Bis zum 11. März will der Jurist und Landtagsabgeordnete der Linkspartei, André Schollbach, nicht warten. Er hat jetzt bei der Staatsanwaltschaft Dresden Strafanzeige wegen des Verdachts des Meineids gemäß § 154 Abs. 1 StGB gegen die AfD-Vorsitzende Dr. Frauke Petry erstattet. Die Geschichte ist heiß. Denn wenn sich bestätigt, was vermutet wird, könnte die Landtagswahl neu aufgerollt werden.

Der Strafanzeige liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Am 12. November 2015 führte der Wahlprüfungsausschuss des Sächsischen Landtags eine mündliche Verhandlung gemäß § 8 Sächsisches Wahlprüfungsgesetz durch. In dieser mündlichen Verhandlung wurden Dr. Frauke Petry sowie der stellvertretende AfD-Landesvorsitzende Carsten Hütter als Zeugen vernommen und jeweils auf Antrag von André Schollbach vereidigt.

Petry verstrickte sich in wesentlichen Punkten in nicht unerhebliche Widersprüche, so Schollbach. Dies betraf etwa den Zeitpunkt der Kenntnisnahme Petrys von Darlehens-Gewährungen durch Landtagskandidaten an die AfD im Zusammenhang mit der Landtagswahl 2014 in Sachsen. Weiterhin ergaben sich Widersprüche hinsichtlich der Frage, wer namens der AfD die den Darlehen zugrunde liegenden Verträge unterzeichnete und bis zu welcher Frist Zahlungen an die AfD zu leisten waren.

MDR und „Sächsische Zeitung“ hatten noch gründlicher über den Vorgang berichtet, nachdem der AfD-Mann Arvid Samtleben von der Parteiführung der AfD nachträglich von der Wahlliste gestrichen wurde. Dorthin gelangt war er nach rechtmäßiger Kandidatenkür. Sein Listenplatz 14 hätte zum Einzug in den Landtag gereicht. Doch Samtleben wurde gegen seinen Willen nachträglich gestrichen.

Seine Vermutung: Es hing mit einem Wahlkampfdarlehen zusammen, mit dem die AfD den Wahlkampf finanzieren wollte. Samtleben hatte sich geweigert, so seine Darstellung laut MDR, das Darlehen zu geben, und sei deswegen von der Liste geflogen.

Mit einer Beschwerde zu dem Thema befasst sich nun seit dem Herbst der Wahlprüfungsausschuss des Sächsischen Landtages. Dort wurde auch Frauke Petry zu dem Vorgang befragt. Am 11. März soll nun dort auch der sächsische AfD-Generalsekretär Uwe Wurlitzer befragt werden, um die Unstimmigkeiten aus den Aussagen der Parteichefin zu klären.

„Von Wurlitzers Erklärungen wird nun abhängen, welche Konsequenzen die Affäre für alle Beteiligten hat. Theoretisch ist dabei auch eine Anklage wegen Falschaussage von Zeugen möglich. Sollte zudem der Ausschuss der Beschwerde stattgeben und der Landtag dieses Votum bestätigen, droht Sachsen eine Neuwahl“, kommentiert die „Sächsishe Zeitung“ vom 29. Januar die Lage. Mit Bezug auf den Vorsitzenden der Prüfkommission,  Marko Schiemann (CDU), ergänzte die „SZ“: „Eine Wahlwiederholung nur für einen Wahlkreis, die es im Freistaat bereits einmal geben hat, sei nicht möglich, so Schiemann, da es sich hier um einen strittigen Listenplatz und nicht um ein Wahlkreismandat handelt.“

Der Abgeordnete der Linken, André Schollbach, will aber so lange nicht warten.

„Der Verdacht einer nicht unerheblichen Straftat steht im Raum. Daher ist es erforderlich, dass die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt prüft und dieser Sache nachgeht“, erklärt er zu diesem Fall. „Für das Funktionieren rechtsstaatlicher Institutionen muss gewährleistet sein, dass Zeugen ihrer Pflicht, die Wahrheit zu sagen, nachkommen. Aufgrund der hervorgetretenen Widersprüche bestehen berechtigte Zweifel daran, dass vor dem Wahlprüfungsausschuss alle Zeugen ihren gesetzlichen Pflichten nachgekommen sind.“

In diesem Fall wäre es erst einmal eine Anklage wegen Falschaussage. Gemäß § 154 Abs. 1 des Strafgesetzbuches, so Schollbach, werde mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört.

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