War der Abschuss eines Wolfes in der Lausitz gerechtfertigt? War die Abschussgenehmigung begründet? So recht wollte der grüne Landtagsabgeordnete Wolfram Günther den üblichen Medienberichten nicht glauben. Da fragte er lieber nach. Denn wenn ein Wolf „entnommen“ wird, muss das fachlich gut begründet sein. Das Umweltministerium hat ihm jetzt ausführlich geantwortet.

Denn ein Wolf wird noch lange nicht zum Problem, wenn er Schafe reißt. Aber wenn er Menschen zu nahe kommt, die Nähe von menschlichen Wohnorten regelmäßig aufsucht und gar Hunde reißt – wie Ende 2017 in Weißkeißel und Krauschwitz – dann wird der Wolf zum Problem. Dann setzt sich eine amtliche Maschine in Gang, denn dann braucht es eine Ausnahmegenehmigung nach Paragraph 22 Abs. 2 Sächsisches Jagdgesetz (SächsJagdG).

Die hat das Landratsamt Görlitz am 17. Januar erteilt, nachdem es vorher dem Umweltministerium die Gründe für die Entscheidung erläutert hat. Das Ministerium hat geprüft. Die Gründe waren belastbar.

Denn in diesem Fall handelte es sich auch nicht um ein Tier aus einem der 14 bekannten sächsischen Rudel.

„Der Wolf gehört zu keinem im Freistaat Sachsen bekannten Rudel“, teilt das Umweltministerium jetzt mit. „Die genetischen Untersuchungen haben ergeben, dass das männliche Tier aus einem polnischen Rudel stammt, das dort unter dem Namen ,Wymiarki-Rudel‘ bekannt ist.“

Augenscheinlich hatte man es mit einem Einzelgänger zu tun, der sich auch einige gefährliche Gewohnheiten zugelegt hatte.

„Der Wolf hat Hunde, Katzen und Kaninchen im Bereich der Ortschaften für sich als Nahrungsquelle erkannt. Dieser Lerneffekt ist irreversibel“, stellt das Ministerium fest. „Auch wenn der Wolf die Räudeerkrankung übersteht, würde er im weiteren Verlauf seines Lebens Hunde weiterhin als Nahrung erkennen und nutzen wollen. Das kann zu aggressivem Verhalten gegenüber Hundehaltern führen, die mit ihren Hunden spazieren gehen. Die vorliegende Fallkonstellation ist im Anhang zum Managementplan für den Wolf im Freistaat Sachsen in Tabelle 8.5 bereits enthalten. Wenn ein Wolf wiederholt Hunde in Hof oder Garten tötet, wird fachlich die Entnahme empfohlen.“

Normalerweise halten sich Wölfe von Menschen und menschlichen Ansiedlungen fern. Alle bekannten Konfliktfälle haben in der Regel eine falsche Verhaltensweise von Menschen zur Voraussetzung – von der nicht erlaubten Fütterung junger Wölfe bis hin zur Gewöhnung der Tiere an zu geringe Distanz zu Menschen. Erst so lernen Wölfe die falschen Verhaltensweisen, die für Menschen und ihren sensiblen Lebensraum gefährlich werden.

Man habe auch nicht ganz allein entschieden, betont Umweltminister Thomas Schmidt, sondern sich fachlichen Rat geholt. „Der Freistaat Sachsen hat über das Senckenberg-Naturkundemuseum Görlitz das Institut LUPUS in das wissenschaftliche Begleitmonitoring der Wölfe im Freistaat Sachsen eingebunden. Zu den Aufgaben des Instituts gehört auch die fachliche Beratung des SMUL und der Landkreise.“

Bleibt nur die Frage: Hat man auch den richtigen Wolf geschossen?

Das Ministerium dazu: „In diesem Fall ist der betreffende Wolf eindeutig durch sein äußeres Erscheinungsbild (Größe und kompletter Haarausfall durch Räude) erkennbar. Durch genetische Proben konnte zudem abgesichert werden, dass es auch der Wolf ist, der die Hunde getötet hat und auch weiterhin regelmäßig im Siedlungsbereich auftaucht, um nach Futter zu suchen. Es gibt Fotografien, auf denen der betreffende Wolf gut erkennbar ist und die den mit der Entnahme beauftragten Personen bekannt sind.“

Vor zwei Wochen wurde der Wolf dann geschossen und sein Kadaver ins Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) gebracht, wo er auch genetisch unter die Lupe genommen wurde.

Die Antwort aus dem Umweltministerium zum geschossenen Wolf in der Lausitz.

Grüne fordern den Umweltminister auf, den Weidetierhaltern besser zu helfen, statt die Wolfsjagd zu fordern

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