Am Donnerstag, 22. Februar, verhandelte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die mögliche Verhängung von Fahrverboten in deutschen Städten. Es kam noch nicht zum Urteil, das soll nun erst am 27. Februar verkündet werden. Aber das sächsische Umweltministerium glänzte mal wieder beim sofortigen Abwiegeln, so etwas ginge Sachsen doch nichts an.

Das CDU-geführte Umweltministerium vermeldete noch am Donnerstag: „Die Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zu ggf. möglichen Fahrverboten für Dieselfahrzeuge hätte auch bei einem entsprechenden Urteil keine Auswirkungen auf Sachsen.“

Ein Satz, der Marco Böhme, Sprecher für Mobilität der Linksfraktion im Sächsischen Landtag, nur seltsam vorkommt.

„Ich bin verblüfft, dass das Umweltministerium davon ausgeht, ein Urteil zu Fahrverboten für Dieselfahrzeuge hätte ‚keine Auswirkungen auf Sachsen‘. Das stimmt nicht und soll wohl nur eine weitere Ignoranz der CDU-geführten Staatsregierung gegenüber der notwendigen Verkehrswende rechtfertigen“, kommentiert er die Meldung des Ministeriums. „Ja, in den sächsischen Großstädten werden die geltenden Grenzwerte seltener überschritten als in westdeutschen. Aber damit ist die Gefahr von Fahrverboten nicht gebannt, ganz zu schweigen davon, dass die Luft nicht sauber genug ist. Das Bundesumweltamt hat erst kürzlich erklärt, dass nicht erst bei einer Stickstoffdioxid-Konzentration von 40 µg/m3 (aktueller Grenzwert) Gesundheitsgefahren für den Menschen bestehen, sondern bereits ab 10 µg/m3. Auch die sächsische Staatsregierung muss endlich handeln, anstatt sich für ‚nicht betroffen‘ zu erklären, und den Ausbau des ÖPNV vorantreiben!“

Das Umweltministerium hatte tatsächlich darauf verwiesen, dass Leipzig und Dresden gerade an der Überarbeitung ihrer Luftreinhaltepläne arbeiten würden und wohl andere, nicht so heftige Maßnahmen finden würden, die Luftqualität zu verbessern.

„In Sachsen hat es in den vergangenen Jahren ausschließlich in Chemnitz, Leipzig und Dresden Überschreitungen der geltenden Grenzwerte gegeben, die jedoch deutlich geringer waren als in westdeutschen Ballungsräumen. Im Jahr 2017 wurden die Grenzwerte an den Messstellen sogar vollständig eingehalten“, verkündete das Ministerium. Und schildert dann sogar, wie die betroffenen Anwohner in den beiden Städten eigentlich im Dunkeln belassen werden, was die tatsächliche Luftbelastung betrifft: „Neben den Messungen erfolgt ergänzend für bewohnte Hauptstraßen eine Bestimmung der Werte über Modellrechnungen. An wenigen Kilometern Straßenabschnitten in Dresden und Leipzig treten danach kalkulatorisch noch Überschreitungen auf.“

Nur zur Erinnerung: Seit 2008 besitzen die EU-Bürger das Recht, die Einhaltung der EU-Grenzwerte in ihren Straßen einzuklagen. Was ein Anwohner der Leipziger Harkortstraße schon zwei Mal erfolgreich getan hat. Und in der Harkortstraße steht keine der amtlichen Luftmessstationen. Hier wird die Stickoxidbelastung nur „errechnet“. Vor echten Messungen scheuen Stadt und Land zurück. Bei der jüngsten Klage lenkte Leipzigs Stadtverwaltung sehr schnell ein, weil sie die Einhaltung der Grenzwerte in der stark befahrenen Harkortstraße nicht gewährleisten kann. Seitdem ist auch die Durchfahrt für Klein-Lkw durch die Harkortstraße untersagt.

Marco Böhme hat Recht: Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts geht auch Sachsen an. Und gerade in Dresden und Leipzig braucht es wirklich wirksame Maßnahmen, um insbesondere die seit 2010 gültigen Grenzwerte für Stickoxid einzuhalten. Eine Umweltzone hat Leipzig ja schon. Sie hat nicht verhindert, dass die Stickoxidbelastung in den vergangenen zwei Jahren wieder gestiegen ist, weil immer mehr Leipziger sich ein scheinbar sauberes Diesel-Fahrzeug zugelegt haben.

Deswegen war der Hauptadressat in der Verhandlung am Donnerstag auch nicht so sehr die kommunale oder Landesebene – die Verweigerer sitzen eine ganze Etage höher.

Worauf Gerd Lottsiepen, verkehrspolitischer Sprecher des VCD, nach der Verhandlung einging: „Wir sind enttäuscht, dass heute kein Urteil für saubere Luft gefallen ist. Für die Menschen, die tagein, tagaus unter hohen Stickoxidwerten leiden, tut schnelle Hilfe not. Den Rechtsanwälten von NRW und Baden-Württemberg ging es in der Verhandlung um juristische Spitzfindigkeiten, die völlig an der Lebensrealität der Menschen in den belasteten Städten vorbeigeht. Bemerkenswert ist, dass alle Prozessbeteiligten die Bundesregierung scharf für ihre Untätigkeit in Sachen Luftreinhaltung kritisierten. Im Gerichtssaal herrschte Konsens darüber, dass eine bundeseinheitliche Regelung wie die blaue Plakette schon vor Jahren einen klaren Rechtsrahmen für die Schadstoffproblematik geschaffen hätte. Dieser Verhandlungstag ist auch ohne Urteil eine schallende Ohrfeige für die untätige Bundesregierung.“

Aber als die betroffenen Großstädte im Sommer die Einführung der „Blauen Plakette“ forderten, um Fahrverbote zu verhindern, verweigerte sich die tatenunwillige Bundesregierung. Es ist genau diese Regierung, die Fahrverbote in den Städten erst zum letzten Ausweg gemacht hat.

Den Städten sind am Ende die Hände gebunden oder sie bekommen den schwarzen Peter, wenn sie doch zu Fahrverboten gezwungen sind.

Da hilft die Beruhigungspille des sächsischen Umweltministeriums überhaupt nicht: „Beide Städte überarbeiten derzeit ihre Luftreinhaltepläne, um schnellstmöglich zu weiteren Verbesserungen zu gelangen. Es wird davon ausgegangen, dass dabei mildere Maßnahmen als Fahrverbote für komplette Dieselflotten ausreichen, um die bestehenden Grenzwerte künftig dauerhaft einzuhalten. Die Fortschreibung der Luftreinhaltepläne in Dresden und Leipzig wird von den zuständigen Landesbehörden fachlich unterstützt. Im Übrigen: Leipzig als Ort der heutigen Verhandlung ist keine Folge einer besonderen Betroffenheit der Stadt, sondern ergibt sich ausschließlich daraus, dass das Bundesverwaltungsgericht seinen Sitz in Leipzig hat.“

Man musste freilich nur auf die Straße schauen, die vorm Bundesverwaltungsgericht vorbeiführt: das ist die Harkortstraße.

Direkter kann Betroffenheit gar nicht sein, auch wenn es jetzt erst einmal um Städte wie Stuttgart und Köln ging, wo die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erfolgreich geklagt hatte. Am 27. Februar wird das Bundesveraltungsgericht sein Urteil bekanntgeben.

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Umweltminister? Da wird er wohl eher wieder seinem jüngst erworbenen Titel Jägermeister gerecht.

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