auf keinem der Tagebaureslöcher. Nicht mal auf der Lausitzer Ostsee. Geschweige denn auf den Pfützen hier, die von Straßen und Schienen umgeben sind.
Zabojnik und die anderen Verfechter der Schiffbarkeit aus dem undemokratischen Zirkel der “Steuerungsgruppe Neuseenland” haben den Bodensee immer als Beispiel für hiesige Strukturen angeführt. (Ich verstehe nicht, weshalb immer in die USA guckt wird.) Die Steuerungsgruppe wollte die Schiffbarkeit. Und ich bin überzeugt, daß sie das auch heute wollen. LUnd wenn nicht, sollen sie sofort eine Änderung des sächsWG in die Wege leiten.) Sonst wären beispielsweise 15 Mio. € in den Stadthafen umsonst “investiert”. Der ist Teil des sogenannten “Kurs 1” für den es extra den “Tag blau” gab und zum Cospudener See führt. Für den auch der Ausbau des Floßgrabens folgen wird. Alles Puzzleteile des Touristischen Gewässerverbundes. Schon vergessen? Eines der Puzzleteile ist die Schiffbarkeit.
Nein, die Novellierung des sächsischen Wassergesetzes war insoweit nicht nur falsch, sondern m.E. auch rechtswidrig. Nun sollen die Naturschutzverbände richten? Wieder mal? Bezahlt von?
Da soll Herr Geisler mal seine Fraktion in die Spur setzen und diese Fehler im Gesetz revidieren. Das Gesetz im Hinblick auf die Schiffbarkeit auf die Füße stellen. Die Verhältnisse im Parlament sind hierfür günstig. Die eingesparten Mittel (wer hat eigentlich mal ausgerechnet, wieviel hunderte Millionen € für den Gewässerverbund schon ausgegeben wurden?) können in Bildung und Forschung investiert werden.
Und ja Christian, die Tagebaureslöcher aus dem Bergrecht zu entlassen, ist falsch. Auch vor dem Hintergrund Naturschutz. Dem dient das Bergrecht allerdings nicht. Vor dem Hintergrund fortbestehender tagebaulicher Folgerisiken ist es finanziell Roulette. Und man sollte die Frage stellen, wer derzeit bergrechtlich Verantwortung und damit Kosten und Risiken trägt. Wer die jetzige Entscheidung getroffen hat. (Interessen? Interessenkonflikte?) Und welches Präjudiz für zukünftige bergrechtliche Entscheidungen getroffen wird.
Das war gut erklärt, Olaf.
Und dann wäre es ja bspw. sinnvoll, öffentlich auf das Problem des sich bewegenden Untergrundes hinzuweisen, und die Entlassung aus dem Bergrecht vehement hinzuweisen.
Juristendeutsch darf ja gern vereinfacht werden, aber man muss schon schauen, dass man hinterher keine unsinnigen Zustände generiert oder erzeugt.
Das Wassergesetz wurde genau mit dem Ziel der Schiffbarkeit novellelliert. Frau Zabojnik hat sich im Vorfeld anläßlich einer hierzu anberaumten Informationsveranstaltung unter Verlesen des alten Paragraphen und unter Verweis auf das unsägliche Juristendeutsch für die Schiffbarkeit ausgesprochen. Sie meinte, sie verstünde nicht, was dort stehe. Was mich zu der Kommentierung veranlaßte, daß ich ihr das sofort abnehme. Ich erhielt hierfür einen Ordnungsruf von Fr. Dr. Raatzsch, ehemalige GFin des kommunalen Forums Südraum Leipzig.
Es geht hier nicht um Paragraph 5, sondern um Paragraph 17 SächsWG. Die Tagebaurestlächer wurden schon mit der Novellierung für schiffbar erklärt. Schwebend unwirksam bis zur Entlassung aus dem Bergrecht. Ob diese Entlassung sinnvoll ist, darüber mag man angesichts der “Umstände” an der Schleuse Störmthaler See bezweifeln. Mit der Schiffbarkeitserklärung wurden die Gewässer in Straßen umgewidmet. In Wasserstraßen. Auf Straßen gibt es keine Begrenzung der Zahl der Fahrzeuge. Die Liegeplätze (eine gewillkürte Anzahl) sind kein Maßstab.
Die Landesdirektion muß geltendes Recht umsetzen. Die bisherigen Verlautbarungen der LDS scheinen nur dazu gedient zu haben, die zu erwartende Aufregung zu beschwichtigen.
https://www.recht.sachsen.de/GetAttachment.link?id=12211
Schlimm, wie hier die Kommunen im wasserrechtlichen Sinne entmachtet wurden.
Ernüchternd, wie Leipzig damit umgeht!
Die Stadt könnte die Ergebnisse des Monitorings politisch öffentlich einfordern, genauso wie Transparenz.
Wie soll eine Abwägung zum Wohl der Allgemeinheit getroffen werden, wenn die zugrunde liegenden Fakten geheim bleiben? Wird die AV dadurch evtl. rechtlich angreifbar?
Wenn die Stadt so supertraurig ist, wie die LDS entschieden hat, kann sie auch mit den Umweltverbänden kooperieren, in dem sie diesen fachlich zuarbeitet, Gutachten anstößt und politische Rückendeckung gibt.
Hier könnte sich zeigen, ob Leipzig es ernst meint, oder nur Alibitränen vergießt.
Über den Städtetag, Landtagsabgeordnete, die Öffentlichkeit oder sogar Koalitionspartner auf Landesebene könnte Leipzig das Thema auch weiter forcieren.
Man kann die Kommunen mit Hafenzugang nur ermutigen, über Hafenordnung, Nutzungsbedingungen, Liegeplatzvergabe, zeitliche Begrenzungen oder Gebührenstaffelungen faktisch den Zugang zu steuern!