Man kann nicht alles wissen. Und man kann nicht alles überwachen. Aber Deutschlands Innenminister glauben felsenfest an die Macht der Überwachung und beweisen damit ein sehr seltsames Staatsverständnis und eine erstaunliche Verachtung für die Bürger. Am Mittwoch, 14. Juni, trafen sich die Innenminister in Dresden, weil Markus Ulbig (CDU), der sächsische Überwachungsminister, gerade den Vorsitz in dieser Runde der Sicherheitspraktiker hat. Natürlich geht’s immer nur um „Terrorbekämpfung“.

Kein Wort davon, welche Kapitalfehler sich deutsche und sächsische Sicherheitsbehörden geleistet haben, als es tatsächlich darum ging, mutmaßliche Terroristen dingfest zu machen. Mal kooperierten Behörden nicht miteinander, mal fehlte es an Personal, mal agierte man völlig dilettantisch.

Aber das alles war kein Thema in dieser Runde, auch wenn Ulbig von „Befugnislücken sind Sicherheitslücken“ redete und die Anschaffung neuer Möglichkeiten, die Bürger und ihre technische Kommunikation zu überwachen, damit genauso begründete wie die Ausweitung der Befugnisse für die zumeist sehr intransparent arbeitenden Behörden.

Augenscheinlich versammeln sich in der Innenministerrunde mittlerweile lauter Männer, die das Versagen in eine personell belastbare Polizeiarbeit damit zu kaschieren versuchen, dass sie die Bürgerrechte immer weiter auszuhöhlen versuchen. Immer unter der seit 2001 zunehmend missbrauchten Formel der „Terrorbekämpfung“.

„Zu Beginn der Innenministerkonferenz in Dresden haben der IMK-Vorsitzende Markus Ulbig und seine Kollegen ihren Wahlkampfmodus unter Beweis gestellt. Jeder durfte mit einem Wunsch zur Sicherheitsverschärfung aufwarten. Zum Ende der dreitägigen Konferenz scheinen die Innenminister und ihr Vorsitzender schließlich von allen guten Geistern verlassen“, stellt Enrico Stange, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Sächsischen Landtag, trocken fest. Und zählt dann die irrlichternden Ideen einer überdrehten Innenministerrunde auf: „Wer bereits Sechsjährigen Fingerabdrücke abnehmen will, um sich vor Terror zu schützen, phantasiert jenseits menschlicher Vernunft und humanistischer oder christlicher Grundüberzeugungen. Dass die Innenminister sich nicht über die bundesweite Schleierfahndung einigen konnten, hat mehr mit noch fehlenden Rechtsgrundlagen in einzelnen Bundesländern und fehlenden Polizeiressourcen zu tun als mit dem vermeintlichen Wirken der Innenminister für freiheitliche Grundrechte.“

Wobei die Sache mit der Schleierfahndung so ihre Tücken hat, was der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Valentin Lippmann, anmerkt: „Dass sich die Länder nicht auf eine Ausweitung der Schleierfahndung – also sogenannte verdachts- und ereignisunabhängige Kontrollen von Personen und Fahrzeugen – einigen konnten, zeigt, dass die in Sachsen seit Jahren bereits zulässige Schleierfahndung auch verfassungsrechtlich keine selbstverständlich unbedenkliche Regelung ist. Sie könnte im Zuge der Erarbeitung des Muster-Polizeigesetzes gern gestrichen werden.“

Augenscheinlich ist Sachsen ein Land, in dem einiges schon von dem möglich gemacht wurde, bei dem andere Landesregierungen noch berechtigte Bauchschmerzen haben. Statt die Polizei auf einem arbeitsfähigen Stand zu halten, hat Sachsen lieber Personal gekürzt und den Bürgern eingeredet, man brauche deswegen bessere technische Überwachungsmöglichkeiten. Markus Ulbig, der sächsische Innenminister, tut ja längst schon wieder so, als seien die von der Regierungskoalition gerade beschlossenen 1.000 zusätzlichen Polizisten (die er vorher gerade wegrationalisiert hatte) schon wieder im Dienst, das Thema abgehakt.

Aber diese Polizisten werden ihm die nächsten Jahre fehlen. Auch in der Terrorbekämpfung. Das wird keine neue Überwachungsmaßnahme ersetzen.

Und dann ist da noch Ulbigs Eiertanz um das, was er und seine Kollegen ohne jegliche Grundlage „Gefährder“ nennen.

„Besonders kritisch ist, dass sich die Innenminister über die Einstufung sogenannter ‚Gefährder‘ auf der Grundlage von Vereinbarungen geeinigt haben, allerdings keine gesicherte Rechtsgrundlage zulassen wollen“, kritisiert Enrico Stange. Ulbig operiert hier mit einem Begriff, für den es in Deutschland keine gesetzliche Grundlage gibt. Was dem Missbrauch Tür und Tor öffnet. Denn wer ein „Gefährder“ ist, das legt dann eine staatliche Behörde sichtlich nach Gutdünken fest. Stange: „Dies stellt – hier ist auf den Fall des am 8. April in Borsdorf festgenommenen und am 2. Juni nach Marokko abgeschobenen Asylbewerbers zu verweisen – rechtsstaatliche Grundsätze auf den Kopf und öffnet der Willkür Tür und Tor. Bei dem marokkanischen Asylbewerber haben sich viele offene Fragen ergeben.“

Die Innenministerkonferenz kündigte dann auch noch ein Muster-Polizeigesetz für die Länder an, bei dem Valentin Lippmann zwar auch nichts Gutes schwant. Aber Markus Ulbig bastelt derzeit ja schon an der Verschärfung des sächsischen Polizeigesetzes und scheint dort einige Dinge unterbringen zu wollen, mit denen er die Polizeibefugnisse deutlich ausweiten will.

„Ich fordere den Innenminister Markus Ulbig (CDU) auf, auf die geplanten Verschärfungen im Sächsischen Polizeigesetz zu verzichten, bis das Muster-Polizeigesetz vorliegt“, betont Valentin Lippmann. „An die Erarbeitung eines solchen Mustergesetzes knüpfe ich die Erwartung, dass alle in Deutschland bestehenden Befugnisse der Länderpolizeien und der des Bundes auf den Prüfstand kommen. Für Sachsen haben wir Grünen eine solche Evaluation der Sicherheitsgesetze, insbesondere des Polizeigesetzes gefordert.“

Aber hinter den Aktionen der Innenministerkonferenz steckt auch immer der Bundesinnenminister – und mit Thomas de Maizière bekleidet ein Mann dieses Amt, der ganz genauso tickt wie sein sächsischer Amts- und Parteikollege Ulbig. Was dann die Tore öffnet für weitere Überwachungstrojaner. Ein Thema, das Lippmann sowieso höchst misstrauisch macht. Denn ein Staat, der derart massiv auf die Überwachung aller Kanäle drängt, der hat den Big Brother längst verinnerlicht.

„Die für die Überwachung von sogenannten Messenger-Diensten erforderliche Quellen-Telekommunikationsüberwachung oder Online-Durchsuchung lehne ich ab“, sagt Lippmann. „Wenn Bürgerinnen und Bürger ständig damit rechnen müssen, dass der Staat in ihre Computersysteme und Mobiltelefone einbricht, um unbemerkt die privateste Kommunikation mitzulesen, dann können sie nicht mehr frei sein. Der Nachweis, dass die Staatsregierung über einen Staatstrojaner verfügt, der den technischen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entspricht, ist bislang nicht erbracht worden.“

Und ein ähnliches Misstrauen gegenüber dieser Runde von Rundumüberwachung beseelter Minister äußert auch Enrico Stange: „Bei der Sicherung der Freiheits- und Grundrechte sowie des Datenschutzes hat die IMK versagt. Denn mit dem Wunsch nach einem Musterpolizeigesetz hätte auch eine Vereinheitlichung der Datenschutzregeln, Speicher- und Löschvorschriften für personenbezogene Daten als Zielsetzung notgetan. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass die Ausweitung der Videografie auch auf die Erkennung biometrischer Daten beschlossene Sache ist.“

Man sieht schon, wie die konservativsten Vertreter der deutschen Politik hier die immer wieder beschworene Terrorgefahr immer aufs Neue als Vorwand benutzen, um weitere Lebensbereiche der Bürger der staatlichen Überwachung zu öffnen.

Was Valentin Lippmann dann so auf den Punkt bringt: „Wenn Bürgerinnen und Bürger ständig damit rechnen müssen, dass der Staat unbemerkt privateste Kommunikation mitliest, dann können sie nicht mehr frei sein.“

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Also, ich würd mich ja viel sicherer fühlen, wenn wir klügere Innenminister hätten. Oder zumindest eine Totalüberwachung der aktuellen.

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